07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum “wirtschaftlichen Comeback Österreichs” beitragen: “Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich”, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. “Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden”, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll “einen erhöhten Innovationswert aufweisen” und “im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen”. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende “Regulatory Sandbox Beirat” hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

“Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus”, heißt es weiter: “[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.”

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Japan zählt zu den größten Volkswirtschaften der Welt und gilt als Vorreiter in den Bereichen Technologie und Innovation. Auch für österreichische Unternehmen bietet der Markt zahlreiche Chancen. Um heimische Startups aus den Bereichen AgriTech und FoodTech bei ihren ersten Expansionsschritten nach Japan zu unterstützen, hat Global Incubator Network Austria (GIN) nun mit GO TOKYO 2024 einen neuen Call gestartet.

Das Programm bietet strategische sowie finanzielle Unterstützung und ist somit eine ideale Ausgangsbasis für eine Expansion nach Japan. Zudem gibt es ein digitales und flexibles Onboarding, um die zweiwöchige Japanreise bestmöglich für sich zu nutzen.

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Was GO TOKYO 2024 bietet

Bereits vor der Reise gewinnen die Teilnehmer:innen über das Onboarding erste Einblicke in den japanischen Markt. Hier wird unter anderem mit Expert:innen daran gearbeitet, die eigene Strategie zur Internationalisierung zu verfeinern. Teil der Vorbereitung ist auch eine Innovationsschutz-Beratung.

Außerdem bekommen die ausgewählten Startups exklusiv einen unbegrenzten Zugang zu den GIN-Video-Masterclasses. Darin enthalten sind auch wertvolle Tipps von Expert:innen, um den Einstieg in den japanischen Markt zu erleichtern.

Zudem wird es ein Kick-off-Dinner in Wien geben. Im Zuge des Dinners können sich die Teilnehmer:innen von GO TOKYO 2024 kennenlernen und erhalten weitere Details zum GO TOKYO Programm sowie wertvolle Einsichten zum japanischen Markt.

(c) Global Incubator Network

Nach Abschluss des Onboardings findet vom 25. November bis 6. Dezember 2024 die Reise nach Japan statt. Hier bietet sich im Rahmen von 1:1-Business-Meetings eine ideale Möglichkeit, um mit potenziellen Partnern vor Ort in Kontakt zu treten. Die Meetings werden vom AußenwirtschaftsCenter Tokio organisiert. Zudem wird es maßgeschneiderte Pitch- und Networking-Veranstaltungen geben.

Über das Programm wird es auch ermöglicht, mit führenden japanischen Unternehmen im Bereich AgriTech und FoodTech in Kontakt zu treten – angefangen von AgVenture Lab über Kikkoman bis hin zu Suntory.

Außerdem fällt GO TOKYO 2024 zusammen mit der TechBIZKON, einer internationalen Startup-Veranstaltung mit hochkarätigen Speaker:innen aus der ganzen Welt, und dem Innovation Leaders Summit, der größten offenen Innovations- und Matchmaking-Konferenz in Asien.

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Wichtige Infos zu Unterstützung, Kriterien und Anmeldung

Für die Reise nach Tokio, einschließlich einer Breakout-Session in der Kansai-Region, übernimmt GIN 80 Prozent aller Kosten, einschließlich Flug und Unterkunft, bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro pro Startup – mit dem Gender-Bonus erhöht sich diese Deckung auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

GO TOKYO 2024 richtet sich an FoodTech und AgriTech Startups, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. So sollten sie mindestens ein Seed-Investment vorweisen können. Zudem sollten sie nicht älter als sieben Jahre alt sein und über einen funktionierenden Prototypen oder ein MVP sowie über Kunden, Umsätze und ein fundiertes Geschäftsmodell verfügen.

Die Bewerbungsfrist endet am 7. Juli 2024. Interessierte Startups müssen bis dahin ihr Bewerbungsformular sowie ihr Pitchdeck über die Plattform aws Connect einreichen.

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Über das Programm

GO TOKYO 2024 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert.

Weitere Informationen finden sie hier: https://gin-austria.com/calls/gotokyo2024

Kontakt

Bei Fragen zum GO TOKYO 2024 Programm oder Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau

Project Manager | GO ASIA

T +43 1 501 75 394

[email protected]

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Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

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  • Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums.
  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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