Andreas Tschugguel, Vizepräsident der Österreichischen Notariatskammer, zieht im brutkasten-Talk eine erste Bilanz zur neuen Rechtsform FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft). Er erklärt, warum die Gründungszahlen im Vergleich zur GmbH noch gering sind und weshalb die etablierte Rechtssicherheit der GmbH für viele Gründer:innen nach wie vor ausschlaggebend ist. Zudem diskutiert er europäische Bestrebungen für eine harmonisierte Rechtsform („EU-Inc“) und betont, dass der eigentliche Bürokratieabbau weniger den Gründungsprozess, sondern vielmehr nachgelagerte Verfahren wie die UID-Nummern-Vergabe betreffe.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs liegt auf der Digitalisierung des Notariats und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Tschugguel warnt vor dem unbedarften Einsatz von KI-Tools bei der privaten Vertragserstellung und verweist auf die Grenzen der Technologie im Vergleich zur menschlichen Beratung („Net-Doktor-Syndrom“). Gleichzeitig gibt er Einblicke in die Entwicklung einer eigenen „Notariats-KI“, die in Zusammenarbeit mit einem Startup entwickelt wird, um interne Prozesse unter Wahrung des Datenschutzes zu optimieren.
Um diese Themen geht es im Videotalk:
Bilanz zur FlexCo und Vergleich mit der GmbH
- Andreas Tschugguel berichtet, dass die FlexCo im Vergleich zur GmbH mit nur etwa 400 Gründungen im ersten Halbjahr 2025 bisher einen überraschend geringen Marktanteil erreicht hat.
- Er führt die ungebrochene Dominanz der GmbH auf deren jahrzehntelange Tradition und die damit verbundene Rechtssicherheit zurück, die Gründerinnen und Gründern Vertrauen gibt.
- Der Vizepräsident vermutet zudem, dass viele FlexCo-Gründungen eher aus Imagegründen erfolgen, ohne dass die spezifischen strukturellen Vorteile der neuen Rechtsform tatsächlich genutzt werden.
Europäische Harmonisierung und das 28. Regime
- Tschugguel begrüßt die Initiative für eine einheitliche europäische Rechtsform („EU-Inc“), da diese den Binnenmarkt stärken und grenzüberschreitende Geschäfte erleichtern würde.
- Er äußert jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, da Fragen zur Führung des Registers und zur gerichtlichen Kontrolle derzeit noch völlig offen sind.
- Der Experte hält eine Realisierung bis 2026 für unrealistisch, da der Aufbau der notwendigen Strukturen und des Personals deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen dürfte.
Entbürokratisierung und Gründungsprozess
- Der Notariats-Vizepräsident betont, dass der eigentliche Gründungsprozess in Österreich als „One-Stop-Shop“ bereits hocheffizient sei und hier kaum noch Beschleunigungspotenzial bestehe.
- Er identifiziert die eigentlichen bürokratischen Hürden in der Phase nach der Gründung, insbesondere bei der Vergabe der UID-Nummer und den komplexen Meldepflichten für junge Unternehmen.
- Tschugguel schlägt vor, den Notaren gesetzlich zu ermöglichen, UID-Nummern sowie die „ID-Austria“ direkt zu vergeben, um diese Verfahren für Gründer:innen signifikant zu beschleunigen.
Digitalisierung und KI-Einsatz im Notariat
- Tschugguel hebt hervor, dass das österreichische Notariat durch die Entwicklung eigener, datenschutzkonformer KI-Tools interne Abläufe wie Transkriptionen und Vertragschecks modernisiert.
- Er warnt Laien eindringlich vor der alleinigen Nutzung von KI zur Erstellung rechtlicher Dokumente, da diese oft die rechtlichen Feinheiten nicht erfasse und falsche Ergebnisse liefere.
- Der Jurist vergleicht das Risiko der eigenständigen Vertragserstellung via ChatGPT mit dem „Net-Doktor-Syndrom“, bei dem Laien ohne fachliche Diagnose falsche Schlüsse ziehen.
Grenzen der Technologie und menschliche Beratung
- Andreas Tschugguel unterstreicht, dass KI die menschliche Beratungskomponente und die Empathie im Gespräch mit Klient:innen niemals vollständig ersetzen könne.
- Er erklärt, dass erst der persönliche Dialog mit einer Expertin oder einem Experten den tatsächlichen Willen der Parteien klärt, was eine Maschine durch bloße Abfrage nicht leisten kann.
- Der Vizepräsident definiert die Rolle der KI daher als unterstützendes Effizienz-Tool, während die Letztverantwortung und die komplexe Beratungsleistung zwingend beim Menschen verbleiben müssten.








