03.05.2023

Hotspot Startup-Finanzierung: Ertragsteuerliche Behandlung von SAFE-Investments

In ihrem Gastbeitrag informieren David Gloser und Christoph Puchner von Ecovis Austria über SAFE-Investments in der frühphasigen Startup-Finanzierung und geben Tipps zu deren ertragsteuerlichen Behandlung.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Die Sicherstellung der frühphasigen Finanzierung stellt Startups vor Herausforderungen, da Startups aufgrund der anfänglichen Verlustsituation und des damit einhergehenden Risikos kaum an sich übliche Finanzierungsquellen wie Bankkredite erschließen können und somit auf andere Zwischenfinanzierungen angewiesen sind.

In diesem Zusammenhang schlagen seit einiger Zeit auch in der österreichischen Startup-Szene die aus den USA stammenden SAFE-Instrumente (Simple Agreement for Future Equity) auf. Neben der bilanziellen Abbildung im Jahresabschluss sind dabei auch steuerliche Konsequenzen auf Startup- und Investorenebene zu beachten.

SAFE-Investments: So funktioniert die neue Startup-Finanzierung

Bei SAFE handelt es sich um die Zurverfügungstellung eines zwischen Startup und Investor definierten Investitionsbetrags. SAFE-Investments zielen grundsätzlich darauf ab, in weiterer Folge zeitnahe Anteile am Startup zu vergünstigten Konditionen zu erhalten und stellen somit eine Vorauszahlung für eine künftige Kapitalbeteiligung.

Der SAFE-Investor bekommt seine Kapitalbeteiligung bei künftig vertraglich näher definierten „trigger events“ (Finanzierungsrunde, Exit) – im Verhältnis zu anderen Investoren – zu bevorzugten Konditionen auf Basis einer begünstigten Bewertung, wie zum Beispiel durch „cap“ und/oder „discount“. Der essenzielle Unterschied zum Wandeldarlehen besteht darin, dass es beim SAFE grundsätzlich keinen vorzeitigen Rückzahlungsanspruch auf den zur Verfügung gestellten Betrag gibt, die Mittel unbefristet zur Verfügung gestellt werden und keine Zinsen vereinbart werden.

Einstufung von SAFE-Vereinbarungen als steuerliches Eigen- oder Fremdkapital

Die bei SAFE-Vereinbarungen vereinbarte Nachrangigkeit, die fehlende Zinskomponente und die unbefristete zur Verfügung Stellung sprechen in einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung während des aufrechten Investments für steuerliches Eigenkapital. Aus diesem Grund stellt ein SAFE-Investment eine Vorauszahlung auf einen im Rahmen der kommenden Finanzierungsrunde zu gewährenden Kapitalanteil am Startup dar, woraus schlussendlich die Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. Liquidationsgewinn resultiert.

Dieser Aspekt wird auch dadurch untermauert, dass SAFE-Vereinbarungen generell auf die Erlangung eines Kapitalanteils an dem betroffenen Startup ausgerichtet sind und somit grundsätzlich auch keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten beinhalten. Dabei besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für Sonderfälle.

Vor diesem Hintergrund spricht bei standardgemäßer Ausgestaltung im Regelfall unseres Erachtens vieles dafür, dass SAFE-Investments aus steuerlicher Sicht bereits im Gewährungszeitpunkt unmittelbar als Eigenkapital einzustufen sind. Lediglich wenn die oben angeführten Kriterien nicht erfüllt werden, könnten SAFE-Investments als steuerliches Fremdkapital eingestuft werden.

