05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Bei den Technology Talks Austria diskutieren mehr als 800 Teilnehmende aus der österreichischen Forschungs- und Technologie-Community mit hochkarätigen internationalen Expert:innen (im Bild ein Panel der Technology Talks Austria 2025) | (c) AIT/Valerie Maltseva

Zum dritten Mal gehen die Technology Talks Austria in ihrer neuen Form im MuseumsQuartier Wien über die Bühne. Die Konferenz ist aus den Technologiegesprächen hervorgegangen, die über Jahrzehnte im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach stattfanden. 2024 führte das AIT Austrian Institute of Technology das traditionsreiche Format gemeinsam mit zentralen Organisationen der österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovationscommunity fort und brachte es nach Wien. Mittlerweile hat sich die Veranstaltung als jährlicher Fixpunkt der heimischen FTI-Community etabliert.

Sechs Plenary Sessions und zwölf Workshops

Das Programm spannt einen Bogen von technologischen Fähigkeiten und strategischen Infrastrukturen über Industrialisierung und Sicherheit bis hin zu technologischer Souveränität und europäischen Rahmenbedingungen. Im Zentrum stehen sechs international besetzte Plenary Sessions:

  • Strategic Infrastructures and Resilient Innovation Ecosystems
  • The Way Forward: From Scientific Excellence to Industrial Leadership
  • Dual-Use Technologies: Innovation, Security, and Spillovers
  • Technological Sovereignty and European Resilience
  • EU Framework Conditions for Innovation, Scaling and Impact
  • National Innovation Systems: Unlocking Europe’s Innovation Potential

Zwölf jeweils 90-minütige Workshops vertiefen die Plenardebatten und erweitern sie um konkrete technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen. Ergänzt wird das Programm durch Keynotes, Special Events, eine Exhibition Area und Möglichkeiten zur Vernetzung.

„Kein Schaufenster“, sondern ein „Denkraum“

„Die Technology Talks sind kein Schaufenster, in dem wir einander bereits Erreichtes präsentieren. Sie sollen ein Denkraum sein: ein Raum, in dem unterschiedliche Erfahrungen aufeinandertreffen, Annahmen überprüft, Lösungen weiterentwickelt und neue Kooperationen begründet werden“, sagt Brigitte Bach, Sprecherin der Geschäftsführung des AIT und Vorsitzende des Veranstaltungskuratoriums.

Andreas Kugi, Vorsitzender des Programm-Komitees und Scientific Director des AIT, ergänzt: „Entscheidend wird sein, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in technologische Führungspositionen, industrielle Wertschöpfung und resilientere Systeme übersetzen können.“

Veranstalter ist das AIT, in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung. Die Konferenz findet direkt im Anschluss an das FFG-Forum am 9. September statt. Alle Infos gibt es unter www.technology-talks-austria.at.

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