12.04.2021

Die Höhle der Löwen mit „saugeilem Produkt“ und Lieblingsbier-Brot

In dieser Folge der "Höhle der Löwen" ging es um Tampons-Handschuhe, gesundes Sitzen und Bier beim Backen. Zudem brachte ein Gründer eine Idee mit, wie er gegen Lebensmittel-Verschwendung vorgehen möchte, während andere das Seifen-Konzept attackierten.
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Höhle der Löwen, Bierkruste
TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Ines Pfisterer erleichtert das Brot-Backen durch die Zugabe von Bier.
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Die ersten die sich in die Höhle der Löwen wagten – die es online auf TVNOW und immer Montags um 20.15 Uhr bei VOX zu sehen gibt – waren Moritz Simsch und Sebastian Jung. Beide haben sich schon vor 20 Jahren gemeinsam für den Umweltschutz engagiert. Ein Thema, das die beiden Gründer von Sause bis heute nachhaltig beschäftigt. Mit ihrer Erfindung möchten sie ihren Teil zur Vermeidung von Plastikmüll beitragen und das Konzept Seife nachhaltiger denken. Den Löwen präsentierten sie ihre entwickelten Brausetabletten für den Seifenspender in drei Varianten, Orange, Lavendel und eine ohne Duft. Die Handhabung: Den Seifenspender mit 100 Milliliter Wasser befüllen, Tablette rein, auflösen und fertig ist der Seifenschaum.

CO2 sparen

Sause ist vegan, plastikfrei und eine Packung wiegt 44 Gramm – dadurch kann zusätzlich beim Transport CO2 eingespart werden, wie die beiden Pitcher betonen. Das Ziel: Flüssigseife, Plastikseifenspender und Nachfüllpacks sollen der Vergangenheit angehören. Um Sause auf dem Markt schnell etablieren zu können, benötigten sie 200.000 Euro und bieten dafür 15 Prozent ihrer Firmenanteile.

Höhle der Löwen, Sause
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Moritz Simsch (l.) und Sebastian Jung präsentierten mit „Sause“ Brausetabletten für Flüssigseife.

Nach dem Pitch meinte Handelsexperte Ralf Dümmel, bei dem guten Duft müsse man aufpassen, es nicht zu trinken. Verzog aber danach leicht das Gesicht, als die Gründer erzählten, dass sie bisher 3.000 Euro Umsatz gemacht hätten. Medienprofi Georg Kofler fand das Produkt spannend, sagte aber auch, dass die Firmenbewertung bei diesen Umsatzzahlen zu hoch wäre. Er ging als erster Löwe ohne Angebot.

USP von Sause?

Konzernchef Nils Glagau warf danach ein, dass es bereits ähnliche Produkte am Markt gebe. Er wollte von den Gründern ihren USP wissen. Die Antwort: Die biozertifizierten Inhaltsstoffe seien das Alleinstellungsmerkmal. Zudem würde man bereits an weiteren Produkten arbeiten.

Erste Angebot in der „Höhle der Löwen“

Glagau zeigte sich von der Erklärung nicht überzeugt und ging auch ohne Angebot. Anschließend sagten die Gründer, dass sie ein Netzwerk suchten, da sie schnell Skalieren müssten. Dümmel stimmte dieser Strategie, der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein, zu und bot 200.000 Euro für 25 Prozent Beteiligung.

„Saugeiles Produkt“

Familienunternehmerin Dagmar Wöhrl nannte Sause ein „saugeiles Produkt“ und erzählte von ihrem Netzwerk in der Hotellerie. Sie wollte 20 Prozent Anteile haben und lockte die Gründer mit 250.000 Euro. Shopping-Queen Judith Williams begann ihre Rede mit „ihr seid der Hammer“. Der TV-Star meinte, man müsse zwar schnell sein, aber mit Köpfchen. Nach einer kurzen Darstellung ihrer großen Möglichkeiten bot auch sie für 25 Prozent Anteile 200.000 Euro an. Nach kurzer Beratung kehrten Simsch und Jung zurück und entschieden sich für die äußerst erleichterte Williams. Deal für Sause.

Die Leidenschaft der Gründerin

Die zweite in der „Höhle der Löwen“ war Ines Pfisterer. Die 29-jährige Sales-Managerin liebt es zu backen – schon als Fünfjährige hat sie beim Plätzchenbacken geholfen und als Teenager jobbte sie in einer Bäckerei. Heute gibt die junge Frau in ihrer Freizeit Backkurse oder veranstaltet Cake-Partys. Doch der Wunsch nach einem eigenen Produkt wurde immer größer.

