10.03.2015

Flyer für Werbezwecke verteilen – Darf man das denn?

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Man muss einiges beachten, wenn man Flyer verteilen möchte.

Für Startups in der Anfangsphase sind die richtigen Werbemaßnahmen überlebenswichtig. Nur mit der richtigen Marketing-Strategie werden Kunden auf das Produkt aufmerksam. Einfach und kostengünstig sind Werbemaßnahmen wie beispielsweise Flyer. Wenn man die Flugblätter dann noch selbst oder mit dem eigenen Team verteilen geht, kann man die Kosten sehr gering halten – allerdings nur, wenn man im Vorfeld einige Regeln beachtet.

In Österreich muss man eine Bewilligung einholen, um Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen zu verteilen. Diese muss man bei den Gemeindebehörden ansuchen. (In Statutarstädten beim Magistrat – in Wien bei der MA46)

Der Antrag muss vor der geplanten Aktion gestellt werden:

– mindestens 3 Wochen vorher, wenn die Flyer direkt an Autofahrer in einem Kreuzungsbereich verteilt werden sollen, bzw. an Passanten in einer Fußgängerzone

– mindestens 10 Tage vorher in allen anderen Fällen.

Da es hier keine einheitlichen Richtlinien gibt, sollte man sich in anderen Städten und Gemeinden beim Gemeindeamt oder Magistrat erkundigen. Ein Belegexemplar ist jedenfalls mitzubringen. Nähere Informationen und ein genauer Kriterienkatalog für Wien findet sich hier.

Möchte man Flyer an parkende Autos anbringen, ist ebenfalls in Wien die MA46 zuständig. (Sonst die Gemeinde-Behörden/das Magistrat). Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Fahrzeughalters. In der Praxis ist dies natürlich nicht möglich. Darum ist an dieser Stelle von einem Verbot auszugehen. Bringt man trotzdem Flyer an, kann es zu Anzeigen der Autobesitzer kommen.

Darf man Flugblätter auf Privatgrund verteilen?

Nicht selten sieht man Flyer-Verteiler vor Schulen, Parkplätzen oder Einkaufszentren. Wenn man Flyer auf privaten Plätzen verteilen möchte, muss man zuerst die Einwilligung des Grundbesitzers einholen.

Tipp: Noch bevor es an die Verteilung geht, muss bei der Gestaltung der Flyer beachtet werden, dass auch hier die Impressumspflicht besteht. Das bedeutet, dass man Namen bzw. Firma des Medieninhabers (Verantwortlicher für den Inhalt) und des Herstellers (z.B. Druckerei), vermerken muss, sowie dessen Ort und Sitz. Ein Verweis auf die Website ist nicht ausreichend.

Zum Thema „Impressumspflicht“ geht es hier weiter >> Das korrekte Impressum

Weiterführende Information: WKO, wien.at

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Firmeninsolvenzen - Pixelrunner - Ein Bild zeigt das Wort
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Über das Vermögen der Grazer EET – Efficient Energy Technology GmbH wurde am 26. Juni 2026 ein Konkursverfahren am Landesgericht Graz beantragt, das am 30. Juni offiziell eröffnet wurde. Das Unternehmen war auf Batterie-Energiespeichersysteme sowie Energiemanagement-Technologien im Bereich Plug-in-BESS spezialisiert.

Bekannt wurde EET unter anderem durch ein intelligentes Energiesystem für Haushalte sowie die Entwicklung einer sogenannten „Virtual Meter“-Technologie. Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Jahr 2017 als Spinoff der TU Graz im Bereich Energiespeichertechnologie gegründet.

EET mit Millionen-Investment 2023

Das Startup hatte im Jahr 2023 eine Series-A-Finanzierungsrunde über rund 6,5 Millionen Euro abgeschlossen. Beteiligt waren damals etwa Statkraft Ventures, der Junction Growth Investors Fund sowie Green Fortress Capital. Die Finanzierung sollte unter anderem die Weiterentwicklung der Speichertechnologie und den Marktausbau unterstützen.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 95 Gläubiger:innen sind vom Verfahren betroffen. Die Aktiva werden mit etwa 341.000 Euro beziffert, während die Passiva bei rund 1,078 Mio. Euro liegen. Zusätzlich bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 5,3 Mio Euro.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mark Reijerkerk. Zum Gesellschafterkreis zählen unter anderem Christoph Grimmer, Stephan Weinberger, Klaus Fronius, Michael Koncar, Robert Wutti und Wolfgang Glasl sowie die Investoren Statkraft Ventures AS, der Junction Growth Investors Fund und die Green Fortress Capital GmbH.

„Strukturelle Herausforderungen“

Als Ursache der wirtschaftlichen Schieflage nennt das Unternehmen insbesondere strukturelle Herausforderungen im Markt für Plug-in-BESS-Systeme. Bereits 2024 sei es infolge von Lieferkettenproblemen und starkem Wettbewerb zu einer Verschlechterung der Ertragslage gekommen. Insbesondere der Preisdruck durch internationale Anbieter habe das Geschäftsmodell belastet.

Im Herbst 2025 erfolgte eine strategische Neuausrichtung hin zur Lizenzierung der eigenen „Virtual Meter“-Technologie. Parallel wurde ein M&A-Prozess gestartet, um einen strategischen Investor zu finden. Diese Gespräche konnten jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Keine Sanierung

Eine Fortführung des Unternehmens ist aufgrund der Einnahmensituation nicht möglich. Laut Angaben der Kreditschützer liegt kein Sanierungsplan vor; das Konkursverfahren zielt auf die Schließung und vollständige Abwicklung des Unternehmens ab.


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