26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Elisabeth Zehetner | (c) Oecolution
Elisabeth Zehetner | (c) Oecolution

*Diese Themenpartnerschaft erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Zu strenge Klimagesetze für Unternehmen können dem Klima schaden – das klingt auf den ersten Blick paradox, ist aber bei genauerer Betrachtung völlig logisch. Denn durch Überregulierung und Bürokratie, kombiniert mit hohen Lohnnebenkosten und Energiekosten, drohen regionale Betriebe abzuwandern.

“Es wäre nicht nur mit Blick auf Arbeitsplätze, Ausbildung und Wohlstand verantwortungslos, diese Betriebe etwa durch eine zu rigide Klimagesetzgebung und überbordende Bürokratie sowie hohe Energiekosten aus Österreich zu vertreiben. Die Menschen sehen klar, dass das auch Klima und Umwelt schaden würde, weil in anderen Regionen nicht so umweltfreundlich produziert wird“, sagt Elisabeth Zehetner, Geschäftsführerin von oecolution. Die Initiative hat es sich zum Ziel gesetzt, in Österreich Klimaschutz und wirtschaftlichen Erfolg im Einklang miteinander zu fördern.

Ein besonders wichtiges Ziel ist dabei, regionale Betriebe zu sichern. Dazu hat oecolution die Aktion “Regional produzieren statt Wohlstand verlieren!” ins Leben gerufen. Bekannte Leitbetriebe mit starker regionaler Verankerung und einer aktiven Klimaschutzstrategie, wie Baumit aus Niederösterreich, Sappi in der Steiermark, Miba aus Oberösterreich, Bachmann electronic aus Vorarlberg oder die Schwechater Kabelwerke, präsentieren sich im Rahmen der Aktion als “Klimahelden”, die den Wohlstand vor Ort auf umweltverträgliche Art und Weise sichern; weitere Betriebe können dafür nominiert werden.

“Die Politik muss den Rahmen vorgeben, wie ein Unternehmen nachhaltig agieren kann”

Für Petra Merkel von den Schwechater Kabelwerken (SKW) ist klar, warum ihr Betrieb sich an der Aktion beteiligt: “Die Politik muss den Rahmen dafür vorgeben, wie ein Unternehmen hier nachhaltig agieren kann. Man muss sich bewusst sein: Wenn wir hier in Europa strengere Regeln einführen, schaden wir unserer eigenen Wirtschaft. Und es kommt dann so weit, dass die Produkte aus China angeliefert werden, was natürlich weniger nachhaltig ist, als wenn das Ganze regional produziert wird.” Denn bei SKW wird viel Wert auf Nachhaltigkeit gelegt – das Unternehmen betreibt eine Photovoltaikanlage am Fabriksdach und setzt in der Mobilität auf E-Bikes und E-Firmenautos. „Außerdem sind die Kabel, die wir verkaufen, so nachhaltig produziert, wie es derzeit technisch möglich ist“, so Merkel.

Auch für Miba hat Klimaschutz einen hohen Stellenwert und wird mit zahlreichen Maßnahmen in die Tat umgesetzt. “Ich glaube, wenn wir nachhaltig den Standort sichern wollen, braucht es Unternehmen, die in die Zukunft denken”, sagt Oliver Hierschläger von Miba. Dann könne auch hier in Österreich Verantwortung übernommen werden. “Ich bin persönlich davon überzeugt, dass man Innovation und Klimaschutz nicht auf andere Länder und Kontinente abwälzen kann. Besonders beim Klimaschutz braucht es uns alle auf der Welt. Wir teilen uns eine Erde und einen Himmel”, so Hierschläger.

“Weniger Bürokratie, gezielte Steuererleichterungen und Anreize für Investitionen”

Doch wie kann sichergestellt werden, dass die regionalen Betriebe weiter positiv vor Ort wirtschaften können? “Damit Unternehmen hierbleiben, müssen wir dafür sorgen, dass sie konkurrenzfähig bleiben. Das heißt, wir brauchen weniger Bürokratie, gezielte Steuererleichterungen und Anreize für Investitionen”, meint Elisabeth Zehetner. Besonders wichtig seien Maßnahmen, um die Energiekosten zu senken und die Infrastruktur – vor allem im Bereich Energieversorgung und Verkehrsanbindung – zu verbessern. “Nur so schaffen wir ein Umfeld, in dem Unternehmen nicht nur überleben, sondern auch erfolgreich sein können“, so die oecolution-Geschäftsführerin.

Auch damit österreichische Unternehmen zu “Klimahelden” werden können, brauche es die richtigen Rahmenbedingungen, betont Zehetner: “Dazu gehören ein innovationsfreundliches Mindset, Investitionsanreize für neue Technologien und eine gut ausgebaute Infrastruktur, zum Beispiel bei den Energienetzen für Strom und Wasserstoff oder im Schienengüterverkehr.” Die Politik müsse Unternehmen dabei unterstützen, durch gezielte Anreize und weniger bürokratische Hürden in klimafreundliche Lösungen zu investieren.

Doch aktuell drohe eine negative Entwicklung, warnt die oecolution-Geschäftsführerin: “Unsere Unternehmen stehen durch hohe Lohnnebenkosten, Bürokratie und sinkende Investitionen unterimmensem Druck. Insbesondere die Industrie leidet unter steigenden Produktionskosten und einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, droht unser Wirtschaftsmodell zu erodieren.“ Genau zu diesem Gegensteuern soll auch die Kampagne “Regional produzieren statt Wohlstand verlieren!” beitragen – denn letztlich ist für Zehetner klar: “Wenn unsere Unternehmen hierbleiben und sich weiterentwickeln, tragen sie nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern auch zu einem effektiven Klimaschutz.“

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