15.03.2022

EU-Krypto-Regulierung: Wie es jetzt mit MiCA weitergeht

Wie die EU Kryptowährungen regulieren will, wird weiter verhandelt. Die Klimafrage soll über die EU Taxonomie geklärt werden.
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Europäische Union, EU, EU-Parlament
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Die EU arbeitet mit MiCA, kurz für Markets in Crypto Assets, an neuen Regeln für Kryptowährungen. Die Entwürfe für die Verordnung hatten für viel Aufregung in der Branche gesorgt, da mitunter Regeln enthalten waren, die einem Verbot von Bitcoin und Ethereum sehr nahe gekommen wären – im Kern ging es dabei um den hohen Energieverbrauch bei dem Konsensverfahren „Proof of Work“.

Der Montag, 14. März 2022, war ein entscheidender Tag: Das Economic and Monetary Affairs Committee lehnte zunächst den umstrittenen Passus ab und stimmte dann mit 31 Stimmen für den MiCA-Entwurf. 23 Abgeordnete stimmten dagegen, 4 enthielten sich der Stimme. Österreich war in der Abstimmung übrigens durch Othmar Karas (ÖVP) und Evelyn Regner (SPÖ) vertreten. In einem nächsten Schritt wird der Entwurf mit dem Ministerrat, also den zuständigen Minister:innen in den jeweiligen Mitgliedsländern, und der Kommission weiter verhandelt. Für diese Verhandlungen sprachen sich 33 Abgeordnete aus.

Mining soll über EU Taxonomie geregelt werden

Die EU kommuniziert die bisherigen Ergebnisse so: MiCA soll den Konsumentenschutz verbessern und die Transparenz und Aufsicht von Unternehmen regeln, die mit Krypto-Assets handeln oder sie ausgeben. Die in der Debatte um MiCA dominante Frage nach dem Umweltschutz wurde nun aus MiCA „ausgelagert“ und soll über die EU Taxonomie für Nachhaltigkeit geregelt werden. Mining soll über dieses Instrument ab 1. Jänner 2025 an den Maßstäben dieser Taxonomie gemessen werden – dabei geht es vor allem um den Einsatz erneuerbarer Energie.

Die EU-Parlamentarier haben sich dafür ausgesprochen, dass Asset-Token unter die Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestellt werden soll. Die Aufsicht über die Ausgabe von Kryptowährungen, mit denen bezahlt werden kann, soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernehmen.

„Mit der Verabschiedung des MiCA-Berichts hat das Europäische Parlament den Weg für eine innovationsfreundliche Krypto-Regulierung geebnet, die weltweit Maßstäbe setzen kann. Die entstehende Regulierung ist wegweisend in Bezug auf Innovation, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und den Aufbau zuverlässiger Aufsichtsstrukturen im Bereich der Krypto-Assets. Viele Länder auf der ganzen Welt werden sich MiCA nun genau ansehen“, kommentierte der EU-Abgeordnete Stefan Berger.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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