07.04.2022

Silana: Wiener Startup möchte Textil-Produktion nachhaltig automatisieren

Das Silana Gründer-Trio möchte mit einer vollautomatisierten Maschine die lokale Textil-Produktion in Europa ermöglichen. Im Fokus stehen die Verkürzung der Vorlaufzeiten um 90 Prozent sowie die Reduktion des Umwelteinflusses der Industrie.
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Silana Gründer
Die Silana Gründer Michael Mayr, Anton Wohlgemuth und Michael Hofmannrichter (v.l.n.r.). | © Silana

Prekäre Arbeitsbedingungen und lange Transportwege prägen das Bild der Modeindustrie. Grund dafür sei die fehlende Innovation im Bereich der Textilherstellung. Zudem wird die Vorhersage von Trends, bedingt durch kürzere Modezyklen, immer mehr zur Herausforderung. Genau dieses Problem möchten die Silana-Gründer Michael Hofmannrichter, Anton Wohlgemuth und Michael Mayr nun lösen. Ihr Ziel ist es, eine Billionen-Dollar schwere Industrie langfristig und nachhaltig zu transformieren. Den Fokus setzen die Co-Founder dabei auf die Vollautomatisierung der Modeherstellung. Zwischenhändler und teure Transport- und Zollkosten werden dadurch überflüssig und eine europäische Produktion auf dem Preisniveau der fernöstlichen Hersteller ermöglicht. All das bei kürzeren Vorlaufzeiten und verbesserter Nachhaltigkeit.

Silana macht Vollautomatisierung zur nachhaltigen Alternative

Von Stoffherstellung über den Schnittprozess bis hin zur Distribution, sind viele Schritte bereits automatisiert. Dennoch sei die Fixierung und Positionierung der Stoffe bisher immer die größte Herausforderung gewesen und man sei immer wieder am Nähprozess gescheitert, so das Trio. “Zur Vollautomatisierung gibt es nur ein bis zwei Mitbewerber:innen. Jedoch verhärten sie die Stoffe mittels Chemikalien, damit sie einfacher vernäht werden können”, sagt Wohlgemuth. Das sei aber problematisch, erklärt er weiter, denn “diese Chemikalien müssen wieder ausgewaschen werden, was wiederum für die Umwelt schädlich ist und dermatologische Unverträglichkeiten bei Endkonsument:innen auslösen kann”. 

Mit ihrem Schwerpunkt auf den Nähprozess gesetzt, möchten die Jungunternehmer den wichtigsten und kostenintensivsten Schritt, der bisher unter prekären Arbeitsbedingungen in südostasiatischen Ländern durchgeführt wurde, vollständig automatisieren. “Wir haben in Abstimmung mit der Industrie und vielen Automatisierungs-Experten ein funktionierendes und patentierbares Konzept entwickelt, das nur mehr praktisch umgesetzt werden muss”, sagt Mayr, COO von Silana. 

Gründer-Team mit umfassendem Skillset

Die Idee zu Silana war im Sommer 2020 geboren, als das Gründer-Trio im Rahmen eines anderen Projektes an einem Toolkit tüftelte. Ziel war es, den Design-Prozess von Mode zum Endkonsumenten zu verlagern. Bis Mayr, dessen Vater Eigentümer der Fussl Modestraße ist, seine Projektpartner auf die wahren Probleme der Modebranche aufmerksam machte. 

“Wir komplettieren uns vollständig”, sagt Hofmannrichter, der aktuell noch Strategy, Innovation und Management Control an der WU Wien studiert und gleichzeitig bei der B&C Holding für die Lenzing AG arbeitet. Auch Mayr geht noch seinem Wirtschaftsrecht-Master nach. Erst als das Team davon erfuhr, dass Wohlgemuth ein ausgebildeter Automatisierungs-Ingenieur und Software-Experte ist und zudem noch Data Science im Master studiert, wussten die Projektpartner, dass sie die wichtigsten Skills für die Umsetzung ihrer Idee mitbringen. “Vom vorgelagerten Prozess über den Modemarkt bis hin zur technischen Expertise, wir bringen eine umfassende Expertise mit, was aber nie geplant war”, erklärt Hofmannrichter weiter. 

Vollautomatisierung als Chance für junge Designer:innen 

Mit der Automatisierung des Schnitt- und Nähprozesses sowie der damit hervorgehenden Verlagerung der Kleidungsproduktion nach Europa möchten die Co-Founder auch jungen Mode-Designer:innen die Chance geben, sich kreativ zu verwirklichen. “Kleinere Mode-Schöpfer:innen stoßen vor allem am Anfang auf viele Probleme. Dadurch, dass sie die Mindestbestellmengen nicht erfüllen können, müssen die meisten ihre Designs selbst nähen”, sagt Mayr. 

Um die angestrebte Transformation der Modeindustrie zu verwirklichen, möchten die Jungunternehmer vollautomatisierte Nähroboter bauen und diese Maschinen auch verleasen und verkaufen. Bisher hat Silana finanzielle Unterstützung für die Entwicklung ihres MVPs vom High-Tech Inkubator INiTS zugesichert bekommen. Die Gründer befinden sich zudem in Gesprächen mit externen Investor:innen sowie strategischen Partner:innen. “Bis wir die Serienreife erreichen und in größeren Mengen produzieren können, werden wir eine Investitionssumme von rund10 Mio. Euro benötigen”, so das Trio. 

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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