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Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess. Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber. Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.
Worum es bei der kitzVenture-Klage geht
Worum geht es bei dieser Klage? Zur Erinnerung: Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.
Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.
kitzVenture klagt GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER
Bei kitzVenture ortet man “grobe handwerkliche Fehler”, wie es in einer Presseaussendung heißt. “Wir haben uns auf eine Rechtsanwaltskanzlei verlassen, die hier in Westösterreich als eine der renommiertesten Kanzleien für Wirtschaftsangelegenheiten gilt”, wird kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock in der Aussendung zitiert: “Herausgekommen bei ihrer Tätigkeit für uns ist aber ein regelrechter Skandal rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.”
Mehrere Versuche zu einer außergerichtlichen Einigung seien fehlgeschlagen, führt Landrock weiter aus: “Wir wurden einfach im Regen stehen gelassen. Wir wollen, dass jene die Verantwortung übernehmen, die den Schaden aufgrund ihres rechtswidrigen Verhaltens verursacht haben.”
Bis heute versuche sich die Gegenseite mit leicht widerlegbaren Schutzbehauptungen dem Verfahren zu entziehen, sagt Landrock weiter: Ihm gehe es nun neben der Wiedergutmachung des finanziellen Schadens um die ” Wiederherstellung des guten Rufes seines Unternehmens.”
Das Gegenstatement der Anwaltskanzlei
Ein anderes Bild ergibt sich wiederum im Rahmen eines Gegenstatements, welches der brutkasten im Vorfeld des Prozesses von der Anwaltskanzelei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER eingeholt hat. “Von unserer Kanzlei wurde die Klagebeantwortung erstattet und dargelegt, dass die Klagsbehauptungen unrichtig sind und keinerlei Haftung unserer Kanzlei vorliegt”, heißt es von Rechtsanwalt Stefan Kofler in einem schriftlichen Statement: “Eine Reaktion von kitzVenture auf diese Ausführungen ist nicht erfolgt.”
Der Klagsvertreter von kitzVenture habe mittlerweile die Zurücklegung seines Mandates bekannt gegeben, schreibt Kofler weiters: Beim Termin am 4. Juni 2020 werde außerdem bloß das Prozessprogramm festgelegt, Beweisaufnahmen seien nicht vorgesehen.