30.10.2025
INSOLVENZ

123-Transporter: Nach Sanierungsantrag nun Schließung durch Gerichtsbeschluss

Trotz der nun durch das Landesgericht genehmigten Schließung des Unternehmens hofft 123-Transporter (123 Shared Mobility GmbH) weiterhin auf eine Sanierung.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Dass Aussage gegen Aussage steht, zieht sich bei 123 Shared Mobility, dem Unternehmen hinter 123-Transporter, wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte. In zahlreichen Fällen standen dabei die Aussagen von Kund:innen, Verbraucherschutzverbänden, der Arbeiterkammer und letztlich auch des Gesetzgebers gegen jene des Unternehmens. Nun widerspricht auch der (ehemalige) Flottenbetreiber der Darstellung des Startups.

Flottenbetreiber sieht sich nicht für Insolvenz verantwortlich

Denn Anfang Oktober musste 123-Transporter Insolvenz anmelden und stellte einen Sanierungsantrag, wie brutkasten berichtete. Als Grund nannte das Startup damals, dass der Flottenbetreiber, der sämtliche 411 Leih-Transporter bereitstellte, „kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen“ habe. Damit sei die Geschäftsgrundlage mit einem Schlag verunmöglicht und eine Insolvenz unabwendbar geworden. Der Flottenbetreiber bestreite aber die im Insolvenzantrag vorgebrachten Vorwürfe, für die Insolvenz verantwortlich zu sein, heißt es nun in einem Beitrag der Tageszeitung Kurier.

Schließlich hat auch der Flottenbetreiber selbst nun erhebliche Probleme mit der Situation. Es koste viel Geld, dass die Transporter verstreut im ganzen Bundesgebiet herumstehen würden, wird der Prokurist des steirischen Unternehmens (Anm. nicht namentlich genannt) von Kurier zitiert: „Drei Wochen sind nicht viel Zeit, wenn man planen muss, was mit 400 Transportern passieren muss.“ Man müsse sich „erst Gedanken machen“ und wisse noch nicht genau, was man mit den Autos machen werde.

123-Transporter und Masseverwalterin stellten Schließungsantrag

Indessen beschloss das zuständige Landesgericht Wiener Neustadt die Schließung der 123 Shared Mobility GmbH. „Da derzeit keine Umsätze erzielt werden können, würde die Weiterführung des Unternehmens zu einem weiteren Ausfall für die Konkursgläubiger führen“, heißt es im Beschluss des Gerichts, der ebenfalls von Kurier zitiert wird.

Tatsächlich war der Schließungsantrag gemeinsam von der Masseverwalterin und von 123-Transporter eingebracht worden. „Die Masseverwalterin hat mit der Schuldnerin auch erörtert, dass die weitere Betreibung der Vertragsstrafen, die gegenüber den ehemaligen Kund:innen geltend gemacht wurden, erst dann erfolgen könnte, wenn die anhängigen Gerichtsverfahren mit den Verbraucherschutzverbänden rechtskräftig beendet wurden“, heißt es unter anderem im Schließungsantrag.

Rund 3.000 Kund:innen erheben laut Arbeiterkammer schwere Vorwürfe gegen das Startup, weil Kautionen nicht zurückgezahlt wurden und Vertragsstrafen wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen einfach von Kundenkonten abgebucht wurden. Nicht weniger als 4,37 von 4,7 Millionen Euro Schulden, die bei der Insolvenz festgestellt wurden, entfallen demnach auf nicht zurückgezahlte Kautionen.

Dennoch Hoffnung auf Sanierung

Doch obwohl der Schließungsantrag auch vom Startup selbst gestellt wurde, will dieses auch den zuvor gestellten Sanierungsantrag nicht zurückziehen. „Die Schuldnerin ist aber nach wie vor bemüht, Investoren zu finden, die eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen würden, um das Geschäftsmodell weiter zu verfolgen. Für diesen Fall wurde auch eine allfällige Wiedereröffnung des Unternehmens in Aussicht genommen. Der eingebrachte Sanierungsplan wird daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezogen“, heißt es im Schließungsantrag.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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