Bier & Brot in der „Höhle der Löwen“

„Ich bringe mit meinem Startup die beliebtesten Lebensmittel der Deutschen zusammen: Brot und Bier“, so die Gründerin von Bierkruste. Die Idee: Den Inhalt der Backmischung in eine große Schüssel geben, mit 250 Milliliter des eigenen Lieblingsbiers verrühren, auf ein Backblech und direkt in den Ofen schieben.

Bierkruste, Höhle der Löwen, Pfisterer
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Ines Pfisterer packt das Lieblingsbier in ihre Bierkruste, einer Backmischung fürs einfache Brotmachen.

Ein Vorteil dabei: Das übliche lange Kneten und die langen Ruhezeiten würden durch die Bierhefe überflüssig werden. Die Brotbackmischung besteht aus Dinkelmehl, Dinkelvollkornmehl, Röstzwiebeln, Leinsamen, Salz und ein bisschen Backpulver. Pfisterers Ziel ist es, mit der Bierkruste in den Handel zu kommen. Dafür benötigte sie das Netzwerk eines Löwen, sowie 80.000 Euro und bot dafür 25 Prozent ihrer Firmenanteile an.

Lob für die Bierkruste

Die Kostprobe der Bierkruste führte zu großem Lob, besonders Dümmel, der keinen Alkohol trinkt, zeigte sich angetan und hob die knusprige Kruste des Brots hervor. Beinahe ungläubig ließ er sich wiederholt versichern, wie einfach die Zubereitung sei. Pfisterer nannte den Backvorgang „idiotensicher“, was den LEH-Experten ausrufen ließ, er fühle sich als könne er plötzlich Brot backen.

Kein Warten mehr nötig

Nachdem die Gründerin erneut erklärt hatte, dass es die Bierhefe sei, die das Warten aufs Aufgehen des Teigs überflüssig machen würde, ging den Löwen ein Licht auf. Und die ungläubigen Fragen nach dem „wie“ und „warum so einfach“ waren erledigt.

Zu Teuer?

Pfisterer hatte bisher 3.500 Stück ihrer Bierkruste verkauft. Für Multi-Investor Carsten Maschmeyer war die Nebenberuflichkeit der Gründerin ein Problem. Er ging als erster. Als der Preis von 6.90 Euro zum Thema wurde, kippte die bisher positive Stimmung im Studio etwas. Es sei kein „Schnäppchen“ meinte Williams.

Glagau stieg als zweiter aus. Er meinte mit dem Preis und der Vorstellung der Gründerin von der Bierkruste als „Geschenk-Produkt“ würde die Zielgruppe sehr klein werden. Dümmel, als Fan des Brots, meinte, mit dem Preis hätte man im Einzelhandel wenig Chancen. Auch er ging ohne Angebot.

Kein „Höhle der Löwen“-Deal für Bierkruste

Wöhrl brachte hingegen ins Spiel, dass Pfisterer nicht vollberuflich an der Sache dran wäre und verabschiedete sich als potentielle Investorin. Williams riet als letzte Hoffnung, die sich nicht erfüllte, dass die junge Founderin mehr und verschiedene Sorten andenken müsse. Kein Deal für Bierkruste.

Die Frauen-Versteher

Die dritten, die sich in die „Höhle der Löwen“ wagten, waren die selbsternannten Frauenversteher Eugen Raimkulow und André Ritterswürden. Beide möchten den Alltag der Frauen erleichtern. Die zwei Freunde lernten sich während ihrer Bundeswehrzeit kennen und als sie in eine Frauen-WG zogen, kamen sie mit ganz neuen Frauen-Themen in Berührung.

Entsorgung der Tampons und Binden

Dazu gehörte auch das Problem, dass gerade auf öffentlichen Toiletten oder Festivals Damen-Hygieneartikel nur schlecht fachgerecht entsorgt werden können. Mit Pinky haben beide deshalb einen blickdichten und geruchsneutralisierenden Handschuh entwickelt, der Frauen die Möglichkeit geben soll, egal wo sie sind, Tampons oder Binden hygienisch zu entsorgen.

So geht’s: Einfach einen der einzeln verpackten Einmal-Handschuhe anziehen, ihn mit dem Hygieneartikel abziehen, einrollen, mit dem Klebstreifen verschließen und auslaufsicher im nächsten Mülleimer diskret entsorgen, so die Idee. Das Angebot an die Löwen: 30.000 Euro für 20 Prozent der Firmenanteile.

Pinky
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Eugen Raimkulow (l.) und Andre Ritterwürden und ihr Pinky, eine einfache Tamponentsorgung.