SAFE als steuerliches Eigenkapital

Bei der steuerlichen Beurteilung ist zwischen der Ebene des Startups und des Investors zu unterscheiden:

  • Dieser Fall ist aus Sicht des Startups unspektakulär, da die Wandlung des eigenkapitalartigen SAFE-Investments in eine Kapitalbeteiligung zu einer Umgliederung der Einlage in Stammkapital und Kapitalrücklage führt, jedoch keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen auslöst.
  • Aus Investorensicht stellts sich die Frage, ob in der Wandlung des Investments in Anteile am Startup ein steuerwirksamer Tauschvorgang gesehen werden kann. Verschiedene Aspekte sprechen allerdings gegen einen steuerpflichtigen Tausch. Dazu zählen die Vorauszahlung auf Kapitalanteile, wobei der gesamte Investmentbetrag für die Kapitalerhöhung, inklusive Agio, verwendet wird, die Tauschbesteuerung gem § 6 Z 14 EStG nicht anwendbar sein sollte oder Parallelen zu vergleichbaren Konstellationen wie Aktienzertifikate, Vorzugsaktien.
Zu den Autoren

Der Gastbeitrag wurde von David Gloser, Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sowie von Christoph Puchner, ebenso Partner und Steuerberater, von Ecovis Austria verfasst. Ecovis Austria ist eine Steuerberatungskanzlei in Österreich im Startup-Bereich.

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Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty
Sabrina Masur, CEO und Co-Founderin von Nifty | Foto: Nifty

Stile und Werke von Kreativschaffenden landen oft ungewollt im Training generativer KI. Nifty IP will das ändern – mit einem Werkzeug, das Schutz und Kontrolle ermöglichen soll – brutkasten berichtete bereits im Vorjahr.

Nifty IP mit frischem Kapital

Seitdem hat sich bei der Wiener FlexCo einiges getan. Man erhielt eine Förderung in Höhe von 250.000 Euro – 150.000 Euro aus dem „AI Adoption Programm“ des aws, 40.000 Euro Förderung durch das „Media Innovation Lab“ der Wiener Zeitung und rund 60.000 Euro Eigeninvestitionen der Gründer. Zudem etwa 2.000 Euro an „Google Cloud Credits“.

Die neuen Mittel werden künftig für den Aufbau der technischen Infrastruktur, die Analyse großer Datensätze und KI-Modelle sowie die Weiterentwicklung der Plattform eingesetzt.

„Millionen Bilder, Illustrationen und kreative Werke wurden bereits für das Training generativer KI-Systeme verwendet. Für die meisten Rechteinhaber ist jedoch kaum nachvollziehbar, ob ihre Inhalte betroffen sind oder welche Möglichkeiten sie haben, darauf zu reagieren“, sagt Sabrina Masur, Co-Founderin und CEO von Nifty IP. „Der aktuelle Prototyp von uns unterstützt Rechteinhaber dabei, mögliche Verwendungen ihrer Werke im KI-Kontext zu identifizieren und zu analysieren.“

Dokumentation der Ergebnisse

Dabei können Nutzer:innen ihre Bilder hochladen und prüfen lassen, ob Hinweise auf eine Nutzung ihrer Inhalte in Datensätzen oder im Umfeld generativer KI vorliegen. Die Ergebnisse werden dokumentiert und in nachvollziehbarer Form aufbereitet. Darüber hinaus bietet die Plattform Monitoring-Funktionen: Rechteinhaber können ihre Werke registrieren und werden benachrichtigt, wenn künftig neue potenzielle Verwendungen erkannt werden. Ziel des Teams ist es nicht nur, vergangene Nutzungen sichtbar zu machen, sondern auch zukünftige Verwendungen frühzeitig zu erkennen.

Technisch nutzt Nifty IP eine Kombination aus Bildanalyse-, Vergleichs- und Forensikverfahren. Registrierte Bilder werden mit bekannten Datensätzen und Bildsammlungen – die für das Training von KI verwendet werden – und weiteren relevanten Quellen abgeglichen, um potenzielle Verwendungen urheberrechtlich geschützter Inhalte zu identifizieren und nachvollziehbar zu dokumentieren.

„Membership-Inference“

Zusätzlich setzt Nifty IP sogenannte „Membership-Inference“-Verfahren ein. Diese ermöglichen es, punktuell auch sogenannte Blackbox-Modelle zu untersuchen, also KI-Modelle, deren Trainingsdaten von den Anbietern nicht offengelegt werden.

