28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine “normale” Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer “normalen” GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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In ihrer Unternehmensgeschichte seit der Gründung im Juli 2017 hatte die Acheron Development GmbH bereits einige Namen. Zunächst firmierte sie unter SelfCare 4 Depression GmbH, bereits ab 2018 unter Anima Mentis Development & Licensing GmbH, ab 2020 unter Emotional Data Extension Development & Licensing GmbH und seit einem Monat schließlich unter dem aktuellen Namen Acheron.

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Hinter der Firma steht Rudolf Öhlinger. Mit SeneCura hatte er bis zum Verkauf 2015 den größten privaten Pflegeheim-Betreiber Österreichs aufgebaut. Mit seinem neuen Unternehmen wollte er schließlich den Mental-Health-Bereich revolutionieren und holte sich dazu unter anderem den renommierten Mediziner Jürgen Osterbrink an seine Seite. Unter der Marke Anima Mentis baute man etwa ein “Fitnesscenter für die Seele” auf. 2023 sperrte der Standort im ersten Wiener Bezirk zu, im September dieses Jahrs meldete die Betreibergesellschaft Anima Mentis Fitness GmbH Insolvenz an.

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Mit Emotional Data Extension (EDE) sollten smarte Wearables in Kombination mit KI zunächst zur Bekämpfung von Schlafstörungen und in weiterer Folge anderer stressbedingter Erkrankungen genutzt werden – brutkasten berichtete erst im Jänner. “Wenn man an Schlafstörungen leidet, kann man eine Überweisung ins Schlaflabor bekommen. Auf den Termin muss man dann aber je nach Bundesland zwischen sechs und 16 Monate warten”, erklärte Öhlinger damals gegenüber brutkasten. Bei EDE bekämen Patient:innen schnell ein Wearable, das die entsprechenden Daten erfasst. “Und nach zehn Tagen bekommt der Hausarzt eine Auswertung dieser Daten von unserer Plattform und dank Künstlicher Intelligenz auch Therapievorschläge.” So habe jede Bürgerin und jeder Bürger “auf simple Weise Zugang zur universitären Spitzenmedizin”.

Konkursantrag eingebracht

Damals sagte der Gründer auch, dass man auf Investorensuche sei. Dieser Plan dürfte nicht bzw. nicht ausreichend aufgegangen sein. Denn wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV vermelden, brachte die Acheron Development GmbH nun einen Konkursantrag ein. Konkrete Angaben, etwa zur Höhe der Schulden oder zur Anzahl der betroffenen Dienstnehmer:innen liegen in den Meldungen der Verbände nicht vor. Auch ob eine Fortführung des Produkts in einer anderen Gesellschaft angedacht ist, ist unklar.

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