15.06.2018

US-Behörde SEC: Bitcoin und Ethereum sind keine Wertpapiere

Die US-Regierung will ICO-Betrügern an den Kragen. Aber Bitcoin und auch Ethereum seien keine Wertpapiere (Securities), heißt es - der Markt atmet auf.
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(c) Fotolia.com/ rcfotostock - Startup Just Cash erhält Investment von Coinsquare für seine Krypto-Bankomaten-Software.

Was sind diese so genannten Kryptowährungen eigentlich? Sind es, wie der Name schon sagt, tatsächlich Währungen? Ist Bitcoin Geld? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Geld und Währung? Oder ist Bitcoin wie Gold zu behandeln? Und wenn ja, was ist Gold? Geld, Währung oder Rohstoff? Wie ist es mit Ethereum? Wie mit Ripple? Wie mit den tausenden anderen Altcoins, die sich im Fahrwasser von Bitcoin etabliert haben. Für die beiden wichtigsten Krypto-Assets hat die US-Wertpapieraufsicht SEC jetzt eine Antwort gegeben. Bitcoin und auch Ethereum sind laut dem zuständigen Aufseher William Hinman keine Securities (Wertpapiere).

Es ist die Aussage, auf die viele Investoren nach einem tagelangen Abverkauf gehofft hatten. Denn als Securities müssten die Krypto-Assets streng reguliert werden. Es stand sogar die Frage im Raum, ob Ethereum als illegales Wertpapier zu werten wäre. Die Erleichterung war groß am Donnerstag Abend auf den Märkten. Der Boom rund um Ethereum war einer der wichtigsten Treiber der Bubble, die Ende Dezember geplatzt war. Seitdem gehen die Kurse runter, zuletzt heftig.

+++ Archiv: Bitcoin & Co. regulieren? Wie das Unmögliche möglich gemacht werden soll +++

Die Wall Street will in den Markt

Aber am Donnerstag Abend sind die Preise für Bitcoin und Ethereum stark gestiegen. Keine Aussage gab es von Hinman bezüglich Ripple, das ebenfalls unter Beobachtung der SEC steht. Die SEC stellt mit ihrer Entscheidung auch keinen Persilschein für Coins aus, die durch einen ICO in die Welt gekommen sind. Im Gegenteil: Einige dieser Coins seien sehr wohl als Securities zu betrachten und man werde sie dementsprechend regulieren, so der Aufseher von der SEC.

Die Frage nach der Definition von Krypto-Assets im juristischen Sinne hat lange Zeit nur eine kleine Gruppe von Early Adoptern interessiert. Aber seit dem großen Krypto-Boom Ende des vergangenen Jahres ist alles anders. Plötzlich wollen auch die großen Player in den Markt. Die Goldmans und Rockefellers, die Soros‘ und JP Morgans dieser Welt. Getrieben werden sie von zwei Motivationen. Sie wollen als technologisch innovativ gelten. Goldman hat sich dieses Ziel im Besonderen gesetzt und war in Sachen Bitcoin bisher immer einen Schritt vor der Wall-Street-Konkurrenz.

Es fehlt den Bankern an Rechtssicherheit

Und die traditionellen Player werden von den eigenen Kunden getrieben. Viele Investoren wollen in den Sektor – wissen aber nicht wie. Und auch Goldman et. al. stoßen bald auf Probleme. Wenn der neue Trading Desk die Arbeit aufnimmt, wird er zuerst nur mit Bitcoin-Derivaten handeln können. Der Grund? Es fehlt schlicht und einfach an der Regulierung, die Rechtssicherheit. Die Banker wissen nicht, was sie dürfen und was nicht.

In der Kryptoszene werden die Regulatoren aber argwöhnisch beobachtet. Frühe und gescheiterte Versuche autokratischer Regime, den Handel mit Bitcoin per Gesetz zu unterbinden, sind noch in guter Erinnerung. Es ist paradox: Rechtssicherheit würde wohl viel Geld von traditionellen Investoren in den Markt spielen.

Aber für Rechtssicherheit braucht es neue Regeln. Und jedes mal, wenn von einer möglichen Entscheidung die Rede ist, werden die Märkte nervös. Zuletzt haben wir das bei der hysterischen Debatte rund um das Aufsichts-Meeting für Ethereum und Ripple im Mai gesehen, die jetzt, aus Sicht der Anleger, erstmal gut ausgegangen ist.

Der Schicksalstag, der keiner war

Angestoßen vom WSJ ist es hier zu einer breiten Berichterstattung im Vorfeld gekommen. Eine eigens gebildete Gruppe an Investoren aus dem Silicon Valley hatte bereits im Vorfeld versucht, die Aufseher davon zu überzeugen, dass etwa Ethereum inzwischen so dezentralisiert ist, dass man es nicht mehr als Wertpapier (Security) sehen kann.

Dieser Lobbyismus hat jetzt offenbar Früchte getragen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufseher in anderen Ländern sich der Meinung der SEC anschließen werden.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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