05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als “Teuerungsprämie” oder “Teuerungsausgleich”.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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StartMatch
(c) StartMatch - Robert Kopka (r.) und Oliver Lukesch von StartMatch.

“Da Investoren gerade sehr zurückhaltend sind, sind Förderungen für viele Startups noch wichtiger geworden”, sagt StartMatch-Founder Robert Kopka. Der Gründer des Smart-Leuchten-Startups Luke Roberts legte im September 2021 mit seinem alten Unternehmen einen Exit hin und baute danach gemeinsam mit dem Fintech-Experten Oliver Lukesch ein AI-Tool zur automatischen Generierung von Förderanträgen für Startups und KMUs.

StartMatch möchte Zeit sparen

Konkret handelt es sich bei StartMatch um eine KI-gestützte Plattform, die den komplexen Prozess der Förderanträge vereinfachen soll. Die Software analysiert Unternehmensunterlagen wie Pitch-Decks und technische Dokumentationen, um daraus automatisiert “maßgeschneiderte” Förderanträge zu generieren.

Beide Founder von StartMatch, die in der Vergangenheit selbst viele Förderanträge für ihre Startups eingereicht haben, wollen im Prinzip diesen zeitaufwändigen Prozess automatisieren. Durch die Analyse vorhandener Informationen und einem tiefen Verständnis der Förderprogramme soll das KI-Tool beim Schreiben der Anträge unterstützen – “ein Segen für Startups und Unternehmen, die oft vor den Herausforderungen der Antragstellung zurückschrecken”, so Kopka.

Jedes Jahr werden von Bund und Ländern Milliarden an Fördergeldern ausgegeben, um Firmen zu fördern und damit die österreichische Wirtschaft zu stärken. Die Anträge sind aber teilweise sehr lang und gerade unerfahrene Personen benötigen dafür viel Zeit, die anders besser verwendet werden könnte, weiß Kopka. Hier setzt sein Startup an: Nutzer:innen werden daher Schritt-für-Schritt durch den Prozess begleitet und der größte Teil der Arbeit würde von der KI übernommen.

Anpassungen jederzeit möglich

Auf der Plattform kann die gewünschte Förderung ausgewählt und relevante Projektdaten hochgeladen werden. Die KI erstellt danach den Antrag. Dabei erfolgt die Ausgabe in einem Texteditor, in dem manuelle Anpassungen jederzeit möglich sind, um “dem Antrag den letzten Feinschliff” zu geben. Gewünschte Änderungen können dem Tool auch per Prompt mitgeteilt werden, so könne man Texte gezielt verbessern, ohne dass alles neu generiert wird.

Die bereitgestellten Daten werden hierbei ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert, wie die Founder betonen. “Die Daten werden auch nicht zum Training eines KI-Modells verwendet und alle integrierten Dienstleister arbeiten DSGVO-konform”, so per Aussendung.

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