16.09.2021

Novus: Angetrunkene Gründer lehnten Kauf-Angebot von Elon Musk ab

René Renger und Marcus Weidig konnten in Las Vegas Tesla-Gründer Elon Musk von ihrem E-Motorrad Novus begeistern. Lehnten danach aber einen Verkauf an den Visionär ab, da sie selbst eine Vision haben.
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Novus, Elon Musk, Bike, E-Bike, Leichtes Motorrad,
(c) Novus - Das Novus-Bike wiegt 75 Kilogramm.

René Renger und Marcus Weidig haben Novus entwickelt. Ein Elektro-Leichtkraftrad, das, laut Gründern, die Grenzen zwischen dem E-Bike und dem Motorrad auflösen soll. Was bei dem Gefährt vor allem auffällt, ist das Design.

Novus-Motor im Hinterrad

“Weil es uns der elektrische Antrieb erlaubt, haben wir den Motor aus dem Rahmen herausgenommen und im Hinterrad platziert. Im Rahmen sind jetzt nur noch unsere Batterie und die Elektronik. Mit nur 75 Kilogramm ist es um die Hälfte leichter als vergleichbare Fahrzeuge. Und das bei bis zu 40 PS beeindruckender elektrischer Power”, sagt Weidig.

(c) Novus – Das Novus-Team entwickelte ein E-Motorrad mit Vollkarbonrahmen.

Innen ist der Vollkarbonrahmen von Novus hohl wie eine Nussschale. Mit der Funktion, dass er allen elektrischen Komponenten Schutz bietet und als tragende Struktur dem Motorrad Gestalt verleiht. Mithilfe der optionalen Novus-App kann das Motorrad gestartet werden und Fahrer oder Fahrerin können Informationen wie Geschwindigkeit, Reichweite und Ladestand sowie die integrierte Navigation nutzen.

Der begeisterte Elon Musk

“Es ist viel mehr als ein Motorrad, es ist eine moderne Skulptur aus Rädern”, zeigt sich Renger überzeugt. Doch er war nicht der einzige, der Bewunderung für sein Produkt offenbarte. Für große Aufmerksamkeit sorgte das Startup bereits 2019 auf der Hightech-Messe CES in Las Vegas. Am zweiten Tag riefen die Sekretäre von Elon Musk bei ihnen an. Der SpaceX-Gründer hatte das Potenzial in Novus erkannt und wollte den Prototypen kaufen.

“Das hat uns schon geehrt, und wir mussten gut überlegen, was wir tun. Um ehrlich zu sein, haben wir uns ein bisschen Mut angetrunken und haben ihm dann abgesagt. Weil wir eine Vision haben, weil wir aus Novus eine wirklich große Mobilitätsmarke machen wollen”, erklärt René Renger die Absage an die Tech-Ikone. “Dass der größte Erfinder der Neuzeit, das sofort gesehen hat, dass bestätigt uns.”

Aktuell stehen sie mit ihrem Vorserienprototyp kurz vor der Serienproduktion. Und sind auf der Suche nach einem Investor. Ob sie damit und mit einer gewaltigen Forderung an die TV-Juroren Erfolg gehabt haben, können Interessierte am Montag Abend in der “Höhle der Löwen” sehen. Weiters dabei: Botanyia, independesk, Glossy Dreams und JoyBräu.

Anm.: Der Artikel wurde aktualisiert. In einer früheren Version wurde irrtümlicherweise behauptet, die Gründer hätten auf der US-Messe direkten Kontakt mit Elon Musk gehabt.

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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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