27.11.2017

EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten

Gastbeitrag. Karin Bruchbacher von PHH Rechtsanwälte und Georg Zeitler von pc-web klären auf, was die DSGVO rechtlich für Cloud-Computing, Growth Hacking und Social Media Marketing bedeutet.
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(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

In Zukunft sollten Datenschutz und IT-Sicherheit nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Denn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, verlangt strengere Sicherheitsstandards. Gerade Startups können die DSGVO aber auch als Chance nützen.

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Die wichtigsten Änderungen durch die DSGVO

Die DSGVO ist in der Europäischen Union und somit auch in Österreich ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die wichtigsten Änderungen, die mit der DSGVO einhergehen, sind:

  • höhere Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • erweiterte Informationspflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • stärkere Betroffenenrechte
  • privacy by design / privacy by default (Ausrichtung aller Systeme und Anwendungen auf die Gewährleistung des Datenschutzes, dies muss vor allem bei der Software Entwicklung beachtet werden)
  • höhere Strafen: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – je nachdem was höher ist

Regelungen zum Cloud-Computing

Gerade Startups arbeiten oft mit Cloud-basierten Lösungen. Vielfach werden dafür anerkannte Speicherdienste außerhalb des Unternehmens genutzt, die jedoch oft von Anbietern außerhalb der Europäischen Union angeboten werden. Der Cloud-Nutzer (Verantwortlicher) muss in Zukunft sicherstellen, dass er nur mit vertrauenswürdigen Cloud-Anbietern (Auftragsverarbeitern) zusammenarbeitet. Durch einen Auftragsverarbeitervertrag (Dienstleistervertrag) ist sicherzustellen, dass der Cloud-Anbieter unter anderem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Verarbeitung der Daten im Einklang mit der DSGVO durchzuführen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Solidarhaftung im Schadensfall unumgänglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Cloud-Nutzer außerdem europäische Cloud-Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU wählen. Somit kann gewährleistet werden, dass keine Daten durch Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden.

Growth Hacking und Social Media Marketing unter der DSGVO

Auch beim Growth Hacking ist in Zukunft Vorsicht geboten. Durch Datenerhebung und -analyse ist beim Growth Hacking trotz kleinem Marketing Budget großer Unternehmenswachstum möglich: Die Tracking-Möglichkeiten, Analytics-Tools und Social Media Plattformen ermöglichen, zahlreiche Daten von Kunden und Interessenten zu sammeln und sinnvoll in die Marketingstrategie einzubinden. Angesichts dieser Möglichkeiten war der Datenschutz für viele Marketer und Unternehmen in der Vergangenheit eher ein Nebenschauplatz. Social Media und Content Marketing, Growth Hacking und SEO werden jedoch auch in Zukunft eine große Rolle im Unternehmen spielen, doch muss mit der DSGVO der Datenverarbeitungsprozess wesentlich transparenter aufgezogen werden.

Cookies und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Websitebesucher eine Einwilligungserklärung abgeben muss, wenn beim Tracking nicht-anonymisierte Daten gesammelt werden und kein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt, der die Datenverarbeitung rechtfertigt. Das ist heute schon bei den meisten Websites Usus. Zusätzlich muss jedoch in Zukunft stets der Zweck der Datenverarbeitung offengelegt werden und die Verarbeitung dementsprechend eingeschränkt sein (Datenminimierung). In Social Media Plattformen dürfen ohne Einwilligung der Nutzer jedenfalls keine CRM-Daten wie z.B. Emailadressen hochgeladen werden.

Außerdem darf eine Leistung nicht mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gekoppelt werden, wenn diese für die Erbringung nicht erforderlich ist, wie dies z.B. oft bei der Teilnahme von Gewinnspielen geschieht (Kopplungsverbot).

Chance DSGVO

Die neuen DSGVO-Bestimmungen mögen wie Einschränkungen wirken. Doch höhere Datenschutzstandards sind auch Chancen für eine höhere Kundenbindung. Transparente Datenverarbeitung und rechtskonforme Auskünfte wecken Vertrauen beim Kunden, sorgen für eine gute Reputation sowie ein positives Unternehmensimage.

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eBook zur DSGVO

Möchten Sie mehr über die DSGVO und ihre Anwendungen erfahren? Lesern von derbrutkasten.at wird von PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & CO KG und pc-web exklusiv ein gratis eBook zur Verfügung gestellt ⇒ hier downloaden. In diesem DSGVO-Leitfaden werden technische, organisatorische und rechtliche Aspekte der DSGVO erläutert und Best Practices zur Verfügung gestellt.

Über die Autoren

Karin Bruchbacher

(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

Karin Bruchbacher ist Rechtsanwältin und als Datenschutzexpertin sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte Teil des PHH Datenschutzteams. Infos unter www.datenschutz-phh.at. [email protected].

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien bringt Expertise in Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet. Die elf PHH-Partner und rund 40 Juristen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. Im Startup-Bereich engagiert sich PHH Rechtsanwälte als Gründungspartner des European Super Angels Clubs (ESAC).

Georg Zeitler

(c) pc-web: Georg Zeitler

Georg Zeitler ist Geschäftsführer des Wiener IT-Unternehmens pc-web, einem Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen, der seit 2013 eine eigene Support-Abteilung für Startups anbietet. [email protected].

pc-web wurde 2007 von Georg Zeitler und Wolfgang Weber gegründet. Das IT-Unternehmen startete mit fünf Mitarbeitern und entwickelte sich innerhalb von zehn Jahren zu einem führenden Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen. Das 18-köpfige Team berät und betreut Kunden aus allen Branchen von Bau bis Unterhaltung. Zu den Kunden zählen etwa das Fraunhofer Institut, Cosmeterie, Dr. Owl, oder Timeaffair.  www.pc-web.at.

