05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als „Teuerungsprämie“ oder „Teuerungsausgleich“.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Nathalie Picquot und Marcin Pakulnicki | (c) Twitter / LinkedIn
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Vergangenes Jahr sorgte der laut Medienberichten nicht ganz freiwillige Abgang der beiden Wiener Gründer der Berliner Neobank N26 für Aufsehen. Nach Valentin Stalf im August räumte im Dezember auch Maximilian Tayenthal den CEO-Posten. Seitdem ist Mike Dargan beim FinTech-Scaleup am Ruder.

Zwei neue C-Level-Besetzungen

Nun verkündete N26 einen weiteren Umbau im C-Level – diesmal allerdings mit gewisser Vorlaufzeit. Nathalie Picquot übernimmt mit Oktober die Rolle der Chief Growth and Marketing Officer; Marcin Pakulnicki startet bereits mit September als Chief Technology Officer. Ihre jeweiligen Vorgänger, Timo Meyer und Gino Cordt scheiden laut Unternehmen beide Ende 2026 aus. Beide waren jeweils mehr als zehn Jahre in unterschiedlichen Rollen bei N26 tätig.

Nathalie Picquot mit Stationen bei Google, Twitter und zuletzt Santander

Nathalie Picquot bringt mehr als zwei Jahrzehnte Führungserfahrung mit: Zuletzt leitete sie fünf Jahre lang global die Bereiche Corporate Marketing, Brand Experience und Digital Engagement bei Banco Santander. Zuvor war sie über 15 Jahre in leitenden Positionen bei Google und Twitter tätig. „Ihre nachweislichen Erfolge bei der Beschleunigung der digitalen Transformation an der Schnittstelle von Marketing, Wachstum und Expansion werden entscheidend dazu beitragen, die Präsenz der Marke N26 weiter auszubauen und die Kundenbindung in Europa zu stärken“, kommentiert man bei N26.

Marcin Pakulnicki zuvor bei ING Group

Der neue CTO Marcin Pakulnicki war zuvor bei der ING Group tätig, wo er für den Aufbau und die Skalierung der globalen mobilen und digitalen Technologieplattform der Bank verantwortlich war und zudem die Entwicklung der Conversational Banking- und Agentic AI-Initiativen leitete. Er verfüge über umfassende Erfahrung in der Skalierung mobiler Technologieplattformen und Innovationen im Umfeld stark regulierter, marktübergreifender Finanzdienstleistungen, heißt es von N26.

„Mit ihrer umfassenden Expertise werden sie entscheidend zum nächsten Kapitel operativer Reife und europäischer Skalierung von N26 beitragen. Dieser Meilenstein markiert zugleich einen Moment des Wandels für N26“, kommentiert CEO Mike Dargan die beiden Neubesetzungen. „Mit diesem gestärkten Führungsteam ist N26 ideal aufgestellt, um in all unseren Märkten ein resilientes und vertrauenswürdiges Bankerlebnis als Hauptbank zu bieten.“

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