Ein weiterer Bestandteil der Plattform ist die Analyse von Websites auf Schutzmaßnahmen gegen KI-Crawler. Nifty IP prüft bestehende Schutzmechanismen und kann technische Maßnahmen empfehlen oder automatisiert umsetzen, um die Sichtbarkeit für KI-Crawler einzuschränken.

„Viele Künstler, Agenturen oder Museen wissen gar nicht, dass ihre Inhalte automatisiert von KI-Systemen erfasst werden können, wenn man dies nicht explizit verbietet“, erklärt Masur. „Nifty IP deckt daher den gesamten Schutzprozess ab: von der Prävention gegen KI-Crawler über den Nachweis und die Dokumentation der unerlaubten Nutzung zum Training von KI bis hin zum Monitoring zur Früherkennung von weiteren Verstößen.“

Nifty IP: Fokus auf größere Unternehmen

Zur Zielgruppe des Startups gehören Künstler:innen, Fotografen:innen, Illustrator:innen und Agenturen, da sie besonders stark von den Auswirkungen generativer KI betroffen seien. Über die Plattform können jene ihre Werke analysieren, überwachen und „künftig besser schützen“.

„Unser momentaner Fokus liegt zurzeit jedoch stark bei größeren Unternehmen und Organisationen, die umfangreiche Content-Bestände verwalten. Dazu zählen besonders große Stock-Plattformen, Verwertungsgesellschaften, Medienhäuser und Verlage, die Millionen von Werken verwalten. Mit mehreren großen Akteuren aus diesen Bereichen stehen wir bereits im Austausch und das Interesse ist sehr hoch“, präzisiert die Founderin.

Überwachen statt Verändern

Die Abgrenzung zur bestehenden Konkurrenz wie Glaze, Nightshade oder Spawning.ai liegt darin, dass etwa Glaze und Nightshade einen präventiven Ansatz verfolgen würden und Inhalte vor der Veröffentlichung verändern, um zukünftiges KI-Training zu erschweren oder die Qualität späterer Modelltrainings zu beeinflussen.

„Nifty IP verfolgt dagegen einen anderen Ansatz. Wir versuchen nicht, KI-Modelle oder Trainingsprozesse zu beeinflussen, sondern entwickeln forensische Werkzeuge, die Rechteinhabern helfen sollen, die potenzielle Nutzung ihrer Inhalte nachzuweisen, zu dokumentieren und kontinuierlich zu überwachen. Damit beschäftigen wir uns eher mit der Frage: Was passiert, wenn Inhalte trotz Schutzmaßnahmen oder ohne Wissen der Rechteinhaber bereits für KI-Training verwendet wurden“, erklärt Masur ihre Arbeitsweise. „Darüber hinaus arbeiten wir gemeinsam mit spezialisierten Kanzleien an standardisierten Prozessen für Dokumentation und rechtliche Durchsetzung, um die Brücke zwischen technischer Analyse und praktischer Anwendbarkeit für Rechteinhaber zu schließen. Unser Ziel ist es nicht nur mehr ihnen Transparenz zu verschaffen, sondern Betroffenen auch konkrete Handlungsmöglichkeiten zu geben, wenn ihre Inhalte ohne Zustimmung genutzt werden.“

Ziel: Datenbasis aufbauen

In den kommenden Monaten konzentriert sich Nifty IP auf die kontinuierliche Indexierung relevanter Datensätze und den Ausbau seiner Analyse- und Monitoring-Infrastruktur. Parallel dazu steht man mit mehreren größeren Plattformen, Rechteinhabern und Akteuren der Kreativwirtschaft im Austausch, um strategische Partnerschaften und erste Pilotprojekte zu evaluieren, wie die Founderin erklärt.

„Gleichzeitig“, gibt Masur einen weiteren Einblick in die nächste Zeit ihres Unternehmens, „bereiten wir die nächsten Wachstumsschritte (Seed-Round) vor und führen Gespräche mit potenziellen Investoren und strategischen Partnern. So wollen wir den weiteren Ausbau der Plattform beschleunigen und den Schutz kreativer Inhalte im Zeitalter generativer KI langfristig stärken.“

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