05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Claus Schmidt | © Schrotter
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Das seit diesem Sommer börsennotierte Grazer Energie- und Atomkraft-Scaleup (bzw. je nach Lesart Unicorn) Emerald Horizon hat schon zuvor mit Personal-Entscheidungen auf sich aufmerksam gemacht: Zunächst holte man vergangenes Jahr Ex-Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann, später Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer jeweils in Vice-President-Positionen ins Team. Eine nun verkündete Personalie weist etwas weniger Prominenz, dafür wohl mehr Pragmatismus auf: Der erfahrene österreichische Manager Claus Schmidt übernimmt den Verantwortungsbereich „Organizational Development & Quality Management“.

Ziel: fit für die ambitionierten Pläne

Für Emerald Horizon geht es darum, die gesamte Organisation fit für die ambitionierten Pläne zu machen. Denn sowohl mit dem erst teilweise marktreifen Energiespeichersystem „Dual Store Plus“ als auch mit den geplanten Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Mini-Atomkraftwerken „Ades“ (brutkasten berichtete) will man in den kommenden Jahren in die Serienproduktion, um in die weltweite Skalierung zu gehen. Als Produktionspartner hierfür ist die niederländische VDL Groep bereits fixiert.

„Wir kommen aus der Forschung und gehen in die Industrialisierung. Über diesen Übergang entscheidet die Organisation in wesentlichem Maße mit“, sagt Vice President Operations Philipp Pölzl. „Claus Schmidt hat in mehreren Industrien Verantwortung übernommen. Diese Erfahrung holen wir uns an Bord.“ Schmidt bringe mit, was ein Deep-Tech-Unternehmen in der Wachstumsphase brauche: „Struktur, Qualitätsdenken und ein Gespür für Teams“.

Claus Schmidt: 25 Jahre Erfahrung im Top-Management

Konkret kommt der studierte Betriebswirt Schmidt mit mehr als 25 Jahren Erfahrung als CEO und CSO in unterschiedlichen Branchen und Ländern. Er war unter anderem Geschäftsführer der Umdasch Shopfitting Group mit 1.500 Mitarbeitern in 16 Ländern, CEO der Columbia S.r.l. in Italien und der Shoptec k.f.t in Ungarn, CEO der IDEAL Kältetechnik und zuletzt Generalbevollmächtigter der SIMACEK Holding in Wien und Hamburg.

„Emerald Horizon ist in einer Phase, in der aus einer Entwicklung Schritt für Schritt großartige Produktlösungen entstehen. Diese Herausforderung reizt mich enorm, und ich freue mich auf die Arbeit mit diesem großartigen und wachsenden Team“, kommentiert Schmidt.

Ungewöhnlicher Börsengang

In einem durchaus ungewöhnlichen Schritt ging Emerald Horizon Anfang dieses Sommers im Segment „standard market continuous“ an die Wiener Börse. Ungewöhnlich deshalb, weil das erste geplante Produkt „Dual Store Plus“ nach eigenen Angaben teilweise erst in der Prototypenphase ist – konkret der Wärmespeicher „CALStore“; vom geplanten Hauptprodukt „Ades“ gibt es noch keinen Prototypen. Für die kommenden Jahre rechnet das Unternehmen mit Verlusten, was zuletzt zu einem ungewöhnlichen Finanzierungsschritt führte. Dennoch wird das Unternehmen an der Börse bereits mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet.

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