Nach dem Pitch meinten die Löwen besonders das Design von Pinky sei sehr schick, während sich Maschmeyer daran störte, dass keine Frau am Unternehmen beteiligt sei. Die Gründer erklärten, dass sie bei der Entwicklung viel mit dem anderen Geschlecht kooperiert hätten, und dass es viele Frauen im Team gebe. Danach legte der Investor sein Störgefühl ab.

Handschuh recyclebar

Nachdem die Gründer von ihren Erfahrungen mit Damen-Hygiene berichtet hatten, erklärten sie, dass Pinky recyclebar sei. Und führten aus, dass der USP die besonders leichte Handhabung des Handschuhs beim Entsorgen wäre.

Ein Titel und ein Cash-Angebot

Maschmeyer stieg dennoch, aber mit viel Lob aus. Danach bot Glagau die 30.000 Euro für 20 Prozent Anteile. Williams machte es offiziell und verlieh den Gründern tatsächlich den Titel „Frauenversteher“, schied aber dennoch als Investorin aus. „Es wäre nicht ihr Ding“.

Der Wunsch-Löwe

Auch Wöhrl meinte, es sei nicht ihr Bereich und ließ Ralf Dümmel zu Wort kommen. Derjenige gab zu, dass er sich am Anfang nicht hätte vorstellen können, Pinky derart gut zu finden und machte das gleiche Angebot wie Glagau. Die Gründer überlegten keine Minute hinter der Bühne, sie kehrten zurück und gaben ihrem Wunsch-Löwen das „Ja-Wort“. Deal für Pinky mit Dümmel.

Fokus: Sitzen

Die vorletzten in der „Höhle der Löwen“ waren Mariam Vollmar und Patentanwalt Moritz Ernicke, der als Berater in die Show mitgekommen war. Die Gründerin hat eine Technologie entwickelt, mit der sie nicht nur den medizinischen Markt, sondern auch den Automobil-, den Kinderprodukt- und den Sitzmöbelmarkt erobern möchte. Ihr Startup namens lucky loop soll Schluss mit langem und ungesundem Sitzen machen.

Idee beim Ausreiten gekommen

Die Idee dazu kam der gelernten Werbetexterin auf einer Reitwanderung mit ihren Zwillingen: „Nach acht Stunden Sitzen auf dem Pferd waren meine Kinder topfit“, erklärte die Gründerin. „Wenn sie ansonsten stillsitzen sollen, ist nach einer halben Stunde Schluss mit lustig.“

lucky loop
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Investor Ralf Dümmel (r.) ließ es sich nicht nehmen die lucky loop-Technologie zu testen.

Vollmar erklärte, dass für einen gesunden Bewegungsapparat der Reitsport in der Sportmedizin und im Reha-Bereich bereits angewandt wird: „Aber nicht jeder hat ein Pferd. Ich habe mich gefragt, wie ich diese Form des Sitzens mit der gleichen Wirkung in unseren Alltag übertragen kann“, so die Founderin weiter.

1,7 Millionen Investment ins Startup

Das Ergebnis war lucky loop, eine Sitzfläche, die die exakten Bewegungen eines schreitenden Pferdes simuliert. In die sogenannte Hestekin-Technologie für den gesunden „Sitz“ hat die 53-Jährige ihr gesamtes Erbe in Höhe von 1,7 Millionen Euro investiert und bereits einen Kinderbuggy und einen motorgetriebenen Therapiestuhl entwickelt, die sie beide im Studio vorführte. Um die Technologie in sämtlich mögliche Sitzmöbel zu verbauen, benötigte die Unternehmerin ein Investment von 650.000 Euro und bot dafür 15 Prozent ihres Unternehmens.

Eine Bekanntschaft in der „Höhle der Löwen“

Formel 1-Weltmeister Nico Rosberg, selbst Vater, meldete sich als erster mit großem Lob für die Idee zu Wort, als plötzlich Dümmel vermerkte, dass er Ernicke aus einem Video-Call kenne. Und, um eine gewisse Befangenheit zu vermeiden, auch gleich erklärte, dass er von dem Auftritt in der Show vorab nichts gewusst habe. Er kenne den Anwalt bloß aus seiner Beraterfunktion für ein anderes Startup.

Maschmeyer zeigte sich leicht überrascht, dass Ernicke auch bei lucky loop „bloß“ als Berater mit im Studio war. Die Firma und sämtliche Patente lägen ja vollends bei Vollmar. Dümmel ließ es sich hingegen nicht nehmen den „Reitstuhl“ zu testen und danach zu erklären, der Sitz fühle sich sehr gut an. Er wäre extrem angenehm für die Oberschenkel.

