09.08.2021

Ab wann geben wir KI Persönlichkeitsrechte?

Erstmals wurde bei einem Patent eine KI als Erfinder zugelassen. Was das bedeutet, behandelt Mic Hirschbrich in seiner aktuellen Kolumne.
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Mic Hirschbrich: Wann geben wir KI Persönlichkeitsrechte?
Brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Adobe Stock

Filme bereiten uns schon länger auf die Frage vor, ab wann denn Künstliche Intelligenz (KI) – etwa in einem Roboter, weil das schöner zu erzählen ist – Entscheidungen so umfassend treffen können wird, dass sie Menschen darin gleicht oder sogar überragt. Hollywood ist uns da immer ein Stück voraus. Und doch gab es jüngst zwei spannende Entwicklungen, die uns daran erinnern, dass wir uns diesem Punkt Schritt für Schritt annähern.

Künstliche Intelligenz errechnet mit ihren neuronalen Netzen Entscheidungen auf Basis erlernter Muster und trifft diese dann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. In manchen (“narrow ai“) Bereichen tut sie das schon erstaunlich gut. Zum Beispiel, wenn es um Innovation bei Pharmazeutika geht, etwa im Erfinden neuer Wirkstoffkombinationen oder Methoden, diese herzustellen.

Wenn eine menschliche Intelligenz etwas Neues erfindet, kann sie diese Erfindung mittels Patent schützen. Bei einem Antrag wird dabei die “technische Erfindung” geprüft, auf Basis folgender Eingaben:

  • Eine technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • Patentansprüche (Schutzumfang Ihres Patents)
  • Zeichnungen der Idee (falls notwendig)
  • eine Zusammenfassung der Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen) sowie
  • eine Erfinderbenennung der Idee

Sie sehen vermutlich schon das mögliche Problem. Wenn eine Künstliche Intelligenz etwas erfindet, dann hat “sie”, flapsig formuliert, Probleme beim Antragstellen.

Zwar braucht es für eine technische Erfindung fast ausschließlich Intelligenz (nicht definiert ob künstlich oder human), diese aber zu schützen, ist sprachlich und implizit formell nur Menschen möglich. Denn weder hat eine KI einen Namen, noch eine Adresse, noch durchsetzbare Persönlichkeitsrechte.

Zwei Patentanmeldungen durch KI erstmals akzeptiert

Ein kleiner Meilenstein in der Evolution künstlicher Intelligenz ist das folgende Ereignis schon. Hätten Maschinen emotionale Bedürfnisse wie Menschen, sie würden jetzt wohl darauf anstoßen wollen. Das Artificial Inventor Project hat folgenden Durchbruch erzielt, basierend auf seinem “Creative Neural Network”-Ansatz: Eine Patentbehörde akzeptierte erstmals in der Geschichte eine Patentanmeldung, in der ausschließlich eine KI als Erfinder gelistet wird. (Hier der Antrag im Detail)

Der Bundesgerichtshof entschied nach Einsprüchen zudem, dass KI auch ein Erfinder sein könne und Patentanmeldungen damit möglich sein müssen. Die Anerkennung zum Patent steht allerdings noch aus.

Am Europäischen Patentamt war ein vergleichbarer Versuch gescheitert, da die Patentbeamten aus dem Formalkriterium, das einen Erfinder mit Name und Anschrift vorsieht, ableiteten, dass dies eine KI nicht erfüllen könne. Das mag historisch begründbar sein. Es scheint aber heute nicht mehr konsistent zu sein, wenn nun auch eine künstliche Intelligenz in der Lage ist, eine Erfindung hervorzubringen. Denn wieso sollte „der Urheber einer Erfindung“, überspitzt gesagt, zusätzlich wohnen, weinen oder Auto fahren können?

Natürlich wird es komplizierter bei der Frage, wer denn die Rechte des Patentinhabers dann halten und nötigenfalls durchsetzen könnte. Schöpfungen durch Maschinen sind derzeit in den meisten Ländern nicht schutzfähig, auch nicht in den sonst technisch progressiveren USA. Dazu braucht es “natürliche Personen”. Nur, welche Person setzt man denn für eine bahnbrechende Erfindung ein, wenn diese (autonom) von einer KI entwickelt wurde? Den Entwickler dieser KI oder mehrere Entwickler? Aber sie waren ja die Schöpfer der KI und nicht der “Schöpfungen, die die KI selbst hervorbringt”.

Unternehmen (etwa aus der Pharmaindustrie), die KI für Erfindungen einsetzen, fürchten jedenfalls um Wettbewerbsverzerrungen, wenn nicht die wahren Urheber von Erfindungen benannt werden dürfen (also das KI-System XY), sondern die “menschlichen Entwickler der KI”.

KI-Softwareentwicklung wird unsere Developer herausfordern?

Das jüngste GitHub Produkt (Github gehört seit 2018 Microsoft) namens “Copilot” (entwickelt zusammen mit dem OpenAI-Institut) wirft recht ähnliche Fragen auf, allerdings aus anderer Perspektive. Dass Software Software schreibt, darüber diskutiert man schon lange und für bestimmte Zwecke verwenden wir das Prinzip auch schon erfolgreich. Der Trend geht dabei von “Low Code” zu “No Code”.

Screenshot

Bis KI den menschlichen Softwareentwickler ersetzt wird es noch dauern. Wie in den meisten KI-Einsatzgebieten, haben wir heute vor allem “assistive ai” im Einsatz. Copilot etwa hilft (wie eine Art Assistent für den Entwickler) einen Code zu vervollständigen, schlägt Alternativen vor und führt niederschwellig Tests durch.

