04.04.2025
STANDORT

Michael Tojner: „Für Stärkung des Kapitalmarkts brauchen wir einen Investitionsfreibetrag“

Anlässlich des Business Case Challenge der explore!-Initiative an der Wirtschaftsuniversität Wien diskutierten Michael Tojner, gemeinsam mit Julia Reilinger (Geschäftsführerin von B&C Innovation Investments), Michael Kowatschew (Mitgründer von Heizma) und Hannah Wundsam (Co-Managing Director von AustrianStartups), welche Maßnahmen es braucht, um den Innovationsstandort in Österreich zu stärken.
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Credit: Sabine Klimpt

Ein funktionierender Kapitalmarkt gilt als Schlüssel, um Startups zu finanzieren und somit Innovation und Wachstum zu fördern. Immer wieder kommen aus der Wirtschaft konkrete Vorschläge, wie man diesen zentralen Finanzierungshebel stärken könnte. So hat etwa TTTech-Auto-Gründer Georg Kopetz in einem brutkasten-Interview angeregt, eine europäische digitale Börse zu etablieren, um die bestehende Fragmentierung aufzuheben.

Nun wurde am Rande der Business Case Challenge der eXplore!-Initiative im Rahmen eines Pressegesprächs ein weiterer Vorschlag vom österreichischen Unternehmer und Investor Michael Tojner präsentiert.

Forderung nach Investitionsfreibetrag

Michael Tojner sieht in einem erweiterten Kapitalmarkt den zentralen Hebel, um Europas Innovationskraft voranzutreiben. Seine Forderung richtet sich an die Politik, zügig Anreize für Investitionen zu schaffen – etwa durch eine Verordnung des Finanzministers, die es Steuerzahler:innen ermöglicht, bei Kapitalüberführungen über die Wiener Börse bis zu 20.000 Euro abzuschreiben. „Damit wäre ein Turbo gezündet, der nicht viel kostet. Wir könnten ein Signal setzen und die Kapitalmärkte endlich in Bewegung bringen“, so Tojner.

Michael Kowatschew (Mitgründer von Heizma), Julia Reilinger (Geschäftsführerin von B&C Innovation Investments) Hannah Wundsam (Co-Managing Director von AustrianStartups) und Michael Tojner | Credit: Sabine Klimpt

Tojner betont, dass dieser Impuls gerade in Europa und speziell in Österreich genutzt werden müsse, um den oft fehlenden Kapitalmarkt zu beleben. Unter anderem verwies er darauf, dass in der internationalen Perspektive insbesondere die europäische Dimension und ein funktionierender Kapitalmarkt essenziell sind. Der Vorschlag, den er als „Initialzündung“ bezeichnet, könnte – in Kombination mit weiteren Maßnahmen – dafür sorgen, dass mehr privates Kapital in innovative Projekte investiert wird.

Einheitliche Rechtsform für Startups in Europa

Hannah Wundsam von AustrianStartups brachte hingegen die EU Inc. ins Spiel und betonte den dringenden Bedarf an einer einheitlichen Rechtsform für Startups und Scaleups. Sie unterstrich, dass es in einem europäischen Kontext unerlässlich sei, nicht nur nationale Lösungen zu finden, sondern den gesamten Binnenmarkt als eine Einheit zu betrachten. Dies würde nicht nur den Markteintritt innovativer Unternehmen erleichtern, sondern auch internationalen Investoren – etwa aus den USA – einen einheitlichen Rechtsrahmen bieten, ohne sich mit 27 unterschiedlichen nationalen Regelungen auseinandersetzen zu müssen.

„Das wäre ein riesiger Hebel – wir müssen europäisch denken, nicht nur österreichisch. Mit einer gemeinsamen Rechtsform können Startups grenzüberschreitend agieren, ohne sich mit 27 verschiedenen Regelungen auseinandersetzen zu müssen“, so Wundsam. Unter anderem verwies sie auf die Initiative EU Inc. rund um Mitinitiator Andreas Klinger, die sich dafür einsetzt, Investitionsprozesse zu standardisieren und grenzüberschreitende Operationen zu vereinfachen (brutkasten berichtete).

Von der Forschung in die Wirtschaft: IP muss bei den Unternehmen liegen

Julia Reilinger, Geschäftsführerin von B&C Innovation Investments, betonte die Notwendigkeit, den gesamten Unternehmenszyklus zu betrachten – von der Gründung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bis hin zur Wachstumsfinanzierung. „Es geht nicht nur darum, exzellente Forschung zu haben, sondern diese auch in marktfähige Unternehmen zu überführen“, Reilinger. Unter anderem verwies sie darauf, dass das Portfolio von B&C Innovation Unternehmen umfasst, die aus Forschungsprojekten an der WU und anderen Universitäten hervorgegangen sind.

Ein Beispiel dafür ist das Quantencomputer-Startup Parity QC rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser, das als Spin-off von Universität Innsbruck und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) gegründet wurde. Das Unternehmen konnte bereits in einer frühen Phase Kunden wie NEC für sich gewinnen und ist seit 2023 profitabel (brutkasten berichtete). Damit Investoren auch in Spin-offs investieren können, müssten die IP-Rechte bei den Unternehmen liegen – hier gebe es noch entsprechenden Aufholbedarf in der Standardisierung.

Es braucht mehr Planungssicherheit

Zudem wurde auch über das Thema Energie diskutiert, das zentral für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sei. Heizma-Co-Founder Michael Kowatschew sprach sich einmal mehr für Planungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Unter anderem betonte er, dass wir in Österreich „einen Plan und Stabilität“ benötigen, um die Energieverhältnisse nachhaltig zu verbessern.

Er kritisierte, dass „die Förderungen in den letzten Jahren fast jährlich geändert wurden“: Erst Anfang Jänner verfasste er gemeinsam mit seinen Co-Foundern einen offenen Brief an die neue Bundesregierung, in dem Klarheit in Bezug auf die Förderprogramme „Raus aus Öl und Gas“ sowie den Sanierungsbonus gefordert wurde.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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