05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Das Sodex-Gründer-Trio Bernhard Gantner, Ralf Pfefferkorn und Raphael Ott
Das Sodex-Gründer-Trio Bernhard Gantner, Ralf Pfefferkorn und Raphael Ott | (c) Sodex

Durch Sodex werden Baumaschinen zu mobilen Datensammlern. Mithilfe einer AI-gestützten Technologie werden Baustellen, Minen und Infrastrukturprojekte während des Betriebes automatisch vermessen und digital abgebildet. Die Abkürzung steht für „Software-Driven Excavator“. Gegründet wurde Sodex von den drei HTL-Absolventen Ralf Pfefferkorn, Raphael Ott und Bernhard Gartner, über die Gründungsstory hat brutkasten bereits berichtet.

Nun schließt das Startup in einer Finanzierungsrunde über vier Millionen Euro, mit Capmont Technology als Lead Investor.

Erfassung und Analyse in Echtzeit

Mit einem Mix aus maschinenintegrierter Sensorik, Cloud-Technologie und KI macht Sodex Bauprojekte transparent. Baudaten werden kontinuierlich und in Echtzeit erfasst sowie analysiert. Mit Sodex sollen sich Baustellen besser überwachen und effizienter steuern lassen.

„Echtzeit-Updates direkt von der Baustelle sind zum zentralen Ausgangspunkt geworden und für viele unserer Kunden heute nicht mehr wegzudenken. Mit dieser Finanzierung können wir nicht nur unser Team, sondern auch unser Portfolio ausbauen und deutlich schneller international skalieren”, sagt Ralf Pfefferkorn, CEO und Mitgründer von Sodex Innovations. 

Sodex Innovations hat über 100 Kunden in den USA, Australien und Europa.

Baumaschinen werden durch Sodex Innovations zu Datensammlern. (c) Sodex Innovations.

Namhafte Investoren

Der Lead-Investor ist Capmont Technology, ein in München ansässiger, unternehmerisch geprägter Private-Capital-Investmentmanager. „Eine Verbindung aus Hardware, Software, Daten und AI, die diesen Sektoren einen echten Produktivitätssprung ermöglicht, halten wir nicht nur für hochspannend, sondern für überfällig“, so Michael Wittner, Partner bei Capmont Technology.

Ebenfalls an der Runde beteiligt und damit neue Investoren, sind Bloomhaus- und Look AI Ventures sowie die deutsche Business-Angel-Gruppe „Superangels“. Die bestehenden Investoren SOSV, OMA (Gründer von ProGlove) sowie 12 Rounds Capital (Katharina Klausberger und Armin Strbac) investieren erneut.

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