27.11.2017

EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten

Gastbeitrag. Karin Bruchbacher von PHH Rechtsanwälte und Georg Zeitler von pc-web klären auf, was die DSGVO rechtlich für Cloud-Computing, Growth Hacking und Social Media Marketing bedeutet.
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(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

In Zukunft sollten Datenschutz und IT-Sicherheit nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Denn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, verlangt strengere Sicherheitsstandards. Gerade Startups können die DSGVO aber auch als Chance nützen.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Die wichtigsten Änderungen durch die DSGVO

Die DSGVO ist in der Europäischen Union und somit auch in Österreich ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die wichtigsten Änderungen, die mit der DSGVO einhergehen, sind:

  • höhere Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • erweiterte Informationspflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • stärkere Betroffenenrechte
  • privacy by design / privacy by default (Ausrichtung aller Systeme und Anwendungen auf die Gewährleistung des Datenschutzes, dies muss vor allem bei der Software Entwicklung beachtet werden)
  • höhere Strafen: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – je nachdem was höher ist

Regelungen zum Cloud-Computing

Gerade Startups arbeiten oft mit Cloud-basierten Lösungen. Vielfach werden dafür anerkannte Speicherdienste außerhalb des Unternehmens genutzt, die jedoch oft von Anbietern außerhalb der Europäischen Union angeboten werden. Der Cloud-Nutzer (Verantwortlicher) muss in Zukunft sicherstellen, dass er nur mit vertrauenswürdigen Cloud-Anbietern (Auftragsverarbeitern) zusammenarbeitet. Durch einen Auftragsverarbeitervertrag (Dienstleistervertrag) ist sicherzustellen, dass der Cloud-Anbieter unter anderem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Verarbeitung der Daten im Einklang mit der DSGVO durchzuführen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Solidarhaftung im Schadensfall unumgänglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Cloud-Nutzer außerdem europäische Cloud-Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU wählen. Somit kann gewährleistet werden, dass keine Daten durch Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden.

Growth Hacking und Social Media Marketing unter der DSGVO

Auch beim Growth Hacking ist in Zukunft Vorsicht geboten. Durch Datenerhebung und -analyse ist beim Growth Hacking trotz kleinem Marketing Budget großer Unternehmenswachstum möglich: Die Tracking-Möglichkeiten, Analytics-Tools und Social Media Plattformen ermöglichen, zahlreiche Daten von Kunden und Interessenten zu sammeln und sinnvoll in die Marketingstrategie einzubinden. Angesichts dieser Möglichkeiten war der Datenschutz für viele Marketer und Unternehmen in der Vergangenheit eher ein Nebenschauplatz. Social Media und Content Marketing, Growth Hacking und SEO werden jedoch auch in Zukunft eine große Rolle im Unternehmen spielen, doch muss mit der DSGVO der Datenverarbeitungsprozess wesentlich transparenter aufgezogen werden.

Cookies und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Websitebesucher eine Einwilligungserklärung abgeben muss, wenn beim Tracking nicht-anonymisierte Daten gesammelt werden und kein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt, der die Datenverarbeitung rechtfertigt. Das ist heute schon bei den meisten Websites Usus. Zusätzlich muss jedoch in Zukunft stets der Zweck der Datenverarbeitung offengelegt werden und die Verarbeitung dementsprechend eingeschränkt sein (Datenminimierung). In Social Media Plattformen dürfen ohne Einwilligung der Nutzer jedenfalls keine CRM-Daten wie z.B. Emailadressen hochgeladen werden.

Außerdem darf eine Leistung nicht mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gekoppelt werden, wenn diese für die Erbringung nicht erforderlich ist, wie dies z.B. oft bei der Teilnahme von Gewinnspielen geschieht (Kopplungsverbot).

Chance DSGVO

Die neuen DSGVO-Bestimmungen mögen wie Einschränkungen wirken. Doch höhere Datenschutzstandards sind auch Chancen für eine höhere Kundenbindung. Transparente Datenverarbeitung und rechtskonforme Auskünfte wecken Vertrauen beim Kunden, sorgen für eine gute Reputation sowie ein positives Unternehmensimage.

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eBook zur DSGVO

Möchten Sie mehr über die DSGVO und ihre Anwendungen erfahren? Lesern von derbrutkasten.at wird von PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & CO KG und pc-web exklusiv ein gratis eBook zur Verfügung gestellt ⇒ hier downloaden. In diesem DSGVO-Leitfaden werden technische, organisatorische und rechtliche Aspekte der DSGVO erläutert und Best Practices zur Verfügung gestellt.

Über die Autoren

Karin Bruchbacher

(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

Karin Bruchbacher ist Rechtsanwältin und als Datenschutzexpertin sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte Teil des PHH Datenschutzteams. Infos unter www.datenschutz-phh.at. [email protected].

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien bringt Expertise in Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet. Die elf PHH-Partner und rund 40 Juristen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. Im Startup-Bereich engagiert sich PHH Rechtsanwälte als Gründungspartner des European Super Angels Clubs (ESAC).

Georg Zeitler

(c) pc-web: Georg Zeitler

Georg Zeitler ist Geschäftsführer des Wiener IT-Unternehmens pc-web, einem Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen, der seit 2013 eine eigene Support-Abteilung für Startups anbietet. [email protected].

pc-web wurde 2007 von Georg Zeitler und Wolfgang Weber gegründet. Das IT-Unternehmen startete mit fünf Mitarbeitern und entwickelte sich innerhalb von zehn Jahren zu einem führenden Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen. Das 18-köpfige Team berät und betreut Kunden aus allen Branchen von Bau bis Unterhaltung. Zu den Kunden zählen etwa das Fraunhofer Institut, Cosmeterie, Dr. Owl, oder Timeaffair.  www.pc-web.at.

