13.02.2023

Phantor: Wassergewinnung aus Luft erreicht Asien

Imhotep Industries setzt neue Schritte in Richtung Wachstum, entwickelt weitere Varianten ihrer Wasser-aus-Luft-Gewinnungs-Lösung und entdeckt den asiatischen Markt als Zielmarkt.
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Phantor, Phantor 6000, Singapur, Greentech Festival, Rosberg, Wasser aus Luft gewinnen
(c) Imhotep Industries - Der Phantor auf Asien-Tour.

Die Firma Imhotep wurde 2019 als Spin-off der neoom group gegründet und hat mit dem Phantor einen atmosphärischen Wassergenerator entwickelt, der bis zu 10.000 Liter Trinkwasser pro Tag aus der Umluft gewinnen kann. Nach einem Investment von einer Million Euro und dem Gewinn des Green-Award in Berlin bzw. des Globe World Award bewegen sich die Oberösterreicher in Asien, haben nach dem Prototyp ein Nachfolgemodell entwickelt und stehen vor der nächsten Finanzierungsrunde.

Phantor erhielt Patent

“Es gibt bereits Geräte für den Haushalt, die 20 bis 50 Liter Wasser pro Tag aus der Luft gewinnen können, aber die brauchen sehr viel Energie”, erklärt CCO Lothar Stadler den Unterschied zu bisherigen Geräten. “Unser Anspruch war es eine energieeffiziente Lösung zu bringen. Und das haben wir geschafft.”

Imhotep hat im Dezember des Vorjahres für seine Idee ein Patent erteilt bekommen, 2019 bei einem Hotelbauprojekt in Dubai Bauarbeiter mit Wasser versorgt und mit einer kleinen Variante ihres Phantors (Phantor 6000 mit bis zu 6.000 Liter Wasser pro Tag) in Berlin beim Greentech-Festival einen Award gewonnen.

Asien, USA und Italien

Letzten Herbst vollführte das Team rund um die Founder Walter Kreisel und Manfred Ledermüller den Asienmarktstart. Konkret erhielt man eine Einladung zum Greentech-Festival in Singapur und hat im botanischen Garten aus botanischer Luft Wasser produziert, wie Stadler freudig erklärt.

“Unser nächster Schritt sind heuer noch die USA als Zielmarkt, auch München, Nürnberg und Italien stehen auf unserer Agenda”, sagt er. “Der Phantor 6000 ist für jede Location gedacht. Er kann über zwei Millionen Liter Wasser im Jahr gewinnen und ist so konzipiert, dass er in Serie gehen kann. Wir wollen bis zum Ende des nächsten Jahres vier bis acht Stück produzieren und dann hochskalieren.”

Weitere Vorteile des 6000er-Modells sind neben dem Format eines “20‘‘ Standard Containers” (6 x 2,3 x 2,6m) sein Gewicht von elf Tonnen, womit er leichter zu transportieren sei.

Die typischen Einsatzgebiete sind, wie vom Phantor 10000 gewohnt, Regionen ohne Trinkwasseranbindung, abgelegene Baustellen, autarke Hotels und Krankenhäuser oder Industrien, die reinstes Prozesswasser benötigen.

Phantor 6000 kann aus Überschussenergie Wasser erzeugen

Der Phantor 6000 braucht zur Produktion von Wasser zwar elektrische Energie. Doch setze man ihn neben ein Windkraftwerk, eine PV Anlage oder ein herkömmliches Kraftwerk, so könne er Überschussenergie abnehmen und Wasser damit erzeugen.

Geplante Einsatzorte sind laut Stadler Südost-Asien, Kuala Lumpur, Thailand, Vietnam, Indonesien und Laos. Bei letzterem Standort habe man bereits mit dem Verein “Save the Children” in Kontakt.

Afrika ein Thema

Natürlich ist auch Afrika mit seiner Wasserknappheit ein Thema. “Dafür suchen wir Foundations und Philantrophen”, erklärt Stadler. “In Kenia zum Beispiel gibt es ein großes ‘refugee camp’. Für die dortige ‘Angelina Jolie Primary School’ stehen wir in Gesprächen, leider dauert das alles. Partner und internationale Organisationen sind nicht immer die schnellsten.”

Phantor 6000
(c) Imhotep Industries – Greentech-Investor Nico Rosberg als Fan des Phantors.

Aktuell befindet sich Imhotep auch in Verhandlungen zur nächsten Finanzierungsrunde. Mit dabei ein prominenter Fan: Greentech-Festival-Gründer Nico Rosberg, der sich jüngst über die Wassergewinnungsmaschine begeistert gezeigt hat: “Es ist die Effizienz, mit der sie anführen. Die haben da draußen in 20 Minuten 600 Liter Wasser aus der Luft produziert.”

Weitere Pläne beinhalten einen stationären Phantor, der bis zu 100.000 Liter Wasser am Tag produzieren soll und für autarke Communities oder als “Backup-Solutions” für etwa Krankenhäuser gedacht ist. Auch das Thema “Industrieprozesswasser” ist in den Köpfen des Imhotep-Teams stark vertreten.

“Je größer, desto energieeffizienter sind wir”, erklärt Stadler. “Aber wir wollen künftig nicht nur Wasser generieren, sondern auch gefilterte, getrocknete Luft verwenden. Für Industrieanwendungen, Klimatisierung und nachhaltige Gebäude.”

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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