03.06.2020

Prozess in Innsbruck: kitzVenture klagt Anwälte auf 557.840,51 Euro

Im Skandal rund um ein Kapitalmarktprospekt mit irreführenden Informationen klagt kitzVenture die eigenen Anwälte. Am Donnerstag treffen die Parteien am Landesgericht Innsbruck aufeinander.
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Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess. Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber. Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.

Worum es bei der kitzVenture-Klage geht

Worum geht es bei dieser Klage? Zur Erinnerung: Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER

Bei kitzVenture ortet man „grobe handwerkliche Fehler“, wie es in einer Presseaussendung heißt. „Wir haben uns auf eine Rechtsanwaltskanzlei verlassen, die hier in Westösterreich als eine der renommiertesten Kanzleien für Wirtschaftsangelegenheiten gilt“, wird kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock in der Aussendung zitiert: „Herausgekommen bei ihrer Tätigkeit für uns ist aber ein regelrechter Skandal rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.“

Mehrere Versuche zu einer außergerichtlichen Einigung seien fehlgeschlagen, führt Landrock weiter aus: „Wir wurden einfach im Regen stehen gelassen. Wir wollen, dass jene die Verantwortung übernehmen, die den Schaden aufgrund ihres rechtswidrigen Verhaltens verursacht haben.“

Bis heute versuche sich die Gegenseite mit leicht widerlegbaren Schutzbehauptungen dem Verfahren zu entziehen, sagt Landrock weiter: Ihm gehe es nun neben der Wiedergutmachung des finanziellen Schadens um die “ Wiederherstellung des guten Rufes seines Unternehmens.“

Das Gegenstatement der Anwaltskanzlei

Ein anderes Bild ergibt sich wiederum im Rahmen eines Gegenstatements, welches der brutkasten im Vorfeld des Prozesses von der Anwaltskanzelei GREITER, PEGGER, KOFLER  &  PARTNER eingeholt hat. „Von unserer Kanzlei wurde die Klagebeantwortung erstattet und dargelegt, dass die Klagsbehauptungen unrichtig sind und keinerlei Haftung unserer Kanzlei vorliegt“, heißt es von Rechtsanwalt Stefan Kofler in einem schriftlichen Statement: „Eine Reaktion von kitzVenture auf diese Ausführungen ist nicht erfolgt.“

Der Klagsvertreter von kitzVenture habe mittlerweile die Zurücklegung seines Mandates bekannt gegeben, schreibt Kofler weiters: Beim Termin am 4. Juni 2020 werde außerdem bloß das Prozessprogramm festgelegt, Beweisaufnahmen seien nicht vorgesehen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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AI Summaries

Prozess in Innsbruck: kitzVenture klagt Anwälte auf 557.840,51 Euro

  • Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess.
  • Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber.
  • Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.

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