22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Mike Grabowski von Callstack und Marc Rousavy von Margelo | (c) Callstack
Marc Rousavy (l.) und Mike Grabowski von Callstack von Margelo | (c) Callstack

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Dienstleister kauft Entwickler

Ebenfalls auf React Native spezialisiert ist das Unternehmen Callstack aus Polen – dieses richtet sich an große Unternehmen, die bei der Einführung des Frameworks unterstützt werden. Nun übernahm Callstack Margelo für „mehr als 20 Millionen Euro“, wie es von den beiden Unternehmen heißt. Das polnische Unternehmen hatte sich im vergangenen Jahr eine große Finanzierung von der Investmentgesellschaft Viking geholt.

Margelo-Gründer Rousavy behält „signifikanten Anteil“

Margelo war bislang komplett im Besitz von Gründer Marc Rousavy. Er werde auch weiterhin „einen signifikanten Anteil“ an der Firma halten, schreibt er auf LinkedIn und gibt im Posting einen Einblick in die Gründungsgeschichte: „Ich habe Margelo vor fünf Jahren gegründet und hatte damals keine Ahnung von Business – ich habe sogar nach nur drei Tagen mein Wirtschaftsstudium abgebrochen.“

Langjährige Freundschaft

Mit Callstack-Gründer Mike Grabowski sei er schon länger befreundet. Nun werde man gemeinsame Sache machen. Auch Grabowski betont in seinem LinkedIn-Posting die Freundschaft: „Wir haben schon lange darüber gesprochen zusammenzuarbeiten. Einmal haben wir einander sogar versprochen, ein gemeinsames Venture zu starten.“ Nun sei es soweit. Dabei soll Margelos Entwicklung im Open-Source-Bereich fortgeführt werden.

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Zudem will man gemeinsam auch auf den aktuellen Wandel im Software-Development durch KI eingehen, heißt es von den beiden Unternehmen in einer Aussendung. „Indem wir diese Stärken zusammenbringen, haben wir das Team und die Reichweite, um noch mehr der schwierigen Probleme zu lösen, die darüber entscheiden, ob Software in Production erfolgreich ist“, wird Grabowski dort zitiert. Und Rousavy kündigt an: „Während Softwareentwicklung zunehmend agentic wird, wollen wir mit dieser Technologie die Foundation schaffen, die Teams brauchen, um mit Agents zuverlässige Software zu entwickeln.“

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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