16.04.2021

Das steckt hinter dem Verbot von Krypto-Zahlungen in der Türkei

In der Türkei ist es ab 30. April illegal, mit Kryptowährungen zu bezahlen. Die Zentralbank will damit die Position der angeschlagenen Landeswährung schützen.
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Die Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen.
Die Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen. | Foto: Michael Parulava/Unsplash

Kann man Bitcoin verbieten? Diese Debatte wurde erst kürzlich von Hegdefonds-Legende Ray Dalio wieder befeuert. Unser Finanzkolumnist Nikolaus Jilch hat daraufhin in einer dreiteiligen Miniserie (Teil 1, Teil 2, Teil 3) zu diesem Thema beleuchtet, warum ein Bitcoin-Verbot sehr schwer umzusetzen wäre. Einen Versuch startet nun aber die Türkei – wobei es hier um kein Totalverbot geht. Wohl aber werden mit 30. April sämtliche Zahlungen mit Kryptowährungen für illegal erklärt, wie die Zentralbank der Türkei am Freitag bekannt gab.

Die Notenbank führte dazu mehrere Risikofaktoren von Krypto-Assets an: Diese würden keinen Regulierungsmechanismen und keiner zentralen Autorität unterliegen. Ihre Marktwerte könnten extrem volatil sein. Sie könnten aufgrund ihrer „anonymen Strukturen“ in illegalen Aktivitäten verwendet werden. Wallets könnten gestohlen oder ohne die Zustimmung ihrer Eigentümer verwendet werden und Transaktionen seien unwiderruflich. Zusammengefasst also: Alles bekannte Argumente, wie sie häufig von Bitcoin-Kritikern verwendet werden – die Befürworter allerdings noch nie überzeugt haben.

Türkische Lira am Devisenmarkt unter Druck

Die Notenbanker schreiben in ihrer Mitteilung weiter, dass in der Türkei zuletzt einige Initiativen entstanden seien, die Zahlungen mit Krypto-Assets ermöglichen würden. Die zuvor genannten Risikofaktoren würden aber das Vertrauen in die „Methoden und Instrumente, die aktuell für Zahlungen verwendet werden“ unterminieren.

Gemeint ist die Landeswährung – die türkische Lira. Diese hat am Devisenmarkt in den vergangenen Wochen sowohl gegenüber dem Euro als auch gegenüber dem Dollar stark an Wert verloren. Der Kurs der Lira bewegte auch am Freitag nahe historischer Tiefstände. Mit dem Verbot will die Zentralbank nun wohl die Position der Landeswährung gegenüber Kryptowährungen schützen.

Dalio: Regierung will keine konkurrierenden Währungen

Hedgefonds-Manager Dalio hat genau dies als Grund dafür angeführt, warum er ein Bitcoin-Verbot unter gewissen Umständen für wahrscheinlich hält – wenn auch in Bezug auf die USA. In den 1930ern habe die US-Regierung Gold als eine mit dem Dollar konkurrierende Wertanlage gesehen und dies nicht akzeptieren wollen, sagte Dalio. So könnte es in Zukunft auch Bitcoin gehen. Jedes Land behüte sein Monopol über die Kontrolle des Geldangebots. „Sie wollen nicht, dass andere Gelder im Umlauf sind oder Konkurrenz machen, weil Dinge außer Kontrolle geraten können. Daher denke ich, dass es – unter bestimmten Umständen – sehr wahrscheinlich sein wird, dass Bitcoin genauso verboten wird wie Gold verboten worden ist“, sagte der Hedgefonds-Manager.

In der Türkei sind Kryptowährungen wohl genau wegen der Schwäche der Lira zunehmend populär geworden. Wie etwa das Portal Decrypt schreibt, ist das Land im „Global Crypto Adaption Index“ der Analysefirma Chainalysis am 29. Platz unter 154 Staaten und damit das führende Land in der Region. Auch das Wiener Trading-Fintech Bitpanda ist seit vergangenem September in der Türkei aktiv. Das Land sei ein „bedeutender Markt“, sagte Bitpanda-Co-CEO Eric Demuth anlässlich des Markteintritts. Das Handeln von Kryptowährungen ist wie auch deren Besitz in der Türkei weiterhin erlaubt.

Der Bitcoin-Kurs stand am Freitag zu Mittag bei rund 60.900 Dollar – ein Minus von gut drei Prozent gegenüber dem Vortag. Auch die meisten übrigen großen Kryptowährungen lagen im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich im Minus.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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