28.02.2017

Startup-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen

Mit dem Startup-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte soll das Gründen in Österreich für Personen aus Drittstaaten erleichtert werden. In Kraft treten wird die Reform voraussichtlich im Juli 2017.
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(c) eyetronic - Für Gründer könnte Österreich bald interessanter werden.

Bisher war es für potenzielle Gründer aus Drittstaaten schwierig, in Österreich ein Unternehmen zu starten. Das soll sich mit 1. Juli 2017 ändern. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird ein sogenanntes Startup-Visum geschaffen. Wer es erhält, bekommt zunächst eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten, die auf zwei Jahre beschränkt ist. Eine Verlängerung des Visums um weitere drei Jahre hängt von Jahresumsatz und Finanzierungsmitteln ab: Nach zwei Jahren muss das Unternehmen mindestens zwei weitere dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, und entweder einen Jahresumsatz von mindestens 200.000 Euro erreicht haben oder eine weitere Finanzierung von mindestens 100.000 Euro bekommen.

„Die aktuelle Reform ist im Interesse des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts, weil Österreich mit anderen Ländern im Wettbewarb um die besten Köpfe steht. Zusätzlich müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und die notwendigen Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern“, sagt Staatssekretär Harald Mahrer.

Redaktionstipps

Voraussetzungen zum Erhalt des Visums

  • Es gilt für Personen aus Drittstaaten, die in Österreich als selbständige Unternehmer ein Startup gründen wollen, in dem innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt und in den Markt eingeführt werden.
  • Das Unternehmen darf maximal fünf Jahre alt sein.
  • Als innovativ gelten Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien insbesonders dann, wenn sie neu in Österreich eingeführt werden und eine Nachfrage erwartet werden kann, ein neuartiger Zugang oder ein kreativer Ansatz gewählt wird, indem beispielsweise verschiedene Produkte bzw. Branchen kombiniert werden (Interdisziplinarität), das Startup im sozialen oder ökologischen Bereich neue Angebote schafft oder soziale bzw. ökologische Verantwortung übernimmt. Für die Prüfung dieser Voraussetzungen soll ein entsprechender Businessplan vorgelegt werden.
  • Der Antragsteller soll eine aktive Rolle in der Geschäftsführung des geplanten Unternehmens einnehmen und finanzielle Mittel von mindestens € 50.000 nachweisen, die sich zumindest zu 50% aus Eigenkapital und außerdem aus zugesicherten bedienbaren Krediten, Zusagen von Business Angels, Venture Capital oder Förderungen zusammensetzen.
  • Dem RWR-Kartensystem entsprechend sollen die Kriterien nach einem Punktesystem beurteilt werden.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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