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Das Konjunkturbarometer der Jungen Wirtschaft wird zweimal jährlich durchgeführt. (c) Envato

Knapp 120.000 Jungunternehmer:innen zwischen 18 und 40 Jahren werden in Österreich von der Jungen Wirtschaft vertreten, die Teil der Wirtschaftskammer ist. Rund 1.300 von ihnen wurden für das aktuelle Konjunkturbarometer der Interessensvertretung befragt. Die Ergebnisse decken sich mit klassischen Forderungen aus dem Wirtschaftssektor: weniger Steuern, weniger Bürokratie, dafür eine bessere und innovativere Standortförderung.

Vorsichtiger Optimismus bei Konjunktur

Insgesamt gehen rund zwei Drittel der befragten Jungunternehmer:innen von einer Verbesserung bzw. zumindest einer gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung aus. Gleichzeitig glauben 41 Prozent, dass sich ihre eigene Kostensituation verschlechtern wird. Immerhin 25 Prozent wollen in den nächsten sechs bis zwölf Monaten zusätzliche Mitarbeiter:innen anstellen. Auch bei den Investitionen wird ein vorsichtiger Optimismus deutlich: 19 Prozent berichten von steigenden, 37 Prozent von zumindest gleichbleibenden Investitionen. 41 Prozent hingegen berichten von sinkenden Investments. Auch im letzten Konjunkturbarometer im März 2024 wurde die generell wieder positivere Stimmung deutlich – brutkasten berichtete.

Wie könnten die Investitionen steigen? Aus Sicht der Jungunternehmer:innen vor allem durch Steuersenkungen, wie 70 Prozent angeben. Das ist der Jungen Wirtschaft zufolge “der Höchstwert aller bisherigen Befragungen”. Das erste Konjunkturbarometer der Organisation ist aus dem Jahr 2010, es wird circa zwei mal jährlich durchgeführt.  “Die Steuerbelastung muss runter, nicht rauf”, sagt Bettina Dorfer-Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Österreich.

Etwa gleich viele Befragte fordern eine Bürokratieentlastung und mehr Engagement im Gesundheitssystem. Klimaschutz ist für viele kein Investitionsbremser, nur 22 Prozent wünschen sich hier eine Entlastung. Die größten Belastungsfaktoren im kommenden Jahr sind für die Befragten Bürokratie und Arbeitskosten.

Niedrigere Steuern, digitale Behörden

Von der nächsten Bundesregierung wünschen sich die befragten Jungunternehmer:innen einiges: Jeweils knapp 80 Prozent sprechen sich für eine generelle Senkung der Steuern und Lohnnebenkosten, weniger Bürokratie und schnellere Behördenentscheidungen aus. Knapp die Hälfte der Befragten sind klar gegen Steuerhöhungen oder neue Steuern, gleichbleibende Lohnnebenkosten oder Eigentumssteuern. Die Idee einer gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung stößt ebenso auf Widerstand: Hier erwarten 70 Prozent der Betriebe negative Auswirkungen.

Abgesehen von den bereits erwähnten Punkten erhoffen sich knapp jeweils ein Viertel der Befragten von der nächsten Bundesregierung auch eine Anhebung des Gewinnfreibetrags bzw. der Grundfreibetragsgrenze und eine Verbesserung der Kleinunternehmerregelung. Etwa 20 Prozent wünschen sich eine Reduktion von bürokratischen Form- und Meldepflichten, eine Senkung der Körperschaftssteuer und die Digitalisierung und Optimierung behördliche Prozesse.

Der Standort soll auch insgesamt attraktiver werden. 70 Prozent wünschen sich, dass Österreich das Ziel verfolgt, das “jungunternehmerfreundlichste Land Europas zu werden”. Gelingen soll das – wie bereits erwähnt – durch Bürokratieabbau, eine Stärkung der Ausbildung im Bereich Entrepreneurship und verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten

Wenig Vertrauen in öffentliche Hand

Auch im Bereich Kinderbetreuung sehen die Jungunternehmer:innen Verbesserungsbedarf: Die Hälfte der Befragten fordern längere und flexiblere Öffnungszeiten sowie einen schnelleren Ausbau. Ein Viertel nimmt bereits Kinderbetreuung in Anspruch, ein weiteres Viertel plant es in den kommenden fünf Jahren zu tun. Auch abseits der privaten Situation sehen die Befragten die Notwendigkeit von besserer Kinderbetreuung. Denn: Die Hälfte von ihnen erwartet, dass eine solche Verbesserung auch zu mehr Arbeitsstunden von Arbeitnehmer:innen führen würde. Außerdem könnte es die Mitarbeiter:innensuche erleichtern.

Das Vertrauen in die öffentliche Hand ist hingegen gering: Die Hälfte der Befragten glaubt, dass staatliche Kinderbetreuung allein den vorhandenen Bedarf nicht decken könne. Auch bei der Altersvorsorge wird auf private Anbieter gesetzt. “Unsere jungen Unternehmerinnen und Unternehmer machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Der Staat muss Anreize für die freiwillige private Altersvorsorge treffen“, sagt Bettina Dorfer-Pauschenwein. 66 Prozent der Befragten betreiben bereits private Pensionsvorsorge.

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