22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der „HODLer“ – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren „Tranchen“ hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem „virtual wallet“ gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser „Tranchen“ verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte „Transaktionshistorie“ belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

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„Ihr pitcht nicht um euer eigenes Überleben, ihr pitcht um unser Überleben als Gesellschaft.“ Mit diesen Worten richtet sich Uli Grabenwarter vom European Investment Fund in seiner Keynote bei der Konferenz re:Marc an das Publikum. Er bringt damit eine Kernbotschaft des Events auf den Punkt: Kreative Lösungen für marginalisierte Gruppen müssen in das Zentrum der Wirtschaft rücken.

Ein grenzüberschreitendes Ökosystem

Die re:Marc ist der Höhepunkt des „Marc Impact Programme“, einer gemeinsamen Initiative von ERSTE Stiftung, ERSTE Social Finance Holding, IFUA Nonprofit Partner und SIMPACT. Die Partner riefen dieses internationale Programm ins Leben, um wirkungsorientierte Unternehmen zu unterstützen. Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, vergleicht in seiner Eröffnungs-Keynote die Kernidee mit jener der Erste Bank selbst und gibt den Teilnehmer:innen mit: „Glaub an dich, denn am Ende gewinnt immer das Gute!“

Und Ana Cretu, Director Social Impact Investment der ERSTE Stiftung, stellt klar: „Das Programm wurde designt, um von einer Gemeinschaft getragen zu werden, nicht nur von einer kleinen Gruppe von Leuten.“ Sie betont eine zentrale Überzeugung der Initiator:innen: „High-Impact-Entrepreneure sind entscheidend für resiliente Gesellschaften.“

Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, auf der Bühne bei der re:Marc 2026 | (c) egressyorsifoto

Marc startete 2024 und begleitet Gründer:innen aus mittlerweile sechs Ländern langfristig. Radka Novotná, COO des tschechischen Social Startups Nepanikař, gibt im Gespräch mit brutkasten einen konkreten Einblick: „Das Programm hat uns die Augen geöffnet. Als NGO haben wir oft die Einstellung, mit so wenig Geld wie möglich auszukommen. Die Mentorinnen und Mentoren haben uns beigebracht, dass es in Ordnung ist, nach Geld zu fragen, weil es für einen wirklich guten Zweck ist.“

Der Pitch um den größten Impact

Das Event in Budapest bringe diese internationale Community zusammen. Zwölf Startups aus Österreich, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien und Tschechien traten dabei auch in drei Runden beim Pitch-Wettbewerb gegeneinander an. Sie zeigten eine enorme Bandbreite an Lösungen. Die Ideen reichten von Drohnen, die Samenbomben zur Wiederaufforstung abwerfen, über mobile Konzertbühnen in Lastenfahrrädern bis hin zu leistbaren Recyclingmaschinen für Plastikmüll aus dem Meer. Die Teams pitchten um Preisgelder von bis zu 20.000 Euro.

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Entscheidend war dabei aber nicht nur der Impact selbst, sondern auch die Frage nach einem tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsmodell, das diesen Impact finanzieren kann. Entsprechend genau fragte die Jury nach. Jury-Mitglied Andrew Gray von Tilia Impact Ventures erklärt im brutkasten-Gespräch: „Wir sehen uns an, welche Startups den größtmöglichen Impact für so viele Menschen wie möglich erzielen. Wer wird das Preisgeld nutzen, um den tiefgreifendsten sozialen Impact in der sinnvollsten Weise zu generieren?“

Die Sieger der re:Marc 2026

Letztlich musste sich die Jury für die Gewinner der drei Hauptpreise entscheiden. Neben diesen wurden noch mehrere Zusatzpreise vergeben. Diese drei Startups überzeugten die Jury besonders:

Grand Impact Award: Nepanikař

Den „Grand Impact Award“ und damit den Hauptpreis von 20.000 Euro holte sich das tschechische Social Startup Nepanikař – zu Deutsch: “Keine Panik!” Die gleichnamige App bietet psychologische Hilfe und Suizidprävention. Sie verzeichnet täglich rund 500 Nutzer:innen und unterstützt diese auch gezielt in akuten psychischen Krisensituationen. „Wir wollen das Preisgeld nutzen, um die App mit Smartwatches und Ringen zu verbinden und so Krisen besser vorherzusagen“, schildert Radka Novotná ihre Pläne. Das Geld fließt parallel in die Übersetzung der App in vier weitere Sprachen.

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Der „Innovation Champion Award“ im Wert von 15.000 Euro ging nach Rumänien an Origin BCI. Das Team rund um Gründer und CEO David-Alexandru Popescu entwickelt bionische Handprothesen, die leistbar und leicht zu warten sind. Im Interview verrät Popescu den nächsten Schritt: „Die gewonnenen 15.000 Euro werden dazu beitragen, unser finales, konformes Produkt zu bauen – mit zugelassenen Materialien und Elektronik für Medizinprodukte.“

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Den „Scalable Champion Award“ sicherte sich Anna Gawin mit der österreichischen Plattform TalentsLounge (DaVinciLab). Die Plattform befähigt Lehrkräfte, Künstliche Intelligenz und Zukunftskompetenzen zu unterrichten. Gawin hat ein klares Ziel für die 15.000 Euro Preisgeld: „Wir werden unsere Plattform ins Polnische und Ungarische übersetzen und erste Pilotprojekte mit rund 500 Schülerinnen und Schülern an polnischen und ungarischen Schulen in Wien umsetzen.“

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