30.10.2025
INSOLVENZ

123-Transporter: Nach Sanierungsantrag nun Schließung durch Gerichtsbeschluss

Trotz der nun durch das Landesgericht genehmigten Schließung des Unternehmens hofft 123-Transporter (123 Shared Mobility GmbH) weiterhin auf eine Sanierung.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Dass Aussage gegen Aussage steht, zieht sich bei 123 Shared Mobility, dem Unternehmen hinter 123-Transporter, wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte. In zahlreichen Fällen standen dabei die Aussagen von Kund:innen, Verbraucherschutzverbänden, der Arbeiterkammer und letztlich auch des Gesetzgebers gegen jene des Unternehmens. Nun widerspricht auch der (ehemalige) Flottenbetreiber der Darstellung des Startups.

Flottenbetreiber sieht sich nicht für Insolvenz verantwortlich

Denn Anfang Oktober musste 123-Transporter Insolvenz anmelden und stellte einen Sanierungsantrag, wie brutkasten berichtete. Als Grund nannte das Startup damals, dass der Flottenbetreiber, der sämtliche 411 Leih-Transporter bereitstellte, „kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen“ habe. Damit sei die Geschäftsgrundlage mit einem Schlag verunmöglicht und eine Insolvenz unabwendbar geworden. Der Flottenbetreiber bestreite aber die im Insolvenzantrag vorgebrachten Vorwürfe, für die Insolvenz verantwortlich zu sein, heißt es nun in einem Beitrag der Tageszeitung Kurier.

Schließlich hat auch der Flottenbetreiber selbst nun erhebliche Probleme mit der Situation. Es koste viel Geld, dass die Transporter verstreut im ganzen Bundesgebiet herumstehen würden, wird der Prokurist des steirischen Unternehmens (Anm. nicht namentlich genannt) von Kurier zitiert: „Drei Wochen sind nicht viel Zeit, wenn man planen muss, was mit 400 Transportern passieren muss.“ Man müsse sich „erst Gedanken machen“ und wisse noch nicht genau, was man mit den Autos machen werde.

123-Transporter und Masseverwalterin stellten Schließungsantrag

Indessen beschloss das zuständige Landesgericht Wiener Neustadt die Schließung der 123 Shared Mobility GmbH. „Da derzeit keine Umsätze erzielt werden können, würde die Weiterführung des Unternehmens zu einem weiteren Ausfall für die Konkursgläubiger führen“, heißt es im Beschluss des Gerichts, der ebenfalls von Kurier zitiert wird.

Tatsächlich war der Schließungsantrag gemeinsam von der Masseverwalterin und von 123-Transporter eingebracht worden. „Die Masseverwalterin hat mit der Schuldnerin auch erörtert, dass die weitere Betreibung der Vertragsstrafen, die gegenüber den ehemaligen Kund:innen geltend gemacht wurden, erst dann erfolgen könnte, wenn die anhängigen Gerichtsverfahren mit den Verbraucherschutzverbänden rechtskräftig beendet wurden“, heißt es unter anderem im Schließungsantrag.

Rund 3.000 Kund:innen erheben laut Arbeiterkammer schwere Vorwürfe gegen das Startup, weil Kautionen nicht zurückgezahlt wurden und Vertragsstrafen wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen einfach von Kundenkonten abgebucht wurden. Nicht weniger als 4,37 von 4,7 Millionen Euro Schulden, die bei der Insolvenz festgestellt wurden, entfallen demnach auf nicht zurückgezahlte Kautionen.

Dennoch Hoffnung auf Sanierung

Doch obwohl der Schließungsantrag auch vom Startup selbst gestellt wurde, will dieses auch den zuvor gestellten Sanierungsantrag nicht zurückziehen. „Die Schuldnerin ist aber nach wie vor bemüht, Investoren zu finden, die eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen würden, um das Geschäftsmodell weiter zu verfolgen. Für diesen Fall wurde auch eine allfällige Wiedereröffnung des Unternehmens in Aussicht genommen. Der eingebrachte Sanierungsplan wird daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezogen“, heißt es im Schließungsantrag.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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