Ethisch nicht unumstritten dabei ist der Weg, einer KI zu diesen Fähigkeiten zu verhelfen. “Trained on billions of lines on public code”, heißt es in der Beschreibung der Projektbetreiber. Sprich, die KI erwirbt ihre Fähigkeiten aus den intelligenten Leistungen hunderttausender menschlicher Entwickler, die diese Nutzung ihrer Schöpfung vermutlich nicht erahnen konnten, als sie ihren Code freistellten.

Fazit

Am Ende lernt auch ein Mensch von den Leistungen anderer Menschen, kombiniert, analysiert, adaptiert und erweitert und schafft oder „schöpft“ dann etwas Neues. Die Auseinandersetzung mit KI wird noch viele solcher Fragen aufwerfen und möglicherweise unser Paradigma angreifen, was “intelligente Leistung und kreative Schöpfung” eigentlich wirklich ist.

Mit der Copyright-Direktive zum Beispiel sagt die europäische Politik, dass man ab sofort keine Textbestandteile aus im Internet frei geteilten Artikeln von Medien nutzen darf (etwa zum Teilen auf Twitter und Facebook), bzw. das bereits zu einer Lizenzpflicht (für das Netzwerk) führt. Wenn aber Software-Entwickler ihren Code irgendwo freigeben, dann können Unternehmen offenbar damit eine KI trainieren und ohne weiteres ein neues, mächtiges Businessmodell darauf aufbauend begründen.

Softwareentwicklung ist jedenfalls eine kreative, intelligente und schöpferische Leistung. Ihre Produkte besser schützbar zu machen, ist wichtig, auch für unseren Standort. Und zwar ganz unabhängig davon, ob sie von Menschen oder künstlicher Intelligenz entwickelt wird. Beides muss als schutzwürdig angesehen werden, nur dann haben beide auch einen Anreiz, sich weiterzuentwickeln, und menschliche Probleme zu lösen.

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Vera Doppler, Hannes Freudenthaler und Margot Helm von andmetics (c) Kathrin Holzmann / andmetics
Vera Doppler, Hannes Freudenthaler und Margot Helm von andmetics (c) Kathrin Holzmann / andmetics

Das im oberösterreichischen Pasching sitzende Kosmetik-Startup andmetics wurde von Margot Helm und Hannes Freudenthaler im Jahr 2015 gegründet. Bekannt ist das Unternehmen für seine Enthaarungsstreifen für Augenbrauen aus Kaltwachs. Schon im Jahr 2019 war das Startup in vierzig Ländern aktiv – und holte sich folglich ein Millioneninvestment der Raiffeisen KMU Beteiligungs AG – brutkasten berichtete. Bislang war die Raiffeisen laut wirtschaft.at mit 34,25 Prozent beteiligt.

Mehrheitsübernahme durch Doppler nach Umstrukturierung

Wie nun bekannt wurde, erwarb die Doppler Holding GmbH 41 Prozent der Anteile an andmetics. Die Doppler Holding ist ein österreichischen Familienunternehmen, das 1932 gegründet wurde und sich auf den Handel mit Mineralöl spezialisierte. 2003 erwarb sie das Tankstellennetz von Turmöl, das damals im Besitz der Kommunistischen Partei Österreichs war. Mit einem Filialnetz von rund 260 Tankstellen zählte die Doppler Gruppe somit zum größten privaten Tankstellenbetreiber Österreichs. Erst Anfang des Jahres verkaufte die Doppler-Gruppe die Tankstellen an den polnischen Mineralölkonzern PKN Orlen.

Das Familienunternehmen befindet sich im Eigentum von Franz Joseph Doppler. Seine Ehefrau Vera Doppler erwarb zudem zehn Prozent an andmetics und wird Co-CEO des Startups. Sie tritt damit an die Seite des Co-Founders und geschäftsführenden Gesellschafter Hannes Freudenthaler.

Mit den erworbenen Anteilen ist die Familie Doppler damit Mehrheitseigentümerin von andmetics. Außerdem übernimmt Daniela Dieringer, CFO der Doppler Gruppe, das Prokura von Mitgründerin Margot Helm.

Founder geben Firmenanteile ab

Über den Kaufpreise wurde Stillschweigen vereinbart. Der Co-Founder von andmetics Freudenthaler verringerte seine Firmenanteile allerdings von 24,9 Prozent auf nun 6,7 Prozent. Die Anteile von Margot Helmer über die HMG Invest GmbH sanken von 24,94 Prozent auf zehn Prozent.

Vera Doppler bringt Expertise aus den Bereichen Marketing und Branding mit – und soll das Unternehmen in einer “schärferen Ausrichtung auf Marketingkompetenz, Branding und Platzierungsstrategie” stärken.

„Gleichzeitig freuen sich auch unsere bestehenden Investoren über diese spannende Entwicklung und sind gemeinsam mit dem gesamten Team entschlossen, das Unternehmen zu weiteren Erfolgen zu führen“, so Co-Founder Freudenthaler über den Neuzugang.

Andmetics sieht Wachstumsmärkte im Mittleren Osten & USA

In den letzten Monaten soll andmetics fünf neue Distributeure in Ländern wie der Schweden, Dänemark und den USA und Slowenien gewonnen haben. Außerdem sollen bei einem gemeinsamen Projekt mit der Klier Hair Group rund 700 Salons vor Ort in einem innovativen Brow Service geschult werden.

Auch im Bereich Retail konnte das Unternehmen sich nach eigenen Angaben deutlich breiter aufstellen. Andmetics erschloss demnach rund 2.000 neue Verkaufsstellen in Deutschland. Als künftige Wachstumsmärkte definiert das Unternehmen den Mittleren Osten und die USA. Um diese Wachstumsmärkte soll sich in Zukunft explizit die Co-Founderin Margot Helm kümmern.

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