09.08.2021

Ab wann geben wir KI Persönlichkeitsrechte?

Erstmals wurde bei einem Patent eine KI als Erfinder zugelassen. Was das bedeutet, behandelt Mic Hirschbrich in seiner aktuellen Kolumne.
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Mic Hirschbrich: Wann geben wir KI Persönlichkeitsrechte?
Brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Adobe Stock

Filme bereiten uns schon länger auf die Frage vor, ab wann denn Künstliche Intelligenz (KI) – etwa in einem Roboter, weil das schöner zu erzählen ist – Entscheidungen so umfassend treffen können wird, dass sie Menschen darin gleicht oder sogar überragt. Hollywood ist uns da immer ein Stück voraus. Und doch gab es jüngst zwei spannende Entwicklungen, die uns daran erinnern, dass wir uns diesem Punkt Schritt für Schritt annähern.

Künstliche Intelligenz errechnet mit ihren neuronalen Netzen Entscheidungen auf Basis erlernter Muster und trifft diese dann mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit. In manchen („narrow ai„) Bereichen tut sie das schon erstaunlich gut. Zum Beispiel, wenn es um Innovation bei Pharmazeutika geht, etwa im Erfinden neuer Wirkstoffkombinationen oder Methoden, diese herzustellen.

Wenn eine menschliche Intelligenz etwas Neues erfindet, kann sie diese Erfindung mittels Patent schützen. Bei einem Antrag wird dabei die „technische Erfindung“ geprüft, auf Basis folgender Eingaben:

  • Eine technische Beschreibung der Geschäftsidee
  • Patentansprüche (Schutzumfang Ihres Patents)
  • Zeichnungen der Idee (falls notwendig)
  • eine Zusammenfassung der Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen) sowie
  • eine Erfinderbenennung der Idee

Sie sehen vermutlich schon das mögliche Problem. Wenn eine Künstliche Intelligenz etwas erfindet, dann hat „sie“, flapsig formuliert, Probleme beim Antragstellen.

Zwar braucht es für eine technische Erfindung fast ausschließlich Intelligenz (nicht definiert ob künstlich oder human), diese aber zu schützen, ist sprachlich und implizit formell nur Menschen möglich. Denn weder hat eine KI einen Namen, noch eine Adresse, noch durchsetzbare Persönlichkeitsrechte.

Zwei Patentanmeldungen durch KI erstmals akzeptiert

Ein kleiner Meilenstein in der Evolution künstlicher Intelligenz ist das folgende Ereignis schon. Hätten Maschinen emotionale Bedürfnisse wie Menschen, sie würden jetzt wohl darauf anstoßen wollen. Das Artificial Inventor Project hat folgenden Durchbruch erzielt, basierend auf seinem „Creative Neural Network“-Ansatz: Eine Patentbehörde akzeptierte erstmals in der Geschichte eine Patentanmeldung, in der ausschließlich eine KI als Erfinder gelistet wird. (Hier der Antrag im Detail)

Der Bundesgerichtshof entschied nach Einsprüchen zudem, dass KI auch ein Erfinder sein könne und Patentanmeldungen damit möglich sein müssen. Die Anerkennung zum Patent steht allerdings noch aus.

Am Europäischen Patentamt war ein vergleichbarer Versuch gescheitert, da die Patentbeamten aus dem Formalkriterium, das einen Erfinder mit Name und Anschrift vorsieht, ableiteten, dass dies eine KI nicht erfüllen könne. Das mag historisch begründbar sein. Es scheint aber heute nicht mehr konsistent zu sein, wenn nun auch eine künstliche Intelligenz in der Lage ist, eine Erfindung hervorzubringen. Denn wieso sollte „der Urheber einer Erfindung“, überspitzt gesagt, zusätzlich wohnen, weinen oder Auto fahren können?

Natürlich wird es komplizierter bei der Frage, wer denn die Rechte des Patentinhabers dann halten und nötigenfalls durchsetzen könnte. Schöpfungen durch Maschinen sind derzeit in den meisten Ländern nicht schutzfähig, auch nicht in den sonst technisch progressiveren USA. Dazu braucht es „natürliche Personen“. Nur, welche Person setzt man denn für eine bahnbrechende Erfindung ein, wenn diese (autonom) von einer KI entwickelt wurde? Den Entwickler dieser KI oder mehrere Entwickler? Aber sie waren ja die Schöpfer der KI und nicht der „Schöpfungen, die die KI selbst hervorbringt“.

