02.04.2020

Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

Zahlungserleichterungen, die Unternehmen nun in der Coronakrise gewährt werden (Stundung und Ratenzahlung von Steuern), können im Worst-Case zum Risiko einer Geschäftsführerhaftung bei späterer Insolvenz führen, warnen die Experten von Ecovis, und erklären, worauf zu achten ist.
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Ecovis: Gefahr einer Geschäftsführerhaftung bei Corona-Zahlungserleichterung
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Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus (siehe BMF 24.3.2020, 2020-0.190.277) werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen – Stundung oder Ratenzahlungen von Steuern – eingeräumt werden. Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.

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Corona-Zahlungserleichterung: Das sind die Möglichkeiten

In diesem Zusammenhang kann der Steuerpflichtige bei seinem Finanzamt beantragen, die Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit hat das Finanzamt eine Stundung bis längstens 30.9.2020 bzw eine Ratenzahlung bis 30.9.2020 zu gewähren.

Weiters kann der Steuerpflichtige mit dem Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung bei seinem Finanzamt beantragen, von der Festsetzung von Stundungszinsen abzusehen. Abgesehen davon kann der Steuerpflichtige – bei nicht fristgerechter Beantragung einer Stundung oder Ratenzahlung – auch die “Stornierung” eines in Folge dessen festgesetzten Säumniszuschlages beantragen. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit ist der jeweilige Antrag zu gewähren.

Wichtig: Die Höhe der Abgaben (Steuern und SV-Beträge) sind den Behörden weiterhin zeitgerecht zu melden – unabhängig von der Stundung!

Geschäftsführerhaftung bei späterer Insolvenz

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können für Abgaben der Gesellschaft insoweit zur Haftung herangezogen werden, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Insbesondere bei einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft kommt es zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungen seitens der Finanzverwaltung.

Nachdem Unternehmen durch die Coronakrise mitunter auch in wirtschaftliche Turbulenzen kommen können, sind hinsichtlich der Inanspruchnahme einer Corona-Zahlungserleichterung (zB. Stundung) die folgenden Aspekte der Geschäftsführerhaftung bei einer schuldhaften Pflichtverletzung für den Fall eines späteren Insolvenzverfahrens zu beachten (nur bei Ausfall des Abgabenschuldners selbst kann es zur Geschäftsführerhaftung kommen):

  • für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.

Achtung daher insbesondere bei der Stundung von Lohnsteuern, wenn die Nettogehälter voll ausbezahlt werden!

  • bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft)

Praxistipp: Die Vermeidung einer Geschäftsführerhaftung durch den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung ist in der Praxis nur schwer möglich.

  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Laura Raggl | (c) Wirtschaftsagentur Wien / Karin Hackl

Die Vorbereitungen für Österreichs größtes Startup Festival laufen bereits auf Hochtouren. Zum mittlerweile vierten Mal wird die ViennaUP vom 3. bis 9. Juni in Wien über die Bühne gehen. Auch in diesem Jahr tragen über 35 Partnerorganisationen aus der lokalen und internationalen Startup-Community das dezentrale Startup-Festival.

Das Programm bietet über 50 Veranstaltungen, die an bekannten Orten in der ganzen Stadt stattfinden werden – angefangen von Co-Working-Spaces über Konferenzsäle bis hin zur weltbekannten Hofburg. Neben Gründer:innen, Technikbegeisterten und Vertreter:innen aus der Kreativ-Szene sind auch in diesem Jahr wieder Investor:innen aus dem In- und Ausland mit am Start.

Laura Raggl gibt Tipps für Gründer:innen

Unter den Investor:innen ist auch Laura Raggl, die mit ihrer 2022 gestarteten Angel-Investoren-Gruppe ROI Ventures aktuell über 18 Startup-Beteiligungen hält. Dazu zählen bekannte Startups wie Magic.dev, das erst im Feber den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 117 Millionen US-Dollar bekannt gab.

“Mit der Teilnahme an der ViennaUP verfolge ich in erster Linie das Ziel, mich mit internationalen Investor:innen zu connecten und spannende Startups zu treffen. Ich habe mir bereits für jeden Tag ein Event ausgesucht”, so Raggl über ihre bevorstehende Teilnahme.

Ihren ganz persönlichen Start der ViennaUP macht sie mit der Veranstaltung Conversations with Calm/Storm Ventures. Das Event wird von Europas aktivsten HealthTech-Investor Calm/Storm Ventures organisiert und bietet neben Networking-Session auch ein inhaltliches Rahmenprogramm. So wird beispielsweise Carina Roth in einer der Sessions ihre Learnings teilen, wie sie von einer Gründerin zu einer Investorin wurde.

