15.03.2022

EU-Krypto-Regulierung: Wie es jetzt mit MiCA weitergeht

Wie die EU Kryptowährungen regulieren will, wird weiter verhandelt. Die Klimafrage soll über die EU Taxonomie geklärt werden.
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Europäische Union, EU, EU-Parlament
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Die EU arbeitet mit MiCA, kurz für Markets in Crypto Assets, an neuen Regeln für Kryptowährungen. Die Entwürfe für die Verordnung hatten für viel Aufregung in der Branche gesorgt, da mitunter Regeln enthalten waren, die einem Verbot von Bitcoin und Ethereum sehr nahe gekommen wären – im Kern ging es dabei um den hohen Energieverbrauch bei dem Konsensverfahren „Proof of Work“.

Der Montag, 14. März 2022, war ein entscheidender Tag: Das Economic and Monetary Affairs Committee lehnte zunächst den umstrittenen Passus ab und stimmte dann mit 31 Stimmen für den MiCA-Entwurf. 23 Abgeordnete stimmten dagegen, 4 enthielten sich der Stimme. Österreich war in der Abstimmung übrigens durch Othmar Karas (ÖVP) und Evelyn Regner (SPÖ) vertreten. In einem nächsten Schritt wird der Entwurf mit dem Ministerrat, also den zuständigen Minister:innen in den jeweiligen Mitgliedsländern, und der Kommission weiter verhandelt. Für diese Verhandlungen sprachen sich 33 Abgeordnete aus.

Mining soll über EU Taxonomie geregelt werden

Die EU kommuniziert die bisherigen Ergebnisse so: MiCA soll den Konsumentenschutz verbessern und die Transparenz und Aufsicht von Unternehmen regeln, die mit Krypto-Assets handeln oder sie ausgeben. Die in der Debatte um MiCA dominante Frage nach dem Umweltschutz wurde nun aus MiCA „ausgelagert“ und soll über die EU Taxonomie für Nachhaltigkeit geregelt werden. Mining soll über dieses Instrument ab 1. Jänner 2025 an den Maßstäben dieser Taxonomie gemessen werden – dabei geht es vor allem um den Einsatz erneuerbarer Energie.

Die EU-Parlamentarier haben sich dafür ausgesprochen, dass Asset-Token unter die Aufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestellt werden soll. Die Aufsicht über die Ausgabe von Kryptowährungen, mit denen bezahlt werden kann, soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) übernehmen.

„Mit der Verabschiedung des MiCA-Berichts hat das Europäische Parlament den Weg für eine innovationsfreundliche Krypto-Regulierung geebnet, die weltweit Maßstäbe setzen kann. Die entstehende Regulierung ist wegweisend in Bezug auf Innovation, Verbraucherschutz, Rechtssicherheit und den Aufbau zuverlässiger Aufsichtsstrukturen im Bereich der Krypto-Assets. Viele Länder auf der ganzen Welt werden sich MiCA nun genau ansehen“, kommentierte der EU-Abgeordnete Stefan Berger.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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