Unternehmen (etwa aus der Pharmaindustrie), die KI für Erfindungen einsetzen, fürchten jedenfalls um Wettbewerbsverzerrungen, wenn nicht die wahren Urheber von Erfindungen benannt werden dürfen (also das KI-System XY), sondern die „menschlichen Entwickler der KI“.

KI-Softwareentwicklung wird unsere Developer herausfordern?

Das jüngste GitHub Produkt (Github gehört seit 2018 Microsoft) namens „Copilot“ (entwickelt zusammen mit dem OpenAI-Institut) wirft recht ähnliche Fragen auf, allerdings aus anderer Perspektive. Dass Software Software schreibt, darüber diskutiert man schon lange und für bestimmte Zwecke verwenden wir das Prinzip auch schon erfolgreich. Der Trend geht dabei von „Low Code“ zu „No Code“.

Screenshot

Bis KI den menschlichen Softwareentwickler ersetzt wird es noch dauern. Wie in den meisten KI-Einsatzgebieten, haben wir heute vor allem „assistive ai“ im Einsatz. Copilot etwa hilft (wie eine Art Assistent für den Entwickler) einen Code zu vervollständigen, schlägt Alternativen vor und führt niederschwellig Tests durch.

Ethisch nicht unumstritten dabei ist der Weg, einer KI zu diesen Fähigkeiten zu verhelfen. „Trained on billions of lines on public code“, heißt es in der Beschreibung der Projektbetreiber. Sprich, die KI erwirbt ihre Fähigkeiten aus den intelligenten Leistungen hunderttausender menschlicher Entwickler, die diese Nutzung ihrer Schöpfung vermutlich nicht erahnen konnten, als sie ihren Code freistellten.

Fazit

Am Ende lernt auch ein Mensch von den Leistungen anderer Menschen, kombiniert, analysiert, adaptiert und erweitert und schafft oder „schöpft“ dann etwas Neues. Die Auseinandersetzung mit KI wird noch viele solcher Fragen aufwerfen und möglicherweise unser Paradigma angreifen, was „intelligente Leistung und kreative Schöpfung“ eigentlich wirklich ist.

Mit der Copyright-Direktive zum Beispiel sagt die europäische Politik, dass man ab sofort keine Textbestandteile aus im Internet frei geteilten Artikeln von Medien nutzen darf (etwa zum Teilen auf Twitter und Facebook), bzw. das bereits zu einer Lizenzpflicht (für das Netzwerk) führt. Wenn aber Software-Entwickler ihren Code irgendwo freigeben, dann können Unternehmen offenbar damit eine KI trainieren und ohne weiteres ein neues, mächtiges Businessmodell darauf aufbauend begründen.

Softwareentwicklung ist jedenfalls eine kreative, intelligente und schöpferische Leistung. Ihre Produkte besser schützbar zu machen, ist wichtig, auch für unseren Standort. Und zwar ganz unabhängig davon, ob sie von Menschen oder künstlicher Intelligenz entwickelt wird. Beides muss als schutzwürdig angesehen werden, nur dann haben beide auch einen Anreiz, sich weiterzuentwickeln, und menschliche Probleme zu lösen.

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v.l.n.r: Daniela Gassner (RLB), Steve Jeitler (Business Angel), Verena Kraßnig (RLB), Georg Lackner (SUPASO), Olivia Pinter (RLB), Fabian Gems (SUPASO), Jörg Schönbacher (FMMS) | (c) Supaso

Im Juli 2025 hatte Supaso am Rande des Business Angel Summit in Kitzbühel angekündigt, eine Finanzierungsrunde vorzubereiten (brutkasten berichtete). Diese Runde ist nun abgeschlossen: Angeführt wird sie von der Gerald Jeitler GmbH, beteiligt sind außerdem die Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark und die FMMS Beteiligungs GmbH.

Die Supaso FlexCo aus Hartberg produziert Isolierverpackungen aus recyceltem Altpapier, die Styropor (EPS) in der temperaturgeführten Logistik ersetzen sollen. Mit dem Kapital will das Unternehmen seine Produktionskapazitäten ausbauen und international wachsen. Zur Höhe des Investments macht Supaso allerdings keine Angaben.

