04.02.2021

ERSTE Group CEO Spalt: “Staat sollte nicht als langfristiger Investor einsteigen”

ERSTE Group CEO Bernhard Spalt sieht im brutkasten-Interview post-Corona eine andere Welt auf uns zukommen. Er plädiert dafür, dass der Staat Rahmenbedingungen und Anreize für Investitionen schafft und den Zugang für KMU zu Kapital vereinfacht.
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Spalt, ERSTE Group, Corona, Investitionen, Wien Fonds, Fonds, Eigenkapital
(c) derbrutkasten - Bernhard Spalt, CEO der ERSTE Group, über Lösungen und Antworten auf Probleme, die es jetzt braucht.

ERSTE Group CEO Bernhard Spalt macht sich – wie die gesamte Bankenbranche – Sorgen. Denn – auch wenn die Banken gut durch die Pandemie gekommen sind – die Zukunft bleibt weiterhin unklar. “Die Coronakrise ist nicht nur eine medizinische oder ökonomische Krise, sie ist auch eine gesellschaftliche, eine Bildungs- und psychosoziale Krise. Aber auch eine ökologische Chance”, sagt er im brutkasten-Gespräch. “Wir müssen uns all diese Dinge ansehen und gemeinsam mit der Regierung Antworten finden.”

Spalt: “Banken heute Teil der Lösung”

Der Unterschied zur Weltwirtschaftskrise 2008, als die Finanzinstitute im Zentrum des Problems standen, ist laut Spalt jener, dass heute die Banken Teil der Lösung sind. In der ersten Phase haben Banken zur Überbrückung des Lockdown ihre Rolle gespielt und Liquidität, Moratorien und Finanzierungen zur Verfügung gestellt. “Wir werden auch in der zweiten Phase da sein um herauszuhelfen”, verspricht er.

Komplettes Interview mit Bernhard Spalt zum Nachsehen

Eigenkapital

In naher Zukunft werde es aber nicht bloß auf die Kreditfinanzierung oder Liquidität ankommen, meint der CEO, sondern stark auf Eigenkapital. “In einer Zeit, in der man mit Sparbüchern keine Zinsen verdienen kann, aber die Sparquoten dennoch hoch sind und Kapital veranlagt werden soll, geht es darum, welche attraktiven Veranlagungsmöglichkeiten man hat, die österreichischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können”, so Spalt.

Eine Folge der Lockdowns sei gewesen, dass die Umsätze in bestimmten Branchen radikal heruntergefahren wurden, Gewinne sanken und das Eigenkapital heimischer Unternehmen mitunter “ausradiert” worden ist. Nun stehe an, mit dem nahenden Ende der Krise dies wieder wettzumachen.

Spalt: “Nicht von Eigenkapitalgebern abhängig sein”

“Da ist der ‘Stolz auf Wien Fonds‘ eine sehr gute Antwort, weil er erstens Eigenkapital zur Verfügung stellt und zweitens das Ganze zeitlich abgegrenzt. Nach sieben Jahren steigt der Eigenkapitalgeber wieder aus”, sagt Spalt, der betont, dass es für Unternehmen wichtig wird, nicht von Eigenkapitalgebern abhängig zu werden.

Neue Rahmenbedingungen

Dafür bräuchte es strukturell viele Hebel, die gezogen werden können. Von einer Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, sodass man als privater oder institutioneller Investor auch wirklich in KMU investieren kann, bis hin zu Fondsstrukturen, ähnlich wie bei Immobilienfonds.

Spalt: Staat am Zug

“Hier ist der Staat am Zug. Ich bin nicht der Meinung, dass der Staat als langfristiger Investor einsteigen sollte. Er kann aber Einstiegshilfen bieten und rechtliche und steuerrechtliche Anreize bauen, um das zu ermöglichen”, sagt Spalt.

Der Banker spricht von 20 Milliarden Euro an Eigenkapital, das 2020 durch den Lockdown vernichtet wurde, aber auch vom institutionellen Geld, das darauf wartet, veranlagt zu werden.

Banken als Vermittler

“Unternehmen, die Eigenkapital verloren haben, weil sie zusperren mussten, brauchen dieses Eigenkapital dringend. Und da sind wir Banken extrem gut, im Sinne von Vermitteln von Überschuss an Veranlagemöglichkeiten”, so Spalt weiter.

Unbürokratisches Handeln gefragt

Er meint, dass Viele mittlerweile verstanden hätten, dass man in der Krise nicht prozyklisch reagieren dürfe, und dass Voraussetzungen geschaffen worden seien, damit Banken finanzieren und ihre Rolle als Vermittler einnehmen können. “Aber jetzt ist schon die Politik am Zug”, sagt Spalt. “Sie muss Rahmenbedingungen schaffen. Unternehmen und KMU brauchen einfachen Zugang zu Kapital, Investoren eine Chance unbürokratisch zu investieren.”

Impfung Silberstreif am Horizont

Die wirtschaftliche Erholung hänge stark davon ab, wie man die medizinische Krise in den Griff bekomme. Spalt nennt die Impfungen einen “Silberstreif am Horizont”, weiß aber auch, dass auf der anderen Seite Probleme daherkommen, mit denen niemand gerechnet hätte. Wie etwa Engpässe oder die Entwicklung von Impfstrategien.

