25.10.2021

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

100 Folgen "Höhle der Löwen" fanden ihren Abschluss mit Blumenkonfetti, tanzenden Händen und einem Startup, das mit seiner Hausbau-Idee am Ende emotional wurde. Während ein weiteres kein Investment, aber etwas anderes erhielt.
/artikel/100-folge-hoehle-der-loewen-wirbelnde-haende-und-finale-traenen
Höhle der Löwen, Talking Hands, Grundriss in Lebensgröße
(c) RTL / Bernd-Michael Maurer - Maria Möller (l.) und Laura Mohn konnten über einen unerwarteten Erfolg jubeln.
sponsored

Es war Dienstag, der 19. August 2014. Julian Assange kündigt an, die Londoner Botschaft in Ecuador bald verlassen zu wollen. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben einen Rechtsstreit mit der Bawag-PSK um Gebühren bei Krediten gewonnen. Ein Wiener Polizist, der im Entführungsfall Natascha Kampusch illegale Ermittlungen in einer niederösterreichischen Volksschule durchgeführt hatte, wurde am Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Und der ehemalige Vorsitzende der Chefredaktionen und Chefredakteur „Digital“ von Bild, Julian Reichelt, schreibt einen Kommentar mit dem Titel „Die Pressefreiheit ist unantastbar!“. Neben diesen Ereignissen geschah aber auch noch etwas anderes: „Die Höhle der Löwen“ startet mit ihrer ersten Folge im TV und bringt so die Startup-Szene in die Mitte der Gesellschaft.

100. Folge Höhle der Löwen startet mit Konfetti-Startup

99 Folgen später ist die magische Zahle 100 erreicht. Die Ehre des ersten Pitches der Jubiläumsfolge – die montags um 20.15 Uhr bei VOX sowie wie alle anderen jederzeit auf Abruf über TVNOW.at zu sehen ist – gebührte dem Gründer-Trio Christoph Trimborn, Katia Filippenko und Philip Weyer. Mit Saatgutkonfetti bietet es die ökologische Alternative zu dem herkömmlichen Konfetti, das meistens aus Papier oder Kunststoff besteht.

„Saatgutkonfetti ist bunt, bio, vegan, TÜV-geprüft, kompostierbar und enthält Pflanzensamen“, erzählte Trimborn im Studio. „Wenn ich jetzt draußen Konfetti schmeiße, dann können daraus Blumen wachsen. Das wiederum bedeutet, dass man Heimat und Nahrung für Insekten und andere kleine Tiere schafft und somit einen kleinen Beitrag zum Erhalt der heimischen Biodiversität leistet.“

Höhle der Löwen, Saatgutkonfetti
(c) RTL / Bernd-Michael Maurer – Katia Filippenko, Christoph Trimborn (M.) und Philip Weyer präsentierten mit Saatgutkonfetti Konfetti mit Pflanzensamen.

Ihre Mischungen beinhalten 24 heimische Pflanzenarten, wie z.B. Kornblume, Klatschmohn oder wildes Stiefmütterchen, müssen nicht vergraben und können ganzjährig ausgebracht werden. Das Konfetti besteht aus bio-zertifizierter Stärke und natürlichen veganen Farbstoffen. Für noch mehr Regionalität und Saisonalität gibt es verschiedene Editionen, wie etwa Schneekonfetti für weiße Weihnachten, „Cornercare“ zur Verschönerung unangenehmer Ecken oder Laubkonfetti für den Herbst. Das Ziel der Gründer: Das Thema Nachhaltigkeit mit viel Leichtigkeit und Freude nach draußen bringen. Um seine Produktionskapazitäten sowie Vertriebs- und Marketingmaßnahmen auszubauen, benötigte das Trio 200.000 Euro und bot zehn Prozent seiner Firmenanteile an.

