20.07.2020

Al Amal: Vereinigte Arabische Emirate starten Marsmission

Am 19. Juli starteten die Vereinigten Arabischen Emirate ihre Sonde "Al-Amal" vom japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima in Richtung Mars.
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Al Amal, Mars, VAE, Vereinigte Arabische Emirate
(c) mbrsc.ae - Den Vereinigten Arabischen Emiraten gelang der Start ihrer Sonde Al Amal in Richtung Mars.

Die erste interplanetare Mission der Vereinigten Arabischen Emirate ist auf dem Weg. An der Südspitze Japans sandte das Land am gestrigen Sonntag seine Marssonde „Al Amal“ (Hoffnung) auf einer japanischen Trägerrakete zum Mars. Das Ziel: das Wetter auf dem Roten Planeten zu beobachten. Bis zur Ankunft gibt es allerdings noch ein paar kritische Momente.

Zum halben Jahrhundert bereit

„Al Amal“ soll nach siebenmonatiger Reise im Frühjahr 2021 mit der Umrundung des Mars beginnen. Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate startete das Projekt bereits 2014, um zum 50. Jahrestag der Gründung der Nation im Dezember 2021 fertig zu sein.

Um sicherzustellen, dass „Al Amal“bis zum Jubiläum im Orbit ist, musste das Projekt-Team die Sonde heuer ins All bringen, da sich Erde und Mars aktuell in einer Konstellation (nah beieinander) befinden, die nur alle 26 Monate wiederkehrt.

Al Amal: kurze Sorge wegen Sonnenkollektoren

Beim Start auf dem japanischen Weltraumbahnhof Tanegashima lief, bis auf eine kurze Sorge wegen nicht geöffneter Sonnenkollektoren – die schlussendlich doch aufgingen – alles gut. Jedoch werden Ingenieure erst in den nächsten Tagen die Daten der Sonde analysieren können, um die Gesamt-Verfassung von „Al Amal“ zu bestimmen.

„Erst der Anfang“

„Jahre harter Arbeit und Engagement haben sich in hohem Maße ausgezahlt“, sagte Yousef Al Otaiba, Botschafter der Vereinigten Arabischen Emirate in den Vereinigten Staaten, während eines Livestreams nach dem Start. „Dank der Bemühungen des Missionsteams fliegt das erste Raumschiff der VAE, das vor sechs Jahren nur ein Konzept, nur eine Idee war, jetzt auf dem Weg zu einem anderen Planeten in den Weltraum. Dies ist eine große Leistung. Aber es ist auch erst der Anfang.“

Kosten bei 200 Millionen US-Dollar

Die Kosten für die Sonde beliefen sich auf 200 Millionen US-Dollar. Das Projekt war eine Kooperation mit verschiedenen akademischen Institutionen in den USA darunter der „University of Colorado“ in Boulder, der „Arizona State University“ und der „University of California“ in Berkeley.

In einem Monat kritischer Zeitpunkt

„Unsere Regierung hat es klar kommuniziert: Sie wollte, dass wir ein neues Modell für die Ausführung und Durchführung solcher Missionen entwickeln“, sagte Omran Sharaf, Projektmanager für die Mars-Mission, während einer Pressekonferenz vor dem Start.

In etwa einem Monat müssen die Ingenieure ein erstes heikles Manöver durchführen, um „Al Amals“ Weg zum Mars zu korrigieren. Die Trägerrakete wird ihre an Bord befindlichen Triebwerke verbrennen und die Sonde leicht anstoßen.

Hohe Bremsleistung nötig

Es wird ein paar dieser Korrekturen brauchen, um sicherzustellen, dass Al Amal bei ihrer Ankunft den richtigen Ort auf dem Mars erreicht. Dabei muss die Sonde von einer Geschwindigkeit von 121.000 Kilometer pro Stunde auf 18.000 km/h gebremst werden.

NASA-Live Coverage der Al Amal-Mars-Mission (Start bei 57. Minuten)

Ein Robin-Hood-Manöver

„Es ist ein sehr kleines Ziel“, sagte Pete Withnell, Programmmanager der „University Colorado Boulder“, im Vorfeld des Startes. „Es entspricht einem Bogenschützen, der ein zwei Millimeter großes Ziel in einem Kilometer Entfernung trifft. Das ist also nichts für schwache Nerven.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Al Amal: Vereinigte Arabische Emirate starten Marsmission

  • Die erste interplanetare Mission der Vereinigten Arabischen Emirate ist vollbracht.
  • An der Südspitze Japans sandte das Land seine Marssonde „Al Amal“ auf einer japanischen Trägerrakete zum Mars.
  • Das Ziel: das Wetter auf dem Roten Planeten zu beobachten.
  • Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate startete das Projekt bereits 2014, um für den 50. Jahrestag der Gründung der Nation im Dezember 2021 gerüstet zu sein.

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