(c) Wirtschaftsagentur Wien / Karin Hackl

Connect Day und Investors Breakfast

Gründer:innen, die sich gerade im Fundraising befinden und mit Investor:innen in Kontakt treten wollen, sollen sich laut Raggl unbedingt auch für den Connect Day anmelden. Dieser zählt zur größten Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals und wird am 4. Juni stattfinden. Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Corporates präsentieren dabei ihre Lösungen, nach denen sie suchen.

Zudem empfiehlt Raggl Gründer:innen auch das 1:1 On-site-Matchmaking zu nutzen. “Gründer:innen sollten natürlich keine Events verpassen, wo Investor:innen vor Ort sind. Der Connect Day eignet sich dafür natürlich ideal. Bereits im Vorfeld des Events kann man eine Vorauswahl treffen und sich über eine Plattform vernetzen”, so Raggl. Mehr über die Teilnahmemöglichkeiten könnt ihr auch hier nachlesen.

Den Auftakt zum Connect Day bildet übrigens das Investors Breakfast, das von invest.austria organisiert wird und auf die Zielgruppe der Investor:innen zugeschnitten ist. Bei einem traditionellen Wiener Frühstück treffen sich Business Angels und Vertreter:innen aus der VC und PE-Community. Im Zentrum steht der Austausch, um sich unter anderem für künftige Co-Investments zusammenzuschließen.

© Wirtschaftsagentur Wien / Philipp Lipiarski

Lead Today. Shape. Tomorrow, Manufacturing Day, Impact Days und Tipps zum Networking

Weiters empfiehlt Raggl für Gründer:innen auch das zweitägige Event Lead Today. Shape Tomorrow., das vom 5. Juni bis zum 6 Juni im Wiener MAK von Female Founders organisiert wird. Im Rahmen der Veranstaltung kommen Startups, Investor:innen und Vertreter:innen aus dem Innovationscommunity zusammen. Neben Workshops und Roundtables wird es auch hier die Möglichkeit für 1:1 Meetings geben.

Zudem rät die Investorin Gründer:innen: “Mit einer guten Vorbereitung kann man am Event zielgerichteter Investor:innen ansprechen. Zudem sollte man darauf achten, welchen Investmentfokus die jeweiligen Investor:innen haben, mit denen man in Kontakt treten möchte.” Und sie merkt an: “Investor:innen kann man auch schon vor den Events anschreiben. Man muss dabei nicht unbedingt sofort das ganze Pitch Deck mitschicken, jedoch sollte man einen kurzes Umriss des Startups geben.”

Weitere Veranstaltungen, die Gründer:innen im Blick behalten sollten, sind laut Raggl die Impact Days, die vom 5. bis 7. Juni in der Hofburg stattfinden und der Manufacturing Day. Dieser geht am 6. Juni in der Aula der Wissenschaft über die Bühne. Auch hier werden internationale Investor:innen und Startup-Gründer:innen vor Ort sein, um Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

“Bei der ViennaUP kommen immer auch internationale Startups nach Wien. Als Investorin ist dies ein großer Mehrwert, um mit Gründer:innen hier in Wien direkt in Kontakt zu treten. Dazu zählen auch einige unserer Portfolio-Startups”, so Raggl.

Homebase und Wiener Kaffeehäuser vermitteln das Wiener Lebensgefühl

Netzwerken kann man aber nicht nur auf den zahlreichen Events der Programm-Partner. Auch in diesem Jahr bietet die ViennaUP mit der Homebase am Karlsplatz eine zentralen Treffpunkt. Teilnehmer:innen aus dem In- und Ausland können dort bei einem speziellen Musikprogramm das Wiener Lebensgefühl genießen. Zudem beteiligen sich auch Kaffeehäuser als Partner im Rahmen der ViennaUP.

Wien als die lebenswerteste Stadt der Welt bietet auch abseits der ViennaUP für Gründer:innen eine idealen Nährboden, um sich ein Business aufzubauen. Davon ist auch Raggl überzeugt: “Wien ist ein unfassbar attraktiver Standort. Die Büroflächen sind im internationalen Vergleich noch relativ günstig, aber auch die Lebenskosten sind niedriger als in anderen europäischen Metropolen. Das wirkt sich schlussendlich auch auf den Runway von Gründer:innen aus”. Abschließend verweist sie auf die Programme der Wirtschaftsagentur Wien, die Gründer:innen ganzjährig unterstützen. Mehr darüber könnt ihr auch auf der Website der Wirtschaftsagentur Wien erfahren.


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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
  • Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.
  • Für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.
  • Bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
  • Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.
  • Für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.
  • Bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

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  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
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