17.04.2026
TERM SHEETS

Der Null-Euro-Exit: Von Liquidation Preference und Secondaries

Ein Exit gilt als ultimativer Meilenstein für Startup-Gründer:innen. Doch selbst ein erfolgreicher Verkauf bedeutet nicht automatisch finanziellen Gewinn. Ungünstige Terms aus frühen Finanzierungsrunden – insbesondere rund um Liquidationspräferenzen – können dazu führen, dass Gründer:innen trotz jahrelanger Arbeit leer ausgehen. Monkee-Gründer Martin Granig erklärt und weist darauf hin, worauf es wirklich ankommt.
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Exit, Liquidationspräferenz, Secondaries
© monkee - Martin Granig.

Langjähriges Schwitzen. Schlafmangel. Expertise-Aufbau in Sachen Bürokratie, modern Leadership, Steuerrecht, Marketing und Vertrieb. Abende gefüllt mit Netzwerk-Agenden, um u.a. das Bootstrapping zu verlassen und potentielles Kapital anzulocken. Schlussendlich läuft das Startup; das Team wächst, Revenue trudelt ein und am Unternehmen Beteiligte sind glücklich. Man zahlt sich zum ersten Mal ein Gehalt aus. Dann, nach Jahren harter Arbeit und Vernachlässigung des Privatlebens, winkt der Exit. In Millionenhöhe. Und er wird auf Wunsch oder Druck der Investor:innen auch umgesetzt.

300 Mio-Euro-Exit und kein Geld?

Man möchte meinen, man hat es geschafft. Doch falsch verhandelte Term-Sheets in Anfangsjahren sprechen eine andere Sprache. Und man bekommt nach Jahren der Mühsal und Hingabe keinen einzigen Euro aus dem Exit heraus.

Dies ist ein möglicher Werdegang von Gründer:innen, wie er – zwar nicht oft im Rampenlicht, aber dennoch – passiert. Martin Granig, Gründer von monkee, spitzt dieses Beispiel noch mehr zu und schreibt per LinkedIn-Post: „€300 Mio Exit. 3 Founder. Jeder bekommt: Null Euro. Klingt unmöglich? Ist es nicht. Und ich kann es beweisen“.

Zwar ist sein 300-Millionen-Exempel fiktiv, wie er im Gespräch mit brutkasten zugibt, Granig kennt aber tatsächlich einen Founder, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hat. „Ich habe ihm gratuliert, aber er meinte, dass die ‚Terms‘ so mies sind und der Exit hätte massiver sein müssen, ‚damit sich was ausgeht‘.“

Nachteilige Liquidationspräferenz

Der Founder aus Tirol berät aktuell drei Startup-Gründer beim Fundraising. Und merkt in diesem Sinne, dass oftmals der Fokus stark auf der Bewertung der Firma liegt. „Aber die Terms des Deals sind entscheidend“, warnt er. „Wenn etwa die Liquidationspräferenz nachteilig ist, müssen extrem große Exits erzielt werden, bevor für Founder überhaupt etwas übrig bleibt. Die Schlagzeilen sprechen in solchen Fällen von einem tollen Exit, doch hinter den Kulissen gibt es manchmal Gründer, für die die Situation ganz anders aussieht.“

Die Liquidationspräferenz, zur Erklärung, ist ein Standard-Mechanismus in Venture-Capital-Verträgen und dient vor allem als Downside-Protection für Investor:innen. Im Exit-Fall soll sie sicherstellen, dass Investor:innen ihr eingesetztes Kapital bevorzugt zurückerhalten – oft unabhängig von ihrer prozentualen Beteiligung. Häufig kommen dabei auch Multiples (z. B. 1x, 2x, etc.) zum Einsatz, die festlegen, wie viel des investierten Kapitals vorab zurückfließt.

Non-Participating-Modell vs. Participating-Modell

Beim Non-Participating-Modell, einer Founder-freundlichen Variante, wie Granig sie nennt, entscheiden die Investor:innen, ob sie ihr Investment (inklusive möglicher Multiples) zurückbekommen oder entsprechend der Beteiligung am Exit partizipierten – je nachdem, was für sie vorteilhafter ist.

Anders beim Participating-Modell: Hier erhalten die Investor:innen zunächst ihr eingesetztes Kapital (inklusive vereinbarter Multiples) zurück und beteiligten sich anschließend zusätzlich am verbleibenden Erlös.

Das führt dazu, dass erst danach „etwas vom Kuchen übrig bleibt“, von dem Founder und frühe Angel-Investor:innen profitieren. Gerade Letztere könnten im schlechtesten Fall auch leer ausgehen, während spätere Investor:innen oft auf bessere Terms zurückgreifen können.

Granig erklärt

„Wie passiert so etwas? Die späteren Investoren sehen, dass das Fundraising-Environment schwieriger geworden ist“, erklärt Granig konkret. „Eine Exit-Möglichkeit tut sich auf. Sie halten zusammen über 50 Prozent der Stimmrechte. Also forcieren sie den Verkauf. Aus ihrer Perspektive rational: Lieber jetzt 3x auf das Investment als noch ein bis zwei Jahre warten, das Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung eingehen und am Ende das gesamte Investment abschreiben. Für die Founder ist es eine Katastrophe. Für die Investoren ist es Portfolio-Management“, schreibt er auf LinkedIn. Und weist erneut darauf hin, dass sich schlussendlich alles um die Art des Deals dreht.

„Wie stark Gründer auf bestimmte Terms eingehen müssen, ist letztlich Verhandlungssache – und hängt stark vom Druck im Fundraising ab“, sagt er. „Non-Participating-Strukturen gelten als founder-freundlicher, und Multiples von 1x, 1,5x oder 2x sind üblich. Wenn Investoren ein höheres Risiko sehen, können auch Faktoren von 3x verlangt werden. Problematisch wird es vor allem dann, wenn sich solche Faktoren über mehrere Finanzierungsrunden hinweg ’stapeln‘, selbst bei guten Exits bleibt in so einem Fall für Founder oft wenig übrig.“

Das Secondaries-Problem

Eine mögliche Lösung dafür wären „Secondaries“, also Teilverkäufe von Anteilen durch Gründer:innen (Cash-Out). „In der DACH-Region ist das kulturell jedoch noch zurückhaltend besetzt, vor allem in frühen Phasen“, sagt Granig. „Grundsätzlich gilt: Zuerst muss das Unternehmen solide finanziert sein und wachsen, um Secondaries wahr werden zu lassen. Entscheidend ist auch die Wahl der Investoren: Strategische Investoren zahlen oft eine Prämie und sind weniger strikt auf Exit-Rückflüsse fokussiert, während Finanzinvestoren stärker auf Rendite und klare Rückzahlungsmechaniken schauen.“ Somit bleibe vor allem eine Lektion: „Die Bewertung ist nicht der Deal. Die Terms sind der Deal.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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