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Das Gründerteam von GetNano: Daniel Keinrath, Claudio Rebernig und Late-Co-Founder Raphael Sperlich (c) LinkedIn

Unter dem Namen Nano Influence GmbH gründeten Claudio Rebernig – auch Regional Director der Sigma Squared Society – und Daniel Keinrath eine Plattform zur User-Generated-Content-Videovermarktung im DACH-Raum. Seit seiner Gründung 2020 entwickelte sich das Startup zu “GetNano” – einer der “größten Plattformen für deutschsprachige User-Generated-Content-Videos (UGC)”. In vier Jahren erreichte GetNano über 2.500 B2B-Kund:innen und 20.000 registrierte Content Creators.

Switch zu UGC brachte Erfolg

Geschäftskern von GetNano waren ursprünglich Nano-Influencer – per Definition “die kleinste Variante des klassischen Influencers”, die auf Sozialen Medien eine Follower-Zahl von 1.000 bis etwa 10.000 zählen. In seiner Rohfassung vermarktete GetNano die Social-Media-Reichweite von Nano-Influencern.

Nach einem Switch des Business-Modells hat sich das Wiener Startup als Video-Vernetzungsplattform und Marketing-Tool aufgestellt: Marken oder Agenturen können über GetNano individuelle User-Generated-Content-Werbevideos beantragen.

User-Generated-Content (UGC) bedeutet: “Simple” Social-Media-Nutzer:innen können Werbevideos produzieren, ohne den professionellen “Influencer-Stempel” zu tragen. Auf demselben Prinzip basieren heute unter anderem die vor allem unter der Gen Z aufstrebende Plattform TikTok sowie das bekannte Social- und Marketing-Network Instagram.

AdTech hält Kunden wie ÖAMTC, Maresi und Stiegl

Marken, Unternehmen oder Agenturen können über GetNano Aufträge für UGC-Werbevideos erstellen, einen zur Corporate Identity des Unternehmens passenden Influencer wählen und im Anschluss ein individuell kreiertes UGC-Video erhalten. Der Content wurde für Social Media Ads optimiert – die Werbevideos der durch GetNano vermittelten Content Creators konnten bereits am 59 Euro pro Stück angeboten werden.

Wie das Gründerteam per Aussendung kommuniziert, soll es damit bereits Kunden wie ÖAMTS, Maresi, Isostar und Stiegl an Bord geholt haben. „Die Vorteile liegen auf der Hand – geringe costs per click, eine conversion rate von 200% und dreimal höherer return on advertising spending im Vergleich zu klassischen Werbevideos“, so CO-Founder Keinrath über ihr Erfolgsmodell. Aktuell soll GetNano sechsstellige Umsätze verzeichnen.

Das Geschäftsmodell erwies sich auch für Käufer aus dem DACH-Raum interessant. Gerade in Zeiten des hohen Streuverlusts und praktisch unvermeidbarer, Algorithmus-basierter Filterbubbles scheint eine Nano-Zielgruppe für Marken als optimale Engagement-Strategie.

Exit nach Münster

Potenzial sieht nun auch die internationale Influencer-Vergütungsplattform stylink: Wie GetNano-Co-Founder Rebernig gestern in einem LinkedIn-Posting verkündete, wurde das Wiener Startup von der deutschen Agentur akquiriert. Eine Summe oder Größenordnung wurde nicht genannt. Eine brutkasten-Anfrage blieb bislang unbeantwortet. Wie die Website des Käufers verrät, soll die in Münster sitzende Plattform stylink im DACH-Raum, in einigen Ländern Europas sowie Übersee in den USA und in Australien aktiv sein.

Expansion in Aussicht

Mit der Übernahme sollen internationale Expansion und Volumen gestärkt werden. Skylink zählt – laut Aussendung des gekauften Ad-Techs – international 200.000 Content Creators und soll für Kund:innen einen jährlichen Bruttowarenwert von 600 Millionen Euro generieren.

Das GetNano-Founderteam Rebernig und Keinrath – später ergänzt durch Late-Co-Founder Raphael Sperlich und unterstützt von Investoren Michael Rosenzweig, Norbert Himmelbauer und Stefan Ortmair – tätigte erste Gründungsversuche noch während der Schulzeit. Die Gründung erfolgte in ihrem ersten Uni-Jahr 2020.

Nun trennen sich aber vorerst die Wege der seit Schulzeiten vereinten Co-Gründer: Keinrath verlässt GetNano und plant bereits sein nächstes Unternehmen. Rebernig wird die technische Produkt-Weiterentwicklung der Plattform fortführen: „Stylink wird die Marke GetNano weiterführen. Wir verfolgen mit der Übernahme und den neuen Ressourcen zwei Ziele: Eine Expansion innerhalb ganz Europas und den Ausbau unserer Plattform durch die Nutzung von KI.”

Auf LinkedIn verrät der Co-Founder, sich wieder in das österreichische Startup-Ecosystem stürzen zu wollen. Von Februar bis April dieses Jahres war Rebernig indes als Event & Startup Manager, zuvor in der Rolle des Partnerships Lead bei AustrianStartups tätig.

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