16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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Michael Kowatschew
Michael Kowatschew | Foto: Sigma Squared

Michael Kowatschew, ehemals The Pixel Beat, wurde im März 2022 Präsident der Sigma Squared Society. Dabei handelt es sich um eine globale Gemeinschaft von mehr als 1.000 Unternehmer:innen unter 26, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, kaputte Branchen zu verändern und positive Auswirkungen zu erzielen. Zuvor war die Organisation als “Kairos Society” bekannt, die vor rund 15 Jahren in den Vereinigten Staaten gegründet wurde.

Sigma Squared: Auch Ohswald, Wundsam und Steinberger dabei

Wie der brutkasten damals berichtete, war Sigma Squared in 25 Ländern (heute über 30) aktiv und hatte u.a. den Plan, den nächsten Steve Jobs oder Bill Gates “von Morgen” langfristig zusammenzubringen. Mitglieder sind Gründer:innen, deren Unternehmen mit mehreren hundert Millionen Euro oder mehr bewertet sind oder etwa über plus 100 Mitarbeiter verfügen. Auch Unicorn-Founder wie Felix Ohswald oder Hannah WundsamVaitea Cowan von EnapterEric Steinberger von ClimateScience und Sebastian Böhmer von First Momentum gehören zur “invite-only-“Gemeinschaft.

Nun und knapp nach etwas mehr als zwei Jahren an der Spitze von Sigma Squared tritt Kowatschew zurück, wie er auf dem sozialen Netzwerk LinkedIn verkündet.

1,8 Milliarden US-Dollar geraised

Er schreibt: “Nach mehr als zwei Jahren des Ausbaus unserer Gemeinschaft von einer europäisch ausgerichteten zu einer wirklich globalen Organisation bin ich begeistert von der exponentiellen Zukunft von Sigma Squared und unseren Fellows. Die letzten zwei Jahre waren beruflich wirklich die lohnendsten Jahre und es war sehr erfüllend, die Organisation mit einem Team von absoluten Rockstars aus der ganzen Welt zu neuen Höhen zu führen. Bei Sigma Squared geht es darum, die besten Gründer unter 26 Jahren zu finden, die sich auf einem exponentiellen Weg befinden (und was am wichtigsten ist) und wirklich gute Menschen sind.”

In weiterer Folge nennt Kowatschew ein paar Zahlen, die den Erfolg von Sigma Squared unterstreichen: Über 1.000 aktive Fellows weltweit, Chapter in über 30 Ländern auf fünf Kontinenten, Fellows haben über 1,8 Milliarden US-Dollar für ihre Unternehmen aufgebracht (90 Prozent davon nach ihrem Beitritt zu Sigma).

“Das bedeutet, dass unsere Kohorten ihre Leistungen in den ersten drei Jahren nach ihrem Beitritt zur Gemeinschaft im Durchschnitt um den Faktor 10 steigern! Noch wichtiger ist, dass die größte Wirkung von Sigma Squared noch bevorsteht – und sie wird von einer neuen Generation von Führungskräften ausgehen.”

Nun im Sigma Squared Aufsichtsrat

Kowatschew wird künftig neben Daniel Dippold (seinem Vorgänger bei Sigma Squared) und Emanuel Jöbstl im Aufsichtsrat sitzen und “Sigma weiterhin auf jede erdenkliche Weise zu helfen (allerdings vom stillen Rand aus)”.

Zudem merkte der ehemalige  NOVID20-Initiator, dass er im Herzen ein Baumeister sei und es an der Zeit wäre, sich wieder dem Aufbau von Unternehmen zu widmen.

Kowatschew abschließend dazu: “Etwas Neues ist im Entstehen. Da Erfolgsgeschichten nie allein geschrieben werden, zögert nicht, uns anzusprechen und euch unserer Mission anzuschließen, die CO2-Emissionen in Europa zu reduzieren (vor allem, wenn ihr euch mit B2C-Marketing oder -Vertrieb beschäftigen).”

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