Warten auf den “Tipping Point”

“Ich sehe die Situation 2021 geprägt durch Anlaufschwierigkeiten. Wahrscheinlich wird im ersten und zweiten Quartal das vulnerable Segment unserer Bevölkerung geimpft werden. Damit wir nicht mehr in Lockdowns gehen müssen”, glaubt Spalt. “Aber es wird keine gerade Linie nach oben sein. Wir werden immer wieder Rückschläge erleiden, logistische Engpässe, Dinge die wir nicht bedacht haben. Wir werden den Weg nach oben in Wellenbewegungen beschreiten. Und irgendwann kommt ein ‘Tipping Point’, wo jeder weiß, es kann nur noch besser werden.”

Spalt: Keine Impfpflicht in der ERSTE Group

Er selbst betont im Unternehmen keine Impfpflicht verfügen zu wollen. “Wir haben gelernt, dass das Thema Impfen ein emotionales ist, bei dem viel Unsicherheit und Wissensbedarf herrscht. Ich werde mich zu 100 Prozent impfen lassen, denn ich will arbeiten, ich will reisen und ich will Menschen treffen. Diese Krise kann nur durch die Impfung gelöst werden”, so Spalt.

Hoher Aufklärungsbedarf

Daher gibt es extra für seine Mitarbeiter eine eigene Hotline, die sich mit Fragen zur Impfung beschäftigt. Spalt sieht allgemein einen hohen Aufklärungsbedarf und ein hohes Bedürfnis das Richtige zu tun. Aber auch Angst, die mit einer Unsicherheit zusammenhängt, nicht genug zu wissen: “Ich bin gegen alles, was die Bevölkerung spaltet, aber dafür zu informieren. Weil ich überzeugt bin, dass man gute Entscheidungen mit guter Wissensgrundlage trifft”, sagt er.

Der Blick in die Zukunft

Weil er “kein Hellseher” sei, wisse er natürlich nicht, wie es in Zukunft weitergehen werde so Spalt. Doch er und sein Team hätten Werkzeuge bzw. Daten geschaffen, um eine ungefähre Ahnung vom “Morgen” zu erhalten.

Von mehr als 5000 Mitarbeitern runter auf 150

Als die Krise begonnen hat, wurde der ERSTE Bank Campus von 5.500 Mitarbeiter auf 150 heruntergefahren. Und das innerhalb von zwei Tagen. Technisch habe alles funktioniert. Als nächsten Schritt habe die ERSTE Group gemeinsam mit der Wirtschaftsuni Wien einen Fragebogen an die eigenen Mitarbeiter ausgesandt, um zu eruieren, wie sie das erleben, was da eigentlich passiert. Das Ergebnis: 18.000 Mitarbeiter machten bei der Umfrage mit; mehr als 40.000 qualitative Antworten wurden zur Basis für Schlussfolgerungen.

Neue Wege des Arbeitens

Parallel wurde eine Initiative implementiert, namens “New Ways of Working”, die sich mit Kategorien wie Kollaboration, Technologie, Kultur, Produktivität, und ähnlichen Dimensionen befasst, um abzuleiten, wie die Zeit nach der Pandemie aussehen könnte: “Weil, die Zukunft nach Corona wird nicht die sein, die die Vergangenheit vor Corona war”, sagt Spalt.

Mehr Home Office nach Corona

Er sieht die Zeit post-Corona als eine flexible Mischung mit einem deutlich höheren Anteil an Home Office. Jedoch brauche man Menschen am Tisch und müsse ihnen auch in die Augen Blicken, wenn es um Einschulung von Mitarbeitern gehe, um Wertediskurse oder um Innovation.

Spalt: “Es gibt keine Krypto-Währung”

Eine dieser Innovation der letzten Jahre – zumindest was die mediale Awareness betrifft – sind Kryptowährungen, zu denen Spalt einen eigenen Zugang hat. Er sieht das Thema noch nicht im Mainstream angekommen und mit einem hohen Aufklärungsbedarf. Er benutzt auch lieber den Begriff Krypto-Assets statt Krypto-Währung, wie er sagt: “Es gibt keine Krypto-Währung. Nichts, von dem, was eine Währung ausmacht, ist darin enthalten. Jedoch ist es ganz sicher eine neue Anlageform, die sehr spannend und sehr dynamisch ist. Keine andere Anlageklasse hatte mehr Ausschläge nach oben oder nach unten.”

Mehr Bildung zu Geld- und Kapital

Egal ob Krypto, andere Veranlagungsmöglichkeiten, Eigenkapital, Finanzierungsmodelle oder Ähnliches – für Bernhard Spalt steht eine Sache fest, die nicht nur mit der Digitalisierung des Finanzwesens einhergeht, sondern in der Breite eine Notwendigkeit darzustellen scheint, wenn er sagt: “Wir alle müssen uns bemühen, das Wissen darüber, wie Geld und Kapital funktionieren, zu vertiefen.”

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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