02.04.2020

Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

Zahlungserleichterungen, die Unternehmen nun in der Coronakrise gewährt werden (Stundung und Ratenzahlung von Steuern), können im Worst-Case zum Risiko einer Geschäftsführerhaftung bei späterer Insolvenz führen, warnen die Experten von Ecovis, und erklären, worauf zu achten ist.
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Ecovis: Gefahr einer Geschäftsführerhaftung bei Corona-Zahlungserleichterung
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Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus (siehe BMF 24.3.2020, 2020-0.190.277) werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen – Stundung oder Ratenzahlungen von Steuern – eingeräumt werden. Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.

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Corona-Zahlungserleichterung: Das sind die Möglichkeiten

In diesem Zusammenhang kann der Steuerpflichtige bei seinem Finanzamt beantragen, die Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit hat das Finanzamt eine Stundung bis längstens 30.9.2020 bzw eine Ratenzahlung bis 30.9.2020 zu gewähren.

Weiters kann der Steuerpflichtige mit dem Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung bei seinem Finanzamt beantragen, von der Festsetzung von Stundungszinsen abzusehen. Abgesehen davon kann der Steuerpflichtige – bei nicht fristgerechter Beantragung einer Stundung oder Ratenzahlung – auch die „Stornierung“ eines in Folge dessen festgesetzten Säumniszuschlages beantragen. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit ist der jeweilige Antrag zu gewähren.

Wichtig: Die Höhe der Abgaben (Steuern und SV-Beträge) sind den Behörden weiterhin zeitgerecht zu melden – unabhängig von der Stundung!

Geschäftsführerhaftung bei späterer Insolvenz

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können für Abgaben der Gesellschaft insoweit zur Haftung herangezogen werden, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Insbesondere bei einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft kommt es zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungen seitens der Finanzverwaltung.

Nachdem Unternehmen durch die Coronakrise mitunter auch in wirtschaftliche Turbulenzen kommen können, sind hinsichtlich der Inanspruchnahme einer Corona-Zahlungserleichterung (zB. Stundung) die folgenden Aspekte der Geschäftsführerhaftung bei einer schuldhaften Pflichtverletzung für den Fall eines späteren Insolvenzverfahrens zu beachten (nur bei Ausfall des Abgabenschuldners selbst kann es zur Geschäftsführerhaftung kommen):

  • für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.

Achtung daher insbesondere bei der Stundung von Lohnsteuern, wenn die Nettogehälter voll ausbezahlt werden!

  • bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft)

Praxistipp: Die Vermeidung einer Geschäftsführerhaftung durch den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung ist in der Praxis nur schwer möglich.

  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Das Playmobil-Werk in Dietenhofen © Horst Brandstätter Group

Dass sich europäische Firmen gegen Anthropic im IT-Sektor behaupten können, hätte wohl niemand gedacht. In Bayern zieht der KI-Gigant gegen Playmobil nun den Kürzeren. Die Horst Brandstätter Group, zu der Playmobil gehört, baut nämlich ihre einstige Produktionsstätte in Dietenhofen zu einem Rechenzentrum um. Im wenige Kilometer entfernten Hirschneuses wird dafür das geplante Rechenzentrum der Gemeinde Neuhof an der Zenn und Anthropic auf Eis gelegt.

Keine Zusage für Netzanschluss

Das Problem: Man wird nicht an das Stromnetz angeschlossen. „Die N-ergie hat die derzeit verfügbaren Netzkapazitäten zunächst für ein weiteres geplantes Rechenzentrumsprojekt der Firma geobra Brandstätter im Raum Dietenhofen reserviert. Damit fehlt dem Projekt in Hirschneuses gegenwärtig die notwendige Planungssicherheit“, erklärt Claudia Wust, Bürgermeisterin von Neuhof an der Zenn, gegenüber dem BR. Sie wünsche sich eine Aufteilung der vorhandenen Netzkapazitäten auf beide Rechenzentren. Brutkasten fragte bei Wust zur aktuellen Situation nach, eine Antwort steht noch aus.

Warum fiel die Wahl auf die Horst Brandstätter Group?

Gegenüber brutkasten antwortet N-ergie, dass man sich zu konkreten Bauprojekten und dem aktuellen Stand von Netzanschlussfragen nicht äußere. Der Energieversorger betont aber, dass diese Anfragen nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.

N-ergie erklärt: „In unserem Netzgebiet liegen aktuell mehrere Anschlussanfragen für Rechenzentren vor – zusammengenommen beanspruchen diese Projekte eine Leistung, die in etwa zweimal dem gewöhnlichen Leistungsbedarf der Stadt Nürnberg entspricht.“

Im Fokus sei immer die allgemeine Versorgungssicherheit. Durch derart große Projekte müsse das Stromnetz häufig ausgebaut werden, etwa in Form von neuen oder verstärkten Leitungen.

Playmobil „versperrt niemandem den Weg“

Auf ihrer Webseite reagiert die Horst Brandstätter Group: „Gelegentlich ist zu lesen, ein Rechenzentrum in Dietenhofen stehe anderen Vorhaben im Weg. Diese Lesart nehmen wir mit einem Schmunzeln zur Kenntnis. Ein Campus, der von Anfang an auf viele Partner ausgelegt ist, versperrt niemandem den Weg, er öffnet ihn.“ Playmobil habe sich nie gegen ein anderes Vorhaben ausgesprochen und begrüße jede Investition, die Mittelfranken als Standort für digitale Infrastruktur stärke.

Horst Brandstätter Group: Ein Unternehmen am Rande der Existenzkrise

Der Bau des Rechenzentrums ist für die Horst Brandstätter Group wohl ein weiterer Schritt, um sich aus der wirtschaftlichen Krise zu befreien. Im Geschäftsjahr 2024/25 ging ihr Umsatz laut Konzernabschluss um fast neun Prozent auf 409 Millionen Euro zurück. Der Konzernverlust betrug 115 Millionen Euro. Die Horst Brandstätter Group betreibt die Zweige Lechuza, die Playmobil-FunParks und eben Playmobil. Seit diesem Jahr gibt es in Deutschland keine Produktionsstätte der kleinen Plastikmännchen mehr. Dietenhofen wurde im Juni geschlossen. Die Produktion finde laut FAZ somit nur mehr in Tschechien und Malta statt.

Playmobil digital

Der neueste Zweig des Unternehmens ist Playmobil digital. Das Rechenzentrum richtet sich an Unternehmen aus der Region, klassische Rechenzentrumsbetreiber und internationale Hyperscaler. Playmobil digital sei für alle offen, die Rechenkapazität suchen, „ob im großen Maßstab oder für den eigenen Betrieb“. Gespräche mit internationalen Interessenten würden bereits laufen. Auch Startups erwähnt das Unternehmen als mögliche Kunden.

Man möchte mit Playmobil digital auf die wachsenden Anforderungen durch künstliche Intelligenz und High-Density-Computing reagieren. Die Horst Brandstätter Group werde in den kommenden Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag in den Aufbau des Campus investieren. Auf dem Areal besteht bereits eine 110-kV-Netzanbindung. Ein 100-Megawatt-Strompfad sei vorgesehen und der Standort sei für Ausbaustufen darüber hinaus ausgelegt.

„Eine der wichtigsten Infrastrukturen der digitalen Zukunft“

„Wo über Jahrzehnte Playmobil produziert wurde, wollen wir künftig eine der wichtigsten Infrastrukturen der digitalen Zukunft ermöglichen. Wir transformieren ein bestehendes Industrieareal, statt neue Flächen auf der grünen Wiese zu erschließen. Dietenhofen kann damit zu einem bedeutenden Standort für KI, Digitalisierung und digitale Souveränität in Deutschland werden“, sagt Matthias Fauser, Vorstand der Horst Brandstätter Group.

René Feser, ebenfalls Vorstandsmitglied, ergänzt: „Mit dem Aufbau des Campus setzt die Stiftung ein klares Bekenntnis zu Dietenhofen und Bayern als Innovationsstandort.“

Die Nutzungsmodelle

Der Campus setzt auf vier unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Unter dem Modell „Land & Power“ kann ein Betreiber ein erschlossenes Baufeld mit Stromanschluss pachten und dort ein Rechenzentrum selbst errichten. „Powered Shell und Private Suite“ nennt sich jenes Modell, bei dem Playmobil das Gebäude zur Verfügung stellt und der Partner nur mehr die Rechentechnik einbringen muss. Energie, Kühlung und Sicherheit würden bereitgestellt werden. Unter dem Begriff „Colocation“ bietet Playmobil betriebsfertige Rechenzentrumsflächen an. Als „Sorglospaket“ kann wohl jenes Modell bezeichnet werden, bei dem Kunden fertige Rechenleistung erhalten, ohne eigene Hardware anschaffen zu müssen.  

Eigentümer und Betreiber ist die Horst Brandstätter Group. „Wer seine Daten in Deutschland und außerhalb der Reichweite außereuropäischer Zugriffsrechte wissen will, findet in Dietenhofen einen souveränen Standort“, heißt es von der Gruppe.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
  • Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.
  • Für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.
  • Bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
  • Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.
  • Für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.
  • Bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

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  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

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