15.06.2018

US-Behörde SEC: Bitcoin und Ethereum sind keine Wertpapiere

Die US-Regierung will ICO-Betrügern an den Kragen. Aber Bitcoin und auch Ethereum seien keine Wertpapiere (Securities), heißt es - der Markt atmet auf.
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(c) Fotolia.com/ rcfotostock - Startup Just Cash erhält Investment von Coinsquare für seine Krypto-Bankomaten-Software.

Was sind diese so genannten Kryptowährungen eigentlich? Sind es, wie der Name schon sagt, tatsächlich Währungen? Ist Bitcoin Geld? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Geld und Währung? Oder ist Bitcoin wie Gold zu behandeln? Und wenn ja, was ist Gold? Geld, Währung oder Rohstoff? Wie ist es mit Ethereum? Wie mit Ripple? Wie mit den tausenden anderen Altcoins, die sich im Fahrwasser von Bitcoin etabliert haben. Für die beiden wichtigsten Krypto-Assets hat die US-Wertpapieraufsicht SEC jetzt eine Antwort gegeben. Bitcoin und auch Ethereum sind laut dem zuständigen Aufseher William Hinman keine Securities (Wertpapiere).

Es ist die Aussage, auf die viele Investoren nach einem tagelangen Abverkauf gehofft hatten. Denn als Securities müssten die Krypto-Assets streng reguliert werden. Es stand sogar die Frage im Raum, ob Ethereum als illegales Wertpapier zu werten wäre. Die Erleichterung war groß am Donnerstag Abend auf den Märkten. Der Boom rund um Ethereum war einer der wichtigsten Treiber der Bubble, die Ende Dezember geplatzt war. Seitdem gehen die Kurse runter, zuletzt heftig.

+++ Archiv: Bitcoin & Co. regulieren? Wie das Unmögliche möglich gemacht werden soll +++

Die Wall Street will in den Markt

Aber am Donnerstag Abend sind die Preise für Bitcoin und Ethereum stark gestiegen. Keine Aussage gab es von Hinman bezüglich Ripple, das ebenfalls unter Beobachtung der SEC steht. Die SEC stellt mit ihrer Entscheidung auch keinen Persilschein für Coins aus, die durch einen ICO in die Welt gekommen sind. Im Gegenteil: Einige dieser Coins seien sehr wohl als Securities zu betrachten und man werde sie dementsprechend regulieren, so der Aufseher von der SEC.

Die Frage nach der Definition von Krypto-Assets im juristischen Sinne hat lange Zeit nur eine kleine Gruppe von Early Adoptern interessiert. Aber seit dem großen Krypto-Boom Ende des vergangenen Jahres ist alles anders. Plötzlich wollen auch die großen Player in den Markt. Die Goldmans und Rockefellers, die Soros‘ und JP Morgans dieser Welt. Getrieben werden sie von zwei Motivationen. Sie wollen als technologisch innovativ gelten. Goldman hat sich dieses Ziel im Besonderen gesetzt und war in Sachen Bitcoin bisher immer einen Schritt vor der Wall-Street-Konkurrenz.

Es fehlt den Bankern an Rechtssicherheit

Und die traditionellen Player werden von den eigenen Kunden getrieben. Viele Investoren wollen in den Sektor – wissen aber nicht wie. Und auch Goldman et. al. stoßen bald auf Probleme. Wenn der neue Trading Desk die Arbeit aufnimmt, wird er zuerst nur mit Bitcoin-Derivaten handeln können. Der Grund? Es fehlt schlicht und einfach an der Regulierung, die Rechtssicherheit. Die Banker wissen nicht, was sie dürfen und was nicht.

In der Kryptoszene werden die Regulatoren aber argwöhnisch beobachtet. Frühe und gescheiterte Versuche autokratischer Regime, den Handel mit Bitcoin per Gesetz zu unterbinden, sind noch in guter Erinnerung. Es ist paradox: Rechtssicherheit würde wohl viel Geld von traditionellen Investoren in den Markt spielen.

Aber für Rechtssicherheit braucht es neue Regeln. Und jedes mal, wenn von einer möglichen Entscheidung die Rede ist, werden die Märkte nervös. Zuletzt haben wir das bei der hysterischen Debatte rund um das Aufsichts-Meeting für Ethereum und Ripple im Mai gesehen, die jetzt, aus Sicht der Anleger, erstmal gut ausgegangen ist.

Der Schicksalstag, der keiner war

Angestoßen vom WSJ ist es hier zu einer breiten Berichterstattung im Vorfeld gekommen. Eine eigens gebildete Gruppe an Investoren aus dem Silicon Valley hatte bereits im Vorfeld versucht, die Aufseher davon zu überzeugen, dass etwa Ethereum inzwischen so dezentralisiert ist, dass man es nicht mehr als Wertpapier (Security) sehen kann.

Dieser Lobbyismus hat jetzt offenbar Früchte getragen. Es ist davon auszugehen, dass die Aufseher in anderen Ländern sich der Meinung der SEC anschließen werden.

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Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau – aber mit „besorgniseregender“ Entwicklung

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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