04.01.2023

390 Mio. Euro Strafe für Meta nach Beschwerden von Max Schrems

Der österreichische Datenschützer Max Schrems hat mit seiner NGO noyb erwirkt, dass der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern von der EU zu einer millionenschweren Strafe verdonnert wurde. Das Unternehmen braucht künftig die explizite Zustimmung von Nutzer:innen, um personenbezogene Werbung ausspielen zu dürfen.
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(c) brutkasten: Max Schrems

Schon seit Jahren liegen der österreichische Datenschützer Max Schrems und seine NGO noyb mit US-Internetkonzernen im Clinch. Und dabei errangen sie immer wieder Teilerfolge. Anfang 2022 entschied beispielswiese die österreichische Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde der NGO, dass der Einsatz von Google Analytics in Österreich illegal sei. Nun kam ein weiterer Teilerfolg für die NGO dazu – und zwar gegen Meta, den Konzern hinter Facebook, WhatsApp und Instagram.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe heute entschieden, dass Meta in der EU keine personenbezogenen Daten mehr für Werbung nutzen dürfe, teilte noyb in einer Presseaussendung am Mittwoch mit. Drei entsprechende Beschwerden von noyb aus dem Jahr 2018 sind demnach heute zugunsten der NGO entschieden worden.

210 Mio. Euro Strafe für Facebook, 180 Mio. für Instagram

Für Meta setzt es nun eine ordentliche Strafe: 210 Mio. Euro für Verstöße von Facebook und weitere 180 Mio. Euro für Verstöße von Instragram – insgesamt also 390 Mio. Euro an Strafe, die formal über den irischen Ableger von Meta verhängt wurden.

Die NGO hatte Meta vorgeworfen, die gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderliche Einwilligung zu umgehen, indem das Unternehmen eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat. Nutzer:innen von Facebook mussten der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten somit notwendigerweise zustimmen, um die Plattform nutzen zu können.

Schrems: „Schwerer Schlag für Gewinne von Meta in EU“

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal“, sagt Schrems. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren.“

Laut der nun vorliegenden Entscheidung darf Meta personenbezogene Daten, die ohne Einwilligungsmöglichkeit erhoben wurden, nicht für Werbezwecke verwenden. Es braucht vielmehr eine explizite Ja/Nein-Einwilligungsoption („Opt-in“).

Schrems zufolge ist die Entscheidung ein „schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“. Jede/r müsse nun die Apps des Konzerns auch ohne personalisierte Werbung nutzen können.

Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses fällt nun anders aus als ein früherer Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC). Diese hatte den von Meta verwendeten Ansatz für legitim gehalten. Andere Formen von Werbung – etwa kontextbezogene Werbung, die auf den Inhalten einer Seite basiert – sind von der Entscheidung laut noyb nicht betroffen.

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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