06.02.2020

Wie die Blockchain helfen kann, Österreichs Bürokratie zu verschlanken

Laut Regierungsprogramm soll die Blockchain in Österreich eine stärkere Bedeutung bekommen. Alfred Taudes vom Institut für Kryptoökonomie der WU Wien erläutert in einem Gastbeitrag, welche Chancen in der Verwaltung tatsächlich entstehen könnten.
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Blockchain - hinter dem Hype
(c) fotolia.com - Denys Rudyi

Wenn Verwaltungsvorgänge wie Einkäufe bei Amazon funktionieren würden, hätte man eine einzige Benutzerkennung für alle Behördenwege und es gäbe einen integrierten digitalen Prozess, ohne Dokumentenvorlage oder Scan, persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten. Bei komplexeren Anliegen würden die Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht, und das System würde bereits erfasste Vorschläge für staatliche Leistungen bereitstellen.

+++Mehr zu Blockchain & Kryptoökonomie+++

Allerdings: Amazon erstellt auf Basis der Interaktionen ein umfangreiches Profil, das Auskunft über persönliche Präferenzen und Einstellungen gibt. Das mag beim Einkaufsverhalten auf den ersten Blick nicht so tragisch erscheinen – bei den mit staatlichen Stellen ausgetauschten Gesundheits- oder Einkommensdaten möchte man aber wohl nicht, dass diese verknüpft und ohne Einschränkung verwendet werden können.

Was wäre aber, wenn die Integration der persönlichen Daten nicht durch eine staatliche Institution, sondern durch den Bürger selbst erfolgt und dieser selektiv die notwendigen Daten fallspezifisch freigibt? Bisher war das nicht möglich, denn der Bürger erhält eine Identität durch eine Institution: Man kann seine ZMR-Zahl, Firmenbuchnummer oder SV-Nummer nicht selbst vergeben.

Per Blockchain die persönlichen Daten selbst freigeben

Durch die Blockchain steht aber nun ein allgemein zugängliches Register zur Verfügung, auf dem jeder Bürger ähnlich zu Bitcoinadressen Schlüssel ohne Einschaltung einer Institution selbst anlegen und verwalten kann. Hinter einem derartigen „Distributed Identifier“ (DID) stehen öffentliche Schlüssel, über die die Authentifizierung erfolgt, sowie selektiv steuerbare Zugänge zu personenbezogenen Daten, die in einem eigenen persönlichen Datenspeicher liegen. Man spricht daher auch von „Self-Sovereign Identity“.

+++Kommentar: Gesundheitsdaten müssen ein öffentliches Gut sein+++

Analog zu Kryptowährungen wie Bitcoin hat ein Bürger ein Wallet, in dem er die Schlüssel zu seinen Identitäten verwalten kann, sowie die von staatlichen Stellen für ihn ausgestellten Bestätigungen der Korrektheit der von ihm gemachten Angaben. Diese Stellen legen auch DIDs auf der Blockchain ab, sodass die Verifikation der Echtheit der Bestätigung durch Entschlüsselung mit dem in der DID enthaltenen öffentlichen Schlüssel der offiziellen Stelle erfolgen kann.

Gibt man beispielsweise als Behauptung die österreichische Staatsbürgerschaft an, dann würde daraus durch ein kryptographisches Attest aus dem Zentralen Melderegister eine bestätigte Behauptung, die von jedem durch Entschlüsselung auf Basis der DID des Zentralen Melderegister überprüft werden kann. Derartige Bestätigungen können nicht nur auf Basis öffentlicher Register erfolgen, auch Arbeitgeber (Gehaltshöhe), Schulen (Familienbeihilfe), Ausbildungseinrichtungen (Abschluss), Bonitätsinformationsdienstleister oder Versicherungen können Angaben bestätigen und dadurch auch Einkünfte erzielen. Gegebene Bestätigungen können auch widerrufen werden bzw. kann auch dynamisch z.B. der jeweilig aktuelle Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber bestätigt ins Wallet übertragen werden.

Digitale Dokumentenmappe

Mithilfe selbstverwalteter Identitäten auf der Blockchain entsteht ein elektronisches Pendant zur guten alten Dokumentenmappe aus Papier, aus der man selektiv die jeweils notwendigen Dokumente vorgelegt hat. Auf Seite der Verwaltung entfallen durch den Blockchaineinsatz manuelle Prüfvorgänge bei Anträgen, für den Bürger das Beibringen oder Scannen von Urkunden. Auch wird das Fälschungspotential verringert und die Datenfreigabe genauer steuerbar. Im Fall der Überprüfung von Volljährigkeit wird z.B. nur „ja“ oder „nein“ übertragen, während bei der heute üblichen Vorlage des Passes zur Verifikation der Volljährigkeit das genaue Geburtsdatum und Namen mit offengelegt werden.

Ist das alles nur Zukunftsmusik? Teilweise ja, teilweise nein. Derzeit ist eine Reihe von Standards in Ausarbeitung und es liegen Implementierungen vor, die der Erprobung in der Praxis harren. Österreich hat hier gute Voraussetzungen, da wichtige Register auf Bundesebene vorliegen, deren Einbindung einfacher ist als bei verteilte Architekturen wie in Deutschland oder Frankreich. Das Austrian Blockchain Center freut sich auf die Mitwirkung auf die im Regierungsprogramm genannten Vorhaben in diesem Bereich.

==> So steht die DAAA zum Thema Blockchain im Regierungsprogramm

==> Einreichen zum Austrian Blockchain Award


Über den Autor

(c) WU Wien

Alfred Taudes ist Institutsvorstand am Forschungsinstitut für Kryptoökonomie der WU Wien. Ziel des Forschungsinstituts ist es, die interdisziplinären Kompetenzen der Wirtschaftsuniversität Wien zu bündeln, um die technischen Möglichkeiten gemeinsam mit ökonomischen, sozialen und rechtlichen Aspekten zu betrachten und so den Potentialen dieser neuen Technologie gerecht werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Wie die Blockchain helfen kann, Österreichs Bürokratie zu verschlanken

Wenn Verwaltungsvorgänge wie Einkäufe bei Amazon funktionieren würden, hätte man eine einzige Benutzerkennung für alle Behördenwege und es gäbe einen integrierten digitalen Prozess, ohne Dokumentenvorlage oder Scan, persönliche Vorsprache und lange Wartezeiten. Bei komplexeren Anliegen würden die Daten automatisch zwischen Behörden ausgetauscht, und das System würde bereits erfasste Vorschläge für staatliche Leistungen bereitstellen. Durch die Blockchain steht nun ein allgemein zugängliches Register zur Verfügung, auf dem jeder Bürger ähnlich zu Bitcoinadressen Schlüssel ohne Einschaltung einer Institution selbst anlegen und verwalten kann. Hinter einem „Distributed Identifier“ (DID) stehen öffentliche Schlüssel, über die die Authentifizierung erfolgt, sowie selektiv steuerbare Zugänge zu personenbezogenen Daten, die in einem eigenen persönlichen Datenspeicher liegen. Analog zu Kryptowährungen wie Bitcoin hat ein Bürger ein Wallet, in dem er die Schlüssel zu seinen Identitäten verwalten kann, sowie die von staatlichen Stellen für ihn ausgestellten Bestätigungen der Korrektheit der von ihm gemachten Angaben. Die Behörden legen DIDs auf der Blockchain ab, sodass die Verifikation der Echtheit der Bestätigung durch Entschlüsselung mit dem in der DID enthaltenen öffentlichen Schlüssel der offiziellen Stelle erfolgen kann.

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