07.12.2022

AI Act der EU: KI-Regulierung im Anmarsch

Was hat sich seit dem ersten AI-Act-Entwurf geändert? Welche Auswirkungen hat das auf Startups? Jeannette Gorzala, Rechtsanwältin und Mitglied von AI Austria sowie dem European AI Forum, klärt diese Fragen in ihrem Gastbeitrag auf.
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In ihrem Gastbeitrag erklärt Gorzala, was der AI Act für Startups bedeutet. (c) (c) AdobeStock & Jeannette Gorzala

Seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des Artificial Intelligence Act (AI Act) durch die Europäischen Kommission im April 2021 läuft das europäische Gesetzgebungsverfahren auf Hochtouren. Am 6. Dezember 2022, etwas mehr als eineinhalb Jahre nach der Erstveröffentlichung, wurde der gemeinsame Standpunkt im Rat der Europäischen Union (Rat) zum AI Act verabschiedet.

Die Definition des KI-Systems bestimmt, welche Technologien vom AI Act überhaupt betroffen sind, und damit die Pflichten von Herstellern und Nutzern. Im Vergleich zur ursprünglich umstrittenen, sehr weiten Definition, wirkt die neue stark eingegrenzt, da sie sich nunmehr nur auf Software bezieht, die machine learning oder Logik- sowie wissensbasierte Ansätze verwendet. Statistische Ansätze, Such-, Schätz- und Optimierungsmethoden wurden als KI-Technologien gestrichen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verständnis von machine learning und Logik- und wissensbasierten Ansätzen sehr umfangreich ist.

Achtung bei Erstellung & Verwendung von General Purpose AI

Neu ist, dass auch general purpose AI systeme (auch wenn sie Open Source sind), die entweder Hochrisiko-Systeme sind oder als Komponenten für diese verwendet werden, die Compliance für Hochrisiko-Systeme erfüllen müssen. General purpose AI sind Systeme, die allgemeine Funktionen, wie beispielsweise Bild-, Sprach-, Texterkennung, Video- und Audioproduktion, Mustererkennung, Fragenbeantwortung oder Übersetzung ausführen können. Diese Bestimmung kann eine breite Palette von Entwicklern entlang der Software-Lieferkette betreffen, weshalb bereits jetzt auf good governance geachtet werden sollte. Die konkreten Pflichten stehen noch nicht fest und sollen durch weitere Rechtsakte konkretisiert werden.

AI Act sieht hohe Risiken bei Hochrisiko-KI

Für die Klassifizierung, ob ein Hochrisiko KI-System vorliegt, wird eine horizontale Ebene eingezogen. Diese soll dazu dienen, KI-Systeme, die wahrscheinlich zu keinen fundamentalen Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte führen, weil ihr Output nur als Zusatz zu einer Aktion oder Entscheidung dient, von der Hochrisiko-Kategorie auszunehmen. Schwierig ist, dass hier erst spätestens einem Jahr nach Inkrafttreten des AI Acts genaue Vorgaben ergehen sollen. Startups müssen daher für die Einordnung ihres Geschäftsmodells ein zusätzliches Kriterium berücksichtigen, dass mit einer unklaren Abwägungsentscheidung behaftet ist. Startups mit Lösungen im Bereich Gesundheitsversicherung oder digitale Infrastruktur sollten im Auge behalten, dass diese Bereiche nunmehr ebenfalls der Hochrisiko-Kategorie hinzugefügt wurden.

Spielen im neuen KI-Sandkasten unter realen Konditionen, mit Haftung

Mit KI-Sandboxes soll ein kontrolliertes Umfeld geschaffen werden, in dem innovative KI-Systeme entwickelt, getestet und validiert werden können, dies unter der direkten Aufsicht und Anleitung der national zuständigen Behörden. Mit dem Ziel den AI Act innovationsfreundlich zu gestalten wurde klargestellt, dass AI Sandboxes auch das testen von KI-Systemen im Echtbetrieb erlauben sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch das Testen von KI-Systemen außerhalb behördlicher Aufsicht zulässig sein. Klargestellt wird aber auch, die Teilnahme in der KI-Sandbox ist kein Freischein. Teilnehmer haften für jegliche verursachen Schäden.