Nach dem Pitch kam die Frage auf, an welchen Orten Saatgutkonfetti überhaupt nutzbar sei. Hochzeiten, gepflegte Rasen oder der Nachbars-Garten wären problematisch, wie Multi-Investor Carsten Maschmeyer anmerkte. Jener hatte das Gefühl, dass er und Weyer menschlich nicht zusammenpassen würden. Und ging relativ rasch ohne Angebot.

Formel 1 Weltmeister Nico Rosberg erfuhr, dass die geplante Skalierung des Produkts sehr kapitalintensiv werden würde – die Gründer sprachen von zusätzlichen 600.000 Euro, um die Produktion zu automatisieren – und verabschiedete sich ebenfalls als potentieller Investor. Medien-Experte Georg Kofler tat es ihm gleich, weil er im Startup wirtschaftlich zu wenig Sattelfestigkeit sah.

Familien-Investorin Dagmar Wöhrl machte es kurz und einfach und ließ Ralf Dümmel über. Derjenige zeigte sich überzeugt, dass er „der Richtige“ sei und bot 200.000 Euro für 20 Prozent. Die Gründer kehrten nach kurzer Beratung mit einem Gegenangebot zurück. Für Dümmel waren die neu angeboten zwölf Prozent zu wenig. Der Löwe argumentierte mit viel Arbeit und der Aussicht auf „working capital“ und wollte 15 Prozent haben.

Diesmal dauerte die Beratung länger, sodass so mancher Löwe die Geduld verlor. Maschmeyer holte die Gründer auf die Bühne zurück, die mit einem letzten Gegenvorschlag aufwarteten: Zehn Prozent Anteile jetzt, die restlichen fünf, sollte Saatgutkonfetti in 10.000 Filialen vertreten sein. Deal mit Dümmel.

Starkoch Lohse in der „Höhle der Löwen“

Die nächsten in der „Höhle der Löwen“ waren Steve Müller und TV-Koch Christian Lohse. Gemeinsam mit dem Sternekoch präsentierte Gründer Müller sein entwickeltes Kochsystem, wie er erklärte: „DeWok steht für gesundes Kochen und bringt die Menschen wieder zusammen.“

Vor rund zehn Jahren war Müller einige Jahre beruflich in Asien tätig und lernte die dortige gesunde Küche und Kochkunst lieben. Dort entstand auch die Idee, ein Kochsystem zu entwickeln, mit dem jeder die Möglichkeit hat, sich gesund zu ernähren. Der Aufbau und die Auswahl der Materialien seines Produkts seien speziell aufeinander abgestimmt und durch die Temperaturverteilung in der Pfanne soll man vitamin- und nährstoffreich kochen können – nicht nur asiatische Gerichte, wie er sagt.

DeWok, Höhle der Löwen
(c) RTL / Bernd-Michael Maurer – Steve Müller (r.) aus Köln mit seiner „selbsternannten“ Fondue-Revolution DeWok. Zum Pitch hatte er seinen Freund, den Sterne-Koch Christian Lohse, mitgebracht.

DeWok funktioniert ohne Strom und ist für Zuhause, zum Camping, am See, zum BBQ oder als Alternative zu Raclette und Fondue gedacht. Das Produkt gibt es als Doppelset für bis zu vier Personen und als Singleset für bis zu zwei Leute. Dafür wurden hochwertige Materialien wie Naturstein, lebensmittelgeprüfter Edelstahl und Massivholz verarbeitet. Die Forderung: 12,5 Prozent für 100.000 Euro.

Mit einer klassischen Asia-Pfanne des Starkochs im Bauch, inklusive DeWok-Sauce, beäugten die Löwen das Produkt und lobten die Haptik und Hochwertigkeit der Pfanne. Maschmeyer allerdings sorgte sich um die bisherigen Verkäufe, knapp 400 in einem Jahr und stieg aus.

Danach trafen sich die Damen der Löwenrunde, Wöhrl und Beauty-Queen Judith Williams, und berieten über ein Angebot. In der Zwischenzeit ging Rosberg, Dümmel aber bot 100.000 Euro für 20 Prozent.

