29.07.2019

Die Kündigung: Checkliste für das schwierigste Gespräch

Die Kündigung ist wohl das schwierigste Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Checkliste zeigt, was Vorgesetzte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beachten müssen.
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Checkliste für die Kündigung - Mitarbeiter-Fluktuation
(c) fotolia / Viacheslav Iakobchuk
Der Summary Modus bietet einen raschen
Überblick und regt zum Lesen mehrerer
Artikel an. Der Artikeltext wird AI-basiert
zusammengefasst mit der Unterstützung
des Linzer-Startups Apollo AI.

„Grundsätzlich löst eine Kündigung immer Emotionen aus,“ sagt Robert Koenes, Direktor für Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Für den Betroffenen Mitarbeiter ist der Jobverlust ein Einschnitt, der ihn vor eine große, unerwartete Herausforderung stellt. Die Reaktionen können von großer Erleichterung bis zur Panik reichen: Der eine spürte vielleicht selbst schon, dass er sich im Job in eine Sackgasse bewegt. Der andere denkt als erstes daran, wie die nächste Miete bezahlt werden kann.

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Umso wichtiger ist es, bei der Kündigung „wertschätzend und respektvoll mit der Person umzugehen und die Situation genau zu erklären“. Aus Koenes Sicht ist es deshalb auch „nicht gut, wenn man die HR-Abteilung vorschickt“, und das Ganze damit „anonymisiert“. Vielmehr sollte der oder die unmittelbare Vorgesetzte des Gekündigten mit dabei sein. Wobei man durchaus eine zweite, fachlich zuständige Person dazu nehmen könne – nicht zuletzt, „um im Nachhinein keine Unstimmigkeiten zu erleben“.

Checkliste für die Kündigung: Konstruktiv und transparent

Der Rahmen für ein angemessenes Kündigungsgespräch kann wie folgt aussehen:

  1. Begründen Sie die Kündigung und klären Sie über deren Hintergründe auf
    – Wenn betriebliche Gründe hinter der Kündigung stecken, dann machen Sie klar, dass den Gekündigten keine Schuld trifft
    – Wenn die Leistung des Mitarbeiters nicht mehr passt, dann geben Sie Beispiele dafür
  2. Seien Sie auf emotionale Ausbrüche gefasst Bleiben Sie dennoch konstruktiv und legen niemandem Steine in den Weg.Stellen Sie einen sauberen Ausstieg in Aussicht, mit dem der oder die Betroffene das Gesicht wahren kann
  3. Das bedeutet auch, möglichst eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags anzustreben. Mehr dazu auch unter diesem Link.
  4. Klären Sie ab, welcher Rahmen dafür möglich ist
    – Relevant sind dafür vor allem Kündigungsfristen, offene Projekte, Urlaubs- und Zeitguthaben im Abgleich mit den benötigten Zeiten für die Übergabe an Teammitglieder und allfällige Nachfolger.
  5. Ratschläge für den weiteren beruflichen Weg sind nicht nötig
    – Wer ohne eigenes Verschulden gehen muss, braucht als Fachkraft keine Tipps
    – Wer über mangelnde Leistungen informiert wird, sollte selbst die nötigen Schlüsse daraus ziehen

Am Ende geht es bei der Kündigung nicht nur darum, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Ein gelungenes Kündigungsgespräch legt auch die Grundlage, um die restliche gemeinsame Arbeitszeit friedvoll und konstruktiv abzuwickeln.

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vor 13 Stunden

WIFO: „Klimaschutzgesetz ist dringend notwendig“

Seit mehr als zwei Jahren hat Österreich kein Klimaschutzgesetz. Im Rahmen einer Veranstaltung an der WU-Wien sprachen sich WIFO-Expert:innen für das Gesetz aus, um künftig mehr Planbarkeit für Unternehmen zu ermöglichen.
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Gabriel Felbermayr und Claudia Kettner vom WIFO | (c) Wirtschaftsuniversität Wien

“Nur wo ist es”, fragte ein Teilnehmer bei einer von der Wirtschaftsuniversität Wien organisierten Podiumsdiskussion. Dabei ging es um das Thema Wohlstand versus Klimaschutz. Die Frage aus dem Publikum bezog sich auf das seit mehr als zwei Jahren ausständige Klimaschutzgesetz. Spätestens seit der “Zukunftsrede” des Kanzlers, fragen sich viele, ob dieses jemals kommen wird.

Was bisher geschah?

