05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Ex-Notenbanker Robert Holzmann (links) und Emerald-Horizon-CEO Florian Wagner. Foto: Martin Pacher | brutkasten

Sieben Jahre nach der Gründung geht Emerald Horizon den nächsten Schritt Richtung Prototyp: Am 8. September gibt das Grazer Unternehmen (Wiener Börse: SMRX) in seinem Labor den Startschuss für den Bau des ADES Test Loop. Dabei handelt es sich um den ersten integrierten Systemtest, in dem die bisher einzeln entwickelten Komponenten des Reaktorsystems zusammengeführt werden. „In sieben Jahren intensiver Entwicklungsarbeit haben wir die einzelnen Bausteine für ADES entwickelt und validiert. Jetzt beginnen wir, gemeinsam mit VDL Groep, diese Bausteine zusammenzuführen“, sagt CEO Florian Wagner.

Reaktor ohne kritische Kettenreaktion

ADES (Accelerator Driven Energy Source) ist ein Kernreaktor in Containergröße, der ohne kritische Kettenreaktion arbeitet. Ein Teilchenbeschleuniger liefert die Neutronen, die den Prozess in Gang halten. Wird er abgeschaltet, endet die Spaltung sofort. Als Brennstoff dient Thorium. Eine Einheit soll 25 Megawatt thermische und rund zehn Megawatt elektrische Leistung liefern, genug für etwa 10.000 Haushalte, und das laut Unternehmen 20 Jahre lang ohne Brennstoffwechsel. Der Salzkreislauf arbeitet wasserfrei, ein Anschluss an einen Fluss ist für den Betrieb nicht erforderlich. Wie Wagner Ende 2025 im brutkasten-Talk sagte, ist die Marktreife für 2029 geplant.

Bild: (v.l.n.r.) DI Dr. Mario J. Müller, Vice President R&D, und US-Investor Carl Page, Mitglied des Advisory Board der Emerald Horizon AG, vor den Abschirmblöcken der Neutronenquelle im Labor in Graz. (c) Fuchs

Letzte Vorstufe vor dem Prototyp-Loop

In Graz wurden nach Unternehmensangaben bereits vier Vorgängergenerationen des Loops in Hardware getestet. Die kommende Version gilt als voraussichtlich letzte Vorstufe vor dem finalen ADES-Prototyp-Loop. Beim EU-Genehmigungspfad arbeitet Emerald Horizon mit Haskoning, an einer US-Klassifizierung mit Pillsbury Winthrop Shaw Pittman.

VDL Groep als Fertigungspartner

Eine zentrale Rolle kommt der VDL Groep zu. Der niederländische Industriekonzern mit rund 13.500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz 2025 von mehr als vier Milliarden Euro, bekannt als Zulieferer der Halbleiterausrüstungsindustrie, führt als Engineering- und Fertigungspartner die technischen Bausteine zusammen und legt das System auf eine spätere industrielle Serienfertigung aus. Die Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen wird am 8. September in Graz live unterzeichnet.

Börsengang als Finanzierungshebel

Emerald Horizon notiert seit 26. Juni an der Wiener Börse. Das Listing soll laut Unternehmen vor allem den Zugang zu Fremdkapital erleichtern, etwa über Kredite, Green Bonds und Projektfinanzierung, um das Energy-as-a-Service-Modell und die Serienproduktion mit VDL zu finanzieren. Erst vor wenigen Tagen holte das Unternehmen zudem Manager Claus Schmidt für Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement an Bord.

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