Beiden Löwinnen machten anschließend das gleiche Angebot wie ihr Löwenkollege – Müller allerdings nahm den Investor mit ins Boot. Deal für DeWok.

Sprechende Hände in der „Höhle der Löwen“

„Wir kämpfen dafür, dass kein Kind aufgrund von Kommunikationseinschränkungen ausgeschlossen wird“, erklärten Maria Möller und Laura Mohn als nächste den Löwen: „Vielen Kinder, die nicht lautsprachlich sprechen können, hilft es mit Gebärden zu kommunizieren, also mit den Händen zu sprechen. Das Problem ist aber, dass Kinder, die nicht darauf angewiesen sind, die Gebärdensprache nicht kennen und so auch kein Austausch stattfindet.“

Es bestehe schnell die Gefahr, dass sich die betroffenen Kinder ausgeschlossen und nicht verstanden fühlen und so nicht richtig am Alltag teilnehmen. Rund jedes zehnte Kind in Deutschland lebe mit einer Kommunikationseinschränkung, erklärten die Gründerinnen. Dazu gehört Schwer- und Gehörlosigkeit, aber auch Autismus oder das Down-Syndrom können die Sprachfähigkeiten vermindern.

talking hands, Höhle der Löwen
(c) RTL / Bernd-Michael Maurer – Maria Möller (l.) und Laura Mohn haben mit talking hands Daumenkinos für Gebärdensprache entwickelt.

Damit alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, gemeinsam Gebärden lernen, hat das Gründer-Duo mit talkings hands eine neue Lernmethode geschaffen. Jedes seiner Daumenkinos steht für ein Wort und beinhaltet die entsprechende Gebärde. So können Bewegungen ohne technische Hilfsmittel gezeigt werden.

Wasserabweisender Umschlag und ohne giftige Farben

„Die Daumenkinos erwecken bei den Kindern eine Faszination, denn mit dem eigenen Daumen kann man Bilder zum Bewegen bringen”, so Möller. Mittlerweile gibt es über 100 Versionen ihres Produkts, alle haben einen wasserabweisenden Umschlag und sind ohne giftige Farben für Kinderhände geeignet.

Für die Gründerinnen ist Inklusion eine Herzensangelegenheit und die Daumenkinos sollen erst der Anfang sein. Ihre Vision: Ein Unternehmen aufbauen, dass durch innovative Lehrmittel Inklusion weltweit fördern kann. Um ihr Ziel zu erreichen, benötigten Maria Möller und Laura Mohn 100.000 Euro und boten dafür 15 Prozent der Firmenanteile.

Georg Kofler fand es hinreißend, wie spielerisch leicht Inklusion von den Gründerinnen gedacht wird. Rosberg hingegen sah sich nicht als richtiger Investor für das Startup. Danach erzählten Mohn und Möller von ihrer neuen Idee und den „Gamification-Ansatz“, den sie per App andenken. Auch eine Expansion in die USA wäre für die nächsten drei Jahre geplant.

Spendierbare Löwen

Wöhrl stieg aus, wollte aber mit ihrer „Emanuel Wöhrl-Stiftung„, nach ihrem verstorbenen Sohn benannt, für 10.000 Euro Bücher kaufen. Maschmeyer ging zwar ebenso ohne Angebot, versprach aber ebenfalls 10.000 Euro an Spenden. Kofler nannte die Initiative förderungswürdig und schloss sich als dritter Spender an. Schlussendlich versprach auch Williams 10.000 Euro. Zwar: Kein Deal für talking hands. Aber ein finanzieller Erfolg.