Theoretisch gibt es ein Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2011, dieses lief aber am 1. Jänner 2021 aus und ist praktisch wirkungslos, da keine gesetzlichen Zielwerte mehr festgelegt sind. Zu Beginn der derzeitigen Koalition der Grünen und der ÖVP war man sich noch einig, dass ein Klimaschutzgesetz kommen solle. Auch der Nationalrat hat sich im März 2021 mehrheitlich für ein Klimaschutzgesetz entschlossen. Warum ist es nicht gekommen?

Das war auch eine Forderung des Klimavolksbegehrens, das knapp 400.000 Bürger:innen unterschreiben haben. Mittlerweile scheint der Ehrgeiz in Bezug auf ein neues Klimaschutzgesetz abgeklungen zu sein. Für die ÖVP habe dieses “nicht oberste Priorität”, hieß es in der Vergangenheit. Zwar arbeite man gemeinsam an einem Entwurf. Es gibt aber einige Uneinigkeiten.

Die Uneinigkeiten beim Klimaschutzgesetz

Die Grünen wollen, dass die Klimaschutzziele in der Verfassung verankert werden. Das würde sicherstellen, dass auch künftige Regierungen auf die Erreichung der Klimaziele hinarbeiten müssen. Außerdem soll es Strafzahlungen für Bund und Länder geben, wenn die Ziele nicht erreicht würden. Von manchen Forderungen, wie höhere Emissionssteuern bei Nichterreichen der Ziele, seien die Grünen mittlerweile abgewichen.

Die ÖVP sehe darin nicht den richtigen Weg und stand diesbezüglich laut Medienberichten auf der Bremse. „Gesetze zu bauen, die bis in die Zukunft weitere Regierungen binden, das wäre auch im Demokratieverständnis falsch“, sagte ÖVP-Klimasprecher Johannes Schmuckenschlager gegenüber der APA. Ein weiterer Grund, warum die Partei unter derzeitiger Führung Nehammers dem Klimaschutzgesetz zögerlich gegenübersteht, sei, dass man auf der „Seite der Wirtschaft“ stehe.

Klimaschutzgesetz sei essentiell um Klarheit zu schaffen

Unternehmen setzen sich Ziele, um diese dann auch tatsächlich zu erreichen. Im Idealfall werden auch Zwischenziele formuliert und daraus umzusetzende Maßnahmen abgeleitet. Das Klimaschutzgesetz hingegen soll auf staatlicher Ebene regeln, wie viel CO2 pro Jahr eingespart werden soll.

Denn Österreich hat sich das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu sein und damit gleich viel Treibhausgas zu binden wie auszustoßen. Betroffen sind Sektoren, wie die Landwirtschaft oder der Verkehr. Laut der österreichischen Energieagentur sei ein Klimaschutzgesetz essentiell, um Klarheit zu schaffen, wie dieses Ziel auf unterschiedliche Sektoren aufgeteilt wird.

Auf Basis eines EU-Reduktionsziels muss der Staat Österreich seine Treibhausgasemissionen bis 2030, im Vergleich zu 2005, um 48 Prozent senken. Erreichen wir unsere Klimaschutzziele nicht, drohen laut einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2020 Kompensationszahlungen im Rahmen von neun Milliarden Euro.

Klimaschutzgesetz ist laut WIFO dringend notwendig

Bei der Podiumsdiskussion der WU erklärte die WIFO-Ökonomin Claudia Kettner, dass es nicht reiche Ziele zu setzen, um diese automatisch zu erreichen. Eine klare Zielvorstellung und wie diese erreicht wird, sei wichtig für die Bevölkerung und Unternehmen, um eine gewisse Planbarkeit zu ermöglichen.

Auch WIFO-Chef Gabriel Felbermayr saß auf dem Podium. Klimaschutz und Wohlstand müssten laut dem Experten gemeinsam erreicht werden und dürfen sich nicht ausschließen. “Wenn wir Unsicherheit über Ziele entstehen lassen, werden Technologien nicht entwickelt – das ist etwas, was ich dem Kanzler sagen werde oder schon gesagt habe”, so Felbermayr.

Auf die Frage “Nur wo ist es?“, die wie eingangs erwähnt aus dem Publikum kam, antwortete Kettner: “Das ist die Frage, die wir uns schon lange stellen.“ Das Klimaschutzgesetz sei auf jeden Fall eine Sache, die dringend notwendig ist, betont Kettner.


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