Keine Studien

Zum Problem wurde, dass das Startup bisher keine handfesten Studien und Testergebnisse für eine positive Wirkung vorlegen konnte. Ein Grund für Rosberg auszusteigen. Vollmar sprach dann von den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten für andere Bereiche, wie Hochstühle oder LKW-Sitze, sowie von dem Plan ihre patentierte „Hestekin-Technologie“ als Lizenz an Kunden zu verkaufen. Dümmel ging als nächster. Er sah sich nicht als den richtigen Partner.

Das Problem: Die Zukunfts-Bewertung

Danach erfuhren die Löwen vom eingesetzten Erbe der Gründerin, wofür sie ein wenig Respekt erhielt, aber auch Kritik von Kofler an der Firmenbewertung, weil sie bisher ohne Verkäufe war. Vollmar zeigte sich als Reaktion darauf überzeugt davon, dass Umsätze und Profit ihre Bewertung rechtfertigen würden, sobald man sich in einem Bereich etabliert hätte.

Kein Business-Plan

Als dann die 53-Jährige keinen konkreten „Business-Plan“ vorlegen konnte, und nur erklärte, sie würde mit dem Investment eine parallele Produktion der beiden Produkte in Gang bringen, legte sich Ärger über die Löwen breit.

Kofler etwa meinte, dass alle Ausführungen zum Geschäftsmodell der Zukunft sehr vage wären und stieg aus. Vollmar wollte die Situation noch retten, indem sie erklärte, dass sie einen alten und rein für den Buggy erstellten Business-Plan verworfen hätte. Weil das Interesse von Medizinern sich auch auf andere Produkte, wie eben den Therapie-Stuhl ausgeweitet haben.

Kritik und kein Deal

Maschmeyer führte aus, dass es der leidenschaftlichen Gründerin am Know how fürs Finanzielle und die kaufmännische Seite fehle. Er und auch Wöhrl, die auf die Wichtigkeit eines ausgewogenen Teams hinwiesen, stiegen ohne Angebot, aber im Nachgang mit Kritik am Berater aus. Kein Deal für lucky loop.

App gegen Lebensmittelverschwendung in der „Höhle der Löwen“

Denn Abschluss der „Höhle der Löwen“ bildete Justus Lauten. Der Informatiker hat eine Software entwickelt, die unnötige Lebensmittelverschwendung reduzieren soll. „Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden und auch ich habe mir persönlich die Frage gestellt, was ich eigentlich machen kann?, sagte er. Seine Werksta.tt ist eine App, die mithilfe künstlicher Intelligenz eine Verkaufsprognose erstellt. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie etwa Wetter, Schulferien oder Feiertage, soll so die Überproduktion verringert werden und der Umsatz steigen. „Was für Bäckereien funktioniert, funktioniert auch für viele weitere Branchen“, erklärte Justus den Löwen seine Skalierpläne. Er bot 20 Prozent der Anteile für 120.000 Euro.

Ans Kassensystem angeschlossen

Der Kern der Software ist ein Algorithmus, der lernt, wann welche Waren verkauft werden. Die App helfe dabei mit der an dem Kassensystem angeschlossen KI eine genauere Backwarenplanung zu erstellen. Im Detail sehen Bäckerei-Mitarbeiter in der App eine Auflistungsprognose für etwa Croissants, die das Geschäft an dem Tag vermeintlich verkaufen wird. Diese Zahlen seien anpassbar.

Höhle der Löwen, Werksta.tt
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Justus Laufen hat mit der Werksta.tt eine KI-App zur Vermeidung von Überproduktion in der Bäckereibranche entwickelt.

Der Gründer erklärte nach dem Pitch, dass es bereits einen „proof of concept“ gebe und in einem Pilotprojekt, die Retourquote um 50 Prozent gesenkt werden konnte. Mit einem Mehr an Gewinn von 400 Euro pro Monat.

Erstes Angebot

Als den Gründern bewusst wurde, welche Möglichkeiten in der App stecken würden, warb Kofler für sein Netzwerk und machte das ausgerufene Angebot. Dümmel holte zu großen Lobeshymnen aus und verabschiedete sich als falscher Investor für das App-Startup.

Besser als Lebensmittel-Rettung

Glagau argumentierte ähnlich und ging ebenso, nachdem sich auch Williams ohne Angebot aus dem Rennen genommen hatte. Maschmeyer freute sich auf „echte Künstliche Intelligenz“ in der Show, meinte ihm gefalle der Umstand, dass der Gründer nicht nur Lebensmittel rette, wie es schon andere täten, sondern „zu wegwerfende Waren“ gar nicht erst entstehen lasse. Auch er bot 120.000 Euro für 20 Prozent. Der Gründer nahm dem Multi-Investor mit an Bord. Deal für Werksta.tt.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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