Händewaschen in der „Höhle der Löwen“

Die nächste in der „Höhle der Löwen“ war Katrin Klein. Die Gründerin weiß, dass die häufigsten Überträger von Krankheitserregern die Hände sind. Mit dem richtigen Händewaschen könnte also ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit geleistet werden. „Warum waschen sich dann über 90 Prozent der Menschen die Hände nicht richtig, wenn dies so wichtig für unsere Gesundheit ist?“, fragte sich die 50-Jährige. „Und wie soll ich vor allem Kindern erklären, etwas wegzuwaschen, was man gar nicht sieht?“

So kam die Gründerin auf die Idee, eine Seife mit Farbeffekt zu entwickeln. „Ich gestaltete meine Wohnung in ein kleines Labor um. Ich testete, mischte und probierte verschiedene Farb- und Inhaltsstoffe aus“, erklärte sie im Studio. Nach fast einem Jahr Entwicklungszeit mit professionellen Laboren präsentierte sie nun der Öffentlichkeit ihre „Blaue“ von colorsafe.

Waschen bis man (un)blau wird

„Die Seife funktioniert ganz einfach. Sie ist blau und zeigt an, ob man sich lückenlos die Hände gewaschen“, so Klein weiter erklärend. Das Produkt verdankt seine Farbe den pflanzlichen Inhaltsstoffen aus der Gardenia- und der Distelblüte, zudem ist die Naturseife vegan, hautneutral, ohne Tierversuche und „Made in Germany“. Mit einem Investment von 100.000 Euro für zehn Prozent wollte Klein vor allem die Produktionsmenge steigern und so den Verkaufspreis von knapp 15 Euro senken.

Händewaschend präsentierte die Gründerin ihren Pitch und bat die Löwen ebenfalls zur Handreinigung. Rosberg trat hervor, pumpte zweimal Seife heraus, schloss die Augen und merkte danach, dass er seinen Daumen und andere Stellen beim Waschen vernachlässigt hatte.

Der Ex-Rennfahrer sah das Produkt als für Kinder ideal, aber das Startup noch als zu „early stage“, um zu investieren. Wöhrl gefiel das Layout, würde aber nicht helfenckönnen, wie sie meinte. Glagau watr sich sicher, dass auch nach Corona das gründliche „Händewaschen“ bleiben werde. Er stehe für die Apothekenwelt, die die Gründerin bereits beschritten hatte und bot 100.000 Euro für 24 Prozent.

Kofler und Dümmel taten sich daraufhin zusammen und begannen laut zu denken. Sie boten schlussendlich 150.000 Euro für jeweils 15 Prozent. Nachdem sich die beiden Löwen-Blöcke argumentativ „bekämpften“, führte Wöhrl diesen Wettstreit zu Ende und entließ Klein, um sich zu beraten hinter die Bühne. Danach wurde Nils Glagau ins colorsafe-Boot geholt.

Grundriss in 3D

Die letzten beim Staffelfinale der „Höhle der Löwen“ waren Gissou Ataee, Lucas Nummer und Maximilian Mühlegg. Die drei möchten Quadratmeterzahlen und Baupläne zum Leben erwecken. Seit über vier Jahren waren die Founder in der Immobilienbranche tätig und verkauften hauptsächlich Neubauimmobilien. Oft konnten sich die Käufer anhand von Grundrissplänen oder 3D-Ansichten am Computer nicht vorstellen, wie ihr zukünftiges Zuhause aussehen und vor allem sich anfühlen kann, merkten sie schnell.

Grundriss in Lebensgröße, Höhle der Löwen
(c) RTL / Bernd-Michael Maurer – Maximilian Mühlegg (l.), Gissou Ataee und Lucas Nummer erschufen mit Grundriss in Lebensgröße eine Grundriss-Projektionshalle.

Ihre Lösung: Grundriss in Lebensgröße. So soll den Kunden bereits vor der Fertigstellung von Neubauten ein realistischer Eindruck der späteren Wohnfläche geliefert werden. Mit acht Hochleistungs-Beamern, die an der Decke einer 600 Quadratmeter großen Halle in München angebracht sind, werden Grundrisse der Neubauimmobilien in Lebensgröße auf den Boden projiziert.