Welcher Haftungsrahmen für KI geplant ist und was auf Softwareentwickler:innen zukommt, wird im zweiten Teil des Startup-Updates behandelt.

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Mit seinen Sensoren-Systemen erkennt eologix-ping frühzeitig Probleme bei Windkraftanlagen | (c) eologix-ping
Mit seinen Sensoren-Systemen erkennt eologix-ping frühzeitig Probleme bei Windkraftanlagen | (c) eologix-ping

Bei Windkraftanlagen gilt, wie auch in vielen anderen Bereichen: Je früher ein Schaden oder ein Problem erkannt wird, desto besser können Ausfälle und damit Einbußen verhindert werden. Das Grazer Startup eologix-ping, das in dieser Form 2023 aus einer Fusion hervorgegangen ist – brutkasten berichtete – bietet eine Lösung dafür.

Frühzeitige Erkennung von Schäden minimiert Ertragsverluste

“Durch die frühzeitige Erkennung von Rotorblattschäden, von Vereisungen und anderen potenziellen Gefahren wie z.B. Blitzeinschläge stellen wir sicher, dass Windkraftanlagen sicher und wirtschaftlich betrieben werden können”, erklärt Thomas Schlegl, Gründer und CEO von eologix-ping. Man wolle Betreiber und Eigentümer von Windkraftanlagen dabei unterstützen, Ertragsverluste zu minimieren und den Betrieb der Windkraftanlage so effizient wie möglich zu gestalten. “Unsere Lösungen zielen darauf ab, der führende Anbieter zur Rotorblattzustandsüberwachung zu werden”, so Schlegl.

Millioneninvestment für eologix-ping – 1,5 Mio. Euro von Verbund X Ventures

Dazu schloss das Startup – damals noch vor der Fusion – bereits 2022 eine Kapitalrunde über sechs Millionen Euro ab, wie brutkasten berichtete. Nun wurde ein weiteres Millioneninvestment für eologix-ping verkündet. Unter dem Lead von Bestandsinvestor Emerald steigen Verbund X Ventures, der Corporate-VC des Energieanbieters Verbund, und Helen Ventures neu ein. Auch die Bestandsinvestoren Nabtesco und Phoenix Contact sind bei der Runde dabei. Die genaue Höhe der gesamten Kapitalrunde wurde nicht genannt. Von Verbund X Ventures heißt es jedoch, man habe um 1,5 Millionen Euro rund fünf Prozent des Unternehmens erworben.

Strugl: “Das Investment in eologix-ping unterstützt die Verbund-Strategie”

“Das Investment in eologix-ping unterstützt die Verbund-Strategie im Bereich der Erhöhung der Stromerzeugung aus Wind und Sonne, in der wir das ambitionierte Ziele der Erhöhung des Erzeugungsanteils auf 20 bis 25 Prozent bis 2030 gesetzt haben”, kommentiert Verbund AG CEO Michael Strugl. Ausschlaggebend für das Investment seien auch die positive Resonanz und Erfahrungen der Tochtergesellschaft Verbund Green Power, die bereits Lösungen von eologix-ping im Einsatz hat.

Kein reines Finanzinvestment

Es ist also kein reines Finanzinvestment, bestätigt auch Verbund X Ventures Geschäftsführer Franz Zöchbauer gegenüber brutkasten. “Im Sinne unserer Ziele im Bereich Windkraft wird diese Technologie immer relevanter”, sagt er. Neben dem Kapital stehe Verbund X Ventures eologix-ping auch mit weiteren Unterstützungen zur Seite. “Unser Motto ist Entrepreneur first. Wenn das Startup etwas braucht, helfen wir bedarfsorientiert, etwa bei der Skalierung.”

“Keine Verpflichtung, nach fünf Jahren zu verkaufen”

Die im VC-Bereich übliche Exit-Zielsetzung habe man trotzdem auch in diesem Fall. “Aber wir haben keine Verpflichtung, nach fünf Jahren zu verkaufen, weil wir Verbund X Ventures mit einer Evergreen-Struktur aufgesetzt haben”, erklärt Zöchbauer. Und wenn es soweit ist, könne der Verkauf der Anteile auch innerhalb des Konzerns passieren, wenn dies strategisch die beste Entscheidung ist.

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