08.09.2021

Checkliste: 7 Punkte mit denen Startups für Wachstum und Krisen gerüstet sind

Wie können Startups für die Wachstumsphase und mögliche Krisen am Weg vorsorgen? Notarsubstitutin Maria Thierrichter fasst die entscheidenden Punkte zusammen.
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Notarsubstitutin Maria Thierrichter: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