03.06.2022

ViennaUP’22 zählt 10.000 Besucher:innen aus 67 Nationen

Die ViennaUP’22 geht heute, Freitag, ins Finale und zieht eine erste Bilanz. Das achttägige Startup-Festival punktete durch seine internationale Ausrichtung.
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ViennaUP
(c) Wirtschaftsagentur Wien / Michael Chuop

Die mittlerweile zweite Ausgabe der ViennaUP geht ins Finale. Pünktlich zum Abschluss präsentierte die Wirtschaftsagentur Wien am Freitag eine erste Bilanz. Bis zu 10.000 Besucher:innen aus 67 Nationen haben laut den Organisatoren teilgenommen. Unter der Dachmarke „ViennaUP’22“ fanden zudem über 60 Einzelevents in 28 unterschiedlichen Locations in elf Wiener Bezirken statt. Insgesamt beteiligten sich dieses Jahr rund 30 verschiedenen Veranstalter:innen am Startup-Festival. Zudem haben auch zahlreiche Investor:innen aus dem In- und Ausland an den Events teilgenommen.

ViennaUP’22: Erstmalig physischer Austausch möglich

Im Vergleich zum Vorjahr gestaltetet die Wirtschaftsagentur Wien das Festival dieses Jahr mit seinen insgesamt acht Event-Tagen kompakter. Zudem konnten sich die Besucher:innen erstmalig auch physisch treffen, da 2021 aufgrund der Corona-Maßnahmen das Festival vollständig in den digitalen Raum verlagert werden musste. Zentrum bildete dabei die Festival-Homebase, die am Wiener Karlsplatz eingerichtet wurde und laut Wirtschaftsagentur von hunderten Startups zum Netzwerken genutzt wurde. Zudem wurden für die Festival-Besucher:innen in insgesamt vier ausgewählten Wiener Kaffeehäusern eigene Begegnunszonen eingerichtet – zu ihnen zählte der Bräunerhof, Savoy, Schwarzenberg und Wortner.

Die Homebase am Karlsplatz | (c) Wirtschaftsagentur Wien / Facebook

Internationale Ausrichtung des Festivals

Wie bereits im letzten Jahr fand im Vorfeld der ViennaUP’22 eine internationale Marketing-Kampagne statt, um den Wirtschaftsstandort Wien als Drehscheibe der globalen Startup-Szene zu etablieren. „Zwölf Millionen Wirtschafts-Interessierte haben über die Kampagne von Wien und der ViennaUP erfahren“, so Gerhard Hirczi, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien. Und eine weitere Zahl, die die internationale Ausrichtung des Festivals untermauern soll. Im Schnitt kamen trotz wahrnehmbarer eingeschränkter Reisefreudigkeit durch die Pandemie rund 40 Prozent der Teilnehmer:innen aus dem Ausland. Die internationale Startups reisten unter anderem aus Pakistan, einigen afrikanischen Ländern, den USA oder Kanada nach Wien. Ein besonders hoher Anteil kam laut der Wirtschaftsagentur Wien aus dem CEE-Raum.

Die Höhepunkte der ViennaUP’22

Zu den Veranstaltungshöhepunkten der ViennaUP’22 zählten unter anderem das größte europäische Event für Business Leaderinnen Lead Today – Shape Tomorrow von Female Founders. Im Zuge des hybriden Events, das der brutkasten als Partner technisch umsetzte, traten über 40 Speaker:innen aus aller Welt auf. Weitere Höhepunkte waren unter anderem der Startup Worldcup sowie Connect Day 2022. Letzterer bildete die zentrale Matchmaking-Veranstaltung der ViennaUP’22 für Startups, Corporates/KMU und Investor:innen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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