Bessere Vorstellungskraft

„Um sich alles noch besser vorzustellen, stehen echte Möbel und echte Wände auf Rollen vor Ort. Der Kunde kommt zu uns in die Halle und entdeckt zum allerersten Mal seinen geplanten Grundriss, bevor er überhaupt mit dem Bauen anfängt. Dann klären sich auch die üblichen Fragen wie, wo soll der Esstisch, wo soll die Küche stehen?“, erklärte Nummer die Vorteile seiner Idee.

Wand- und Möbel-Attrappen können je nach Wunsch auf dem Grundriss platziert werden. Dies ermögliche den Kunden, ein realistisches und räumliches Gefühl für den Grundriss zu bekommen. Neben der besseren Visualisierung soll auch der Geldbeutel geschont werden, so ein Teil des Pitches: „Denn mögliche Planungsfehler, die langfristig immer bereut werden, sind so im Vorhinein besser ersichtlich. Einen Küchenblock im Anschluss noch mal zu versetzen oder Leitungen noch mal neu zu legen, kann immens teuer sein“, so die Gründer weiter.

PDF des Grundrisses benötigt

Grundriss in Lebensgröße, das auch in Wien aktiv ist und in Innsbruck in Standortverhandlungen für eine Halle steckt, richtet sich sowohl an Endkunden – also private Bauherren – als auch an Haushersteller oder Immobilienanbieter, die Kunden ihre Neubauten besser darstellen wollen.

Die Vorgangsweise ist simpel. Im Voraus benötigen die Gründer einzig eine PDF-Datei des Grundrisses. Ataee meinte dazu: „Die Leute rennen uns im wahrsten Sinne des Wortes die Bude ein. Wir sind in Europa die ersten und einzigen, die diese Innovation anbieten.“ Um weiter expandieren zu können, forderte das Gründer-Trio 300.000 Euro und bot dafür 20 Prozent der Firmenanteile an.

Die Löwen zeigten sich nach dem Pitch teilweise überschwenglich und sahen die knapp 500 Euro pro Stunde, die das Startup verlange als tolle Investition. Von den Gründern ging ein derart großes Charisma aus, sodass sich nach der Fragerunde Teams unter den Löwen bildeten. Wöhrl und Glagau versus Williams und Maschmeyer. Dümmel nahm sich freiwillig heraus, weil es nicht sein Bereich sei.

Feuchter Entschluss in der „Höhle der Löwen“

Die Familien-Investorin und der Konzernchef boten 300.000 Euro für 30 Prozent. Williams und Maschmeyer offerierten denselben Betrag, wollten aber „nur“ 25.1 Prozent Anteile. Das Trio kehrte nach der Beratung zurück und erklärte emotional, dass es die „Höhle der Löwen“ seit dem ersten Tag schauen würde und nahm sichtlich emotionalisiert und mit feuchten Augen Williams und Maschmeyer ins Boot. Letzter Deal der zehnten Staffel der „Höhle der Löwen“ für Grundriss in Lebensgröße.

Anmerkung am Rande: Zum Finale verrieten die beiden Löwen Georg Kofler und Ralf Dümmel ihren gemeinsamen größten Deal. Seit dem 19.10.21 ist es offiziell: Die beiden Löwen-Kollegen vereinen ihre Kräfte und gehen demnächst als ein Firmen-Team an den Start. Dümmels Unternehmensgruppe „DS Produkte“ wird Teil der Aktiengesellschaft „The Social Chain“, in der Kofler Aufsichtsrat ist: „Mit großer Spannung blicken wir der nächsten Staffel entgegen“, warb Dümmel für die Startup-Show.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 5 Stunden

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
vor 5 Stunden

X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
/artikel/x-faktor-warum-liquidation-preference-bei-einem-millionen-exit-zum-albtraum-werden-kann
Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

100. Folge „Höhle der Löwen“: Wirbelnde Hände und finale Tränen