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Die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture GmbH hat mehrmals mit äußerst umstrittenen Geschäftsmodellen für Aufsehen gesorgt. Zuletzt startete kitzVenture inmitten der Coronakrise den Onlineshop mundschutzmasken24.com, über den Mundschutzmasken gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus vertrieben werden – zum Vielfachen des üblichen Preises, wie es am 20. März in einem Artikel des brutkasten hieß.
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Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht, wie der Verein in einer OTS-Meldung mitteilt. Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.
Unzureichende Hinweise bei Mundschutzmasken
Vor einer großen Coronavirus-Grafik bietet mundschutzmasken24.com diverse Masken und Desinfektionsmittel mit dem Spruch “Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern!” an. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: “… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren”.
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Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2), heißt es in der Aussendung des VKI: Darauf werde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.
Unklare Inhaltsstoffe beim Desinfektionswasser von mundschutzmasken24
In diesem Zusammenhang wird laut VKI auch ein “Desinfektionswasser” angeboten. “Das Desinfektionswasser eignet sich hervorragen (sic!) für die Haut um Keime zu reduzieren,” heißt es wörtlich auf der Website von mundschutzmasken24.com. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen, bemängelt der VKI: Im Kontext mit dem Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Zudem behalte sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.
Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müssten ein Desinfektionsmittel zumindest als “begrenzt viruzid” klassifiziert sein, heißt es vom VKI: Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach der Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.
Warnung vor vorschnellen Coronavirus-Käufen
Der VKI warnt grundsätzlich vor vorschnellen Käufen von Schutzprodukten gegen das Coronavirus. Verbraucher sollten sich vorab genau darüber informieren, welche Desinfektionsmittel tatsächlich gegen Viren wirken. Sind die Produkte nicht ausreichend beschrieben, sollte man besser die Finger davon lassen, heißt es vom VKI. Behält sich ein Anbieter vor, statt der abgebildeten Produkte andere zu liefern, sollte man ebenfalls von einem Kauf Abstand nehmen.
Gegen kitzVenture hatte der VKI bereits schon zuvor prozessiert. Im Jahr 2017 wurde kitzVenture rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Versprochen wurden den Anlegern damals 9,75 Prozent Fixzinsen im Rahmen von Startup-Investments. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist laut Medienberichten derzeit anhängig. In der Zwischenzeit hat kitzVenture nach dem verlorenen Prozess die eigenen Anwälte verklagt. Es gilt in beiden Prozessen die Unschuldsvermutung.