Transportkosten begrenzen den Lieferradius

„Das größte Problem bei Verpackung ist natürlich die Distanz“, sagt Mitgründer Fabian Gems im Gespräch mit brutkasten. Gut liefern lasse sich in einem Radius von 300 bis 400 Kilometern. „Alles, was darüber hinausgeht, geht meistens auf die eigene Marge, weil die Transportkosten einfach steigen.“

Gems nennt dazu Zahlen: Der Warenwert einer LKW-Ladung liege zwischen 6.000 und 8.000 Euro, die Transportkosten nach Madrid bei 3.500 Euro. Eine Zustellung in die Schweiz inklusive Verzollung kostete im Vorjahr 1.900 Euro, mittlerweile 2.700 Euro. Weitergeben lasse sich das nur bedingt, ohne näher gelegenen Wettbewerbern eine Chance zu geben.

Fünf Partner, erste Pilotanlage ab Q1

Supaso setzt deshalb auf ein Machine-as-a-Service-Modell, das unter dem Namen Modular Up Cycling Hub (MUCH) vorbereitet wird: Statt fertige Dämm-Inlays quer durch Europa zu transportieren, sollen Partnerbetriebe mit eigenem Papier- und Kartonabfall vor Ort produzieren. Das Kapital fließt laut Gems in die Serienreife der Produktionslinien und in erste Testpiloten im In- und Ausland.

Fünf Partner hat Supaso nach eigenen Angaben identifiziert, darunter ein Styroporhersteller, der selbst unter Druck steht. Der Start ist für das erste Quartal des kommenden Jahres geplant, zunächst mit einer Anlage. Zwei weitere sollen nach Möglichkeit folgen. Die Validierungsphase soll bis etwa 2028 laufen, danach ist die nächste Finanzierungsrunde vorgesehen. Als besonders dynamische Märkte nennt Gems Kroatien und Slowenien.

Wie abgerechnet wird, ist offen. Getestet werden Varianten von der Leasinganlage mit Lizenzgebühr bis zu Pay-per-Use. Eine eigene Großfabrik schließt Gems aus: „Davon bin ich absolut nicht überzeugt. Wir wollen uns direkt in die Wertschöpfungskette bei Verpackungs- und Kartonageherstellern und Papierfabriken einbauen.“

Bewusst österreichische Investoren

Seit dem Business Angel Summit in Kitzbühel im Vorjahr habe man mit vielen Kandidaten gesprochen und dabei eine Erkenntnis gewonnen, so Gems: „So ein ganz klarer VC-Fall sind wir nicht.“ Man sei erstens Hardware und zweitens relativ erklärungsbedürftig. Die Präferenz sei deshalb auf österreichisches Kapital mit langem Atem gefallen, einen Exit in zwei Jahren strebe man nicht an: „Wir wollen das jetzt wirklich groß machen.“

Die FMMS Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frohnleiten wurde Ende 2024 im Firmenbuch eingetragen und gehört zur FMMS Holding GmbH, der Beteiligungsholding von Franz Mayr-Melnhof-Saurau. Zum Portfolio zählen die Mayr-Melnhof Holz Holding, der größte Privatforstbetrieb Österreichs und ewe Küchen, insgesamt rund 2.000 Mitarbeitende in vier Ländern. Als Schwerpunkte nennt die Holding unter anderem Ressourcenwirtschaft und Greentech.

Die RLB Steiermark bringt neben Kapital vor allem Know-how bei der Ausgestaltung der Abrechnungsmodelle ein, sagt Gems – ein Punkt, der bei einem noch offenen Machine-as-a-Service-Geschäftsmodell zwischen Leasing und Pay-per-Use nicht unerheblich ist. Die Landesbank, die als größte Regionalbank im Süden Österreichs auftritt, hat ihr Beteiligungsgeschäft zuletzt gezielt ausgebaut: Für Startups, Scaleups und KMU steht ein Beteiligungsvolumen von 100 Millionen Euro bereit, wovon bereits 40 Millionen Euro investiert sind. Nachhaltige und regionale Zukunftsbranchen zählen dabei explizit zu den Investitionsschwerpunkten der Bank

Supaso wurde 2021 gegründet. Im August 2023 zählte das Unternehmen 190 Kund:innen in neun Ländern (brutkasten berichtete), im Juli 2025 über 300 in zehn Ländern, aktuell sind es nach eigenen Angaben „Hunderte“ in zwölf europäischen Ländern. Die Nachfrage nach kreislauffähigen Verpackungen wird unter anderem durch die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) getrieben.

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