05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Barbara Edelmann ist neue CFO bei Bitpanda. (c) Bitpanda

Wie das Wiener Unicorn Bitpanda bekanntgab, ist Barbara Edelmann seit Mitte Juni als Chief Financial Officer im Unternehmen tätig. Edelmann startete ihre Karriere bei Bitpanda zunächst als Vice President Tax und später VP Finance & Tax. 2026 wurde sie zur Managing Director der Bitpanda Payments GmbH befördert. Seit 10 Tagen ist sie nun im C-Level. Bevor sie 2022 zu Bitpanda wechselte, war sie 16 Jahre lang bei Deloitte Österreich tätig, zuletzt als Tax Partner.

„Ich freue mich sehr, dass Barbara die Rolle des CFO übernimmt. Sie war maßgeblich an der internen Transformation unserer Finanzabläufe beteiligt. Ihr tiefes internes Wissen über unser Geschäft und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zur idealen Führungspersönlichkeit für unsere Finanzorganisation, während wir den Schritt in unsere nächste Wachstumsphase beschleunigen“, so Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda, über die neue CFO.

„Größte Talente aus eigenen Reihen“

Eric Demuth, Mitbegründer und Executive Chairman von Bitpanda, fügte hinzu: „Ich war schon immer der Meinung, dass unsere größten Talente aus den eigenen Reihen kommen sollten. Wenn eine Führungskraft mit einem Unternehmen wächst, seine Grundlagen prägt und beständig Leistung erbringt, sagt das unendlich viel mehr aus, als es jeder externe Interviewprozess jemals könnte. Barbara kennt unser Geschäft von Grund auf und hat sich das tiefe Vertrauen der Teams im gesamten Unternehmen erarbeitet. Ich freue mich sehr, sie im Führungsteam willkommen zu heißen; genau so entwickeln sich großartige Unternehmen weiter.“

Vorgänger Jonas Larsen verlässt Bitpanda

Jonas Larsen war seit 2023 CFO bei Bitpanda. Er kam von Lunar, wo er ebenfalls als CFO tätig war. Das Unternehmen gibt bekannt, dass Larsen aus persönlichen Gründen und im gegenseitigen Einvernehmen geht. „Ich bin Jonas unglaublich dankbar für seine Partnerschaft in den letzten Jahren. Er kam in einer entscheidenden Zeit zu uns und brachte die ruhige Hand, die finanzielle Disziplin und die besonnene Führung mit, die wir brauchten, um durch einen unglaublich dynamischen Markt zu navigieren“, so CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad.

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