16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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zone14 Co-Founder (v.l.)Tobias Gahleitner, Lukas Grömer und Simon Schmiderer mit Manuel Ortlechner (r.) ©zone14

Das Wiener Sportstech-Unternehmen zone14 hat einen neuen Zugang in seinem Gesellschafterkreis vermeldet. Manuel Ortlechner, ehemaliger österreichischer Nationalspieler und Bundesliga-Meister, steigt ab sofort bei dem Startup ein. Zone14 entwickelt KI-gestützte Kamerasysteme und Videoanalyse-Software, die automatisierte Spieldaten und Einblicke ohne Tracker am Körper der Spieler ermöglichen.

Strategischer Mehrwert für die Expansion

Für das Gründerteam von zone14 um die Co-CEOs Lukas Grömer und Simon Schmiderer bringt Ortlechner, der während seiner aktiven Zeit bei der Wiener Austria die Rückennummer 14 trug, wertvolles Praxiswissen aus dem Spitzenfußball ein. „Er hat auf höchstem Niveau performt und versteht als Ex-Sportdirektor genau, was Clubs wirklich brauchen, um sich weiterzuentwickeln – vom Rasen bis zur Führungsebene.“, erklärt Grömer. Das Startup befindet sich aktuell in einer internationalen Wachstumsphase, nachdem bereits nach Deutschland und Kroatien expandiert wurde.

Ortlechner begründet seine Entscheidung mit dem Praxisbezug der Technologie: „Das richtige Video und präzise Daten können für Spieler:innen und Trainer:innen den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage ausmachen. Die Technologie ist absolut praxisnah, intuitiv und für die echte Realität von Fußballclubs gebaut.“ Welchen Betrag die ehemalige Nummer 14 investiert hat wird bislang nicht kommuniziert.

Die Redaktion hat diesbezüglich eine Stellungnahme angefragt. Sobald eine Antwort vorliegt, wird dieser Beitrag entsprechend ergänzt.

Prominenter Investorenkreis und bestehende Partner

Mit dem Einstieg erweitert der Ex-Profi eine bereits hochkarätig besetzte Riege an Geldgebern. Dazu gehören unter anderem die Runtastic-Gründer Alfred Luger und Christian Kaar, Wolfgang Reisinger (Tractive) sowie Tim Moser (GET, ELF), Silke Greiner, Christian Kranebitter (BE-Terna) und Philipp Omenitsch (Stresscoach).

Zudem verfügt das Wiener Unternehmen bereits über ein etabliertes Partnernetzwerk. In der österreichischen Bundesliga nutzt unter anderem SK Rapid das System zur Spielanalyse, während im Nachwuchsbereich eine Kooperation mit der Akademie von Austria Wien besteht. Auf internationaler Ebene fungiert das Startup zudem als offizieller Technologiepartner des Bayerischen Fußball-Verbands. Ortlechner soll das Team künftig dabei unterstützen, weitere enge Partnerschaften von Profi-Akademien bis zum Unterhausbereich aufzubauen.

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