28.10.2021

150 Jahre Notariatsordnung: „Wir bleiben am Puls der Zeit“

Die österreichischen Notar:innen feiern das 150-Jahr-Jubiläum der Notariatsordnung. Wir sprachen mit Kammer-Präsident Michael Umfahrer über Geschichte, Gegenwart und Zukunft.
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Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer - 150 Jahre Notariat
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer | (c) ÖNK / Klaus Ranger Fotografie
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„Das Wort Notar kommt vom römischen Begriff Notarius. Das waren Schnellschreiber, die Urkunden errichtet haben“, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK). Eines habe sich seitdem nicht geändert: „Schon damals hat man sehr vertrauenswürdige Leute dafür gebraucht“. Das Notariat entwickelte sich nach der Antike in Europa im Laufe der Jahrhunderte weiter. Im damaligen Österreich-Ungarn erfolgte ein entscheidender Schritt vor 150 Jahren: 1871 wurde unter Kaiser Franz Josef eine Notariatsordnung eingeführt, die in ihren Grundzügen bis heute gilt.


Heute, 28.10., um 16:00 Uhr wird ein brutkasten-Talk mit Michael Umfahrer, Präsident der Notariatskammer, ausgestrahlt.


Immer wieder neue Aufgaben für das Notariat

Im Wesentlichen umfasste und umfasst das damals eingeführte Berufsrecht die Aufgaben Grundbuch, Vermögensrecht und die Funktion des Gerichtskommissärs. „In diesen 150 Jahren haben wir als Notar:innen ein großes Vertrauen in der Bevölkerung erworben. Man weiß, dass Notar:innen unparteiisch handeln und jeden Menschen über seine rechtlichen Möglichkeiten aufklären“. Dadurch ergebe sich ein weites Aufgabenfeld. „Und es tun sich immer wieder neue Dinge auf, die zum Profil passen, die dem Notariat übertragen werden“, sagt Umfahrer. So sei etwa derzeit vorgesehen, den Berufsstand auch bei der Neuregelung der Sterbehilfe miteinzubinden.

Bundesweit gibt es heute 528 Notar:innen. Neben den gesetzlich verankerten Tätigkeiten spielt die Beratung eine entscheidende Rolle im Berufsbild. „Die Rechtsentwicklung ist den einzelnen unüberschaubar, dadurch ergab sich logisch dieser Schwerpunkt“, erklärt der ÖNK-Präsident. Es sind etwa Fragen aus dem Familien-, Erb- und Immobilienrecht sowie aus dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, die Klient:innen zu Notar:innen führen. „Wir begleiten Menschen rechtlich in ihren entscheidenden Lebensphasen – privat und beruflich“, sagt Umfahrer.

Sensible Rechtsfragen brauchen menschliche Expertise

Weil diese Fragen mitunter sehr sensibel sind, erwartet der ÖNK-Präsident auch in Zukunft einen großen Bedarf an einer menschlichen unparteiischen Instanz. „Die technologische Entwicklung ist immer Mittel zum Zweck. Sie kann unsere Tätigkeiten erleichtern, beschleunigen und uns helfen, unseren Beruf noch besser zum Wohl der Menschen ausüben zu können. Aber ich bin ganz sicher, dass kein LegalTech- oder Blockchain-Programm unsere Tätigkeit vollständig ersetzen kann“.

In diesem Sinne setzt die Notariatskammer seit jeher auf die Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten. So gibt es etwa das digitale Testamentsregister, in dem heute mehr 2,3 Millionen Testamente registriert sind, seit fast 50 Jahren. 2000 wurde das elektronische Urkundenarchiv cyberDOC eingerichtet, das nicht nur das erste e-Archiv war, sondern nach wie vor führend auf seinem Gebiet ist. Die Gesamtzahl der aktuell gespeicherten Urkunden liegt bei knapp 13 Mio., davon mehr als 2,7 Millionen notarielle Urkunden.

„Voll-Digitalisierung des Notariats ist logischer weiterer Schritt“

Seit 2017 besteht die Möglichkeit, GmbHs auch digital im Notariat gründen zu können. „Wir haben schon vor der Pandemie an der digitalen GmbH-Gründung gearbeitet, obwohl die Nachfrage damals gar nicht groß war. Dann wurde das plötzlich dringend gebraucht. Wir können die weiteren Entwicklungen zwar nicht voraussehen, aber es wird sie geben und um dem gerecht zu werden, kann man nichts anderes machen, als am Puls der Zeit zu bleiben“, sagt Umfahrer. Die in der Pandemie gestartete Voll-Digitalisierung des Notariats sei da nur ein logischer weiterer Schritt.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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