07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum „wirtschaftlichen Comeback Österreichs“ beitragen: „Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. „Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden“, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll „einen erhöhten Innovationswert aufweisen“ und „im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen“. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende „Regulatory Sandbox Beirat“ hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus“, heißt es weiter: „[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Stefan Wierzbinski und Michal Lewandowski | (c) Walter Real Estate / Walter Group
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Der Corporate-Venture-Capital-Arm (CVC) WaVe-X der in Wiener Neudorf ansässigen Walter Group, investiert im Rahmen einer Zehn-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde in den Berliner Energie- und Sanierungsexperten Fuchs & Eule. Angeführt wurde die Runde von GET Fund als Lead-Investor, daneben beteiligten sich weitere Partner wie PI Impact sowie die Bestandsinvestoren SET Ventures, Picus Capital und Realyze Ventures. Das 2021 gegründete Berliner Startup begleitet Eigentümer:innen von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch künstliche Intelligenz und Datenanalysen bei der energetischen Sanierung.

„Ein generationsübergreifender Sanierungs-Superzyklus“

Bei seinen Investments konzentriere sich WaVe-X auf Unternehmen, die sich durch die „Bewältigung komplexer operativer und regulatorischer Herausforderungen nachhaltige Wettbewerbsvorteile erarbeiten“, erklärt Michal Lewandowski, Senior Investment Manager bei WaVe-X, gegenüber brutkasten. Er zeigt sich überzeugt, dass Fuchs & Eule einen „einzigartigen Zugang zu einem riesigen Markt“ biete, der aktuell von einem „generationsübergreifenden Sanierungs-Superzyklus in der DACH-Region“ angetrieben werde.

Forciert durch strenge nationale Vorgaben wie das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz und die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) stünden institutionelle Immobilieneigentümer unter immensem Druck. Dabei würden Objekten mit unzureichenden ESG-Ratings spürbare „Brown Discounts“ und gravierende Bewertungsrisiken drohen, warnt Lewandowski. Dass diese Risiken real sind, zeigen auch aktuelle Marktdaten des Branchenportals reduco.ai: Während energieeffiziente Gebäude der Klasse A zwischen 2021 und 2025 rund 13 Prozent an Wert gewannen, verloren unsanierte Objekte der Klassen G und H im selben Zeitraum rund 12 Prozent an Wert.

„Dieses Investment liegt unserer Muttergesellschaft sehr nahe“

Daraus ergebe sich ein operativer Nutzen für die gesamte Walter Group, erklärt Stefan Wierzbinski, Vorsitzender der Geschäftsführer von Walter Real Estate: „Dieses Investment liegt unserer Muttergesellschaft sehr nahe.“ Die „investmenttaugliche Energy Due Diligence“ von Fuchs & Eule sei für das große Wohnimmobilien-Portfolio von Walter Real Estate von großem Interesse. Die Gesellschaft sei in der Assetklasse Wohnen in Österreich, Deutschland und Dänemark investiert. Das Investment biete einen „skalierbaren Weg, um das Thema ESG-Compliance anzugehen“, die eigenen Assets zu optimieren und den Gebäudewert langfristig abzusichern.

Man habe WaVe-X bereits bei der Evaluierung des Startups mit der eigenen Expertise unterstützt und bestätigt, dass Fuchs & Eule ein „echtes Problem“ löse, mit dem sich auch Walter Real Estate im eigenen Portfolio beschäftige. Diese Partnerschaft sei jedoch „keine Einbahnstraße“, betont Wierzbinski. Neben der internen Nutzung der Plattform werde man das Team bei seiner anstehenden internationalen Expansion aktiv unterstützen: „Wir werden unser Real Estate Netzwerk und unsere Marktpräsenz einbringen, um Fuchs & Eule bei einem erfolgreichen Markteintritt in Österreich zu begleiten.“

Globale VC-Standards und strategischer Wissenstransfer

Auch über diesen Deal hinaus verfolgt WaVe-X große Pläne. Man habe bis heute „13 Investments an der Seite von weltweit führenden Investoren getätigt“ sagt Lewandowski. Dabei konzentriere man sich auf Verticals wie Logistics Tech, Manufacturing Tech, Proptech und Construction Tech. „Unser Mandat ist global; wir haben bereits in ganz Europa und den USA investiert. Unser Gesamtvolumen für Erstinvestments liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich“, so der Investment-Manager. Die initialen Ticketgrößen bewegten sich zwischen 200.000 Euro und zwei Millionen Euro, wobei das Ziel darin bestehe, ein finales Portfolio von rund 20 Unternehmen aufzubauen. Das Portfolio zeige bereits eine starke Dynamik; so habe das Portfoliounternehmen Dexory vor Kurzem erfolgreich seine Series-C-Finanzierungsrunde abgeschlossen.

WaVe-X sei dabei durch die Walter Group mit einem fixen Fondsvolumen ausgestattet. „Wir agieren nach marktüblichen Venture-Capital-Standards und suchen aus Sicht der finanziellen Rendite nach den vielversprechendsten Startups innerhalb des für die Walter Group relevanten Ökosystems“, erklärt Lewandowski. Bei der Konzeption der Struktur habe man gezielt die Best Practices und Setups führender europäischer CVC-Fonds einfließen lassen.

Und man habe weiterhin signifikantes Kapital zur Verfügung, um es in erstklassige Gründerteams in den Fokusbereichen zu investieren – unabhängig von deren geografischem Standort: „Unser Ziel ist es, die disruptiven Technologien zu finanzieren, die diese Branchen nachhaltig prägen.“ Gründer:innen biete man einen „einzigartigen Zugang zum tiefen Netzwerk und der operativen Erfahrung der Walter Group“, während man gleichzeitig modernste Innovationen und wertvolles Know-how aus den Startups zurück in die Gruppe bringe. „Anhand der aktiven Zusammenarbeit mit unserem aktuellen Portfolio sehen wir aus erster Hand, wie gut dieser Wissenstransfer funktioniert und wie sehr die Gründer die Partnerschaft mit der Walter Group schätzen“, so Lewandowski. „Wir werden dieses Modell konsequent weiter ausbauen und weiterhin global investieren.“

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AI Summaries

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

  • Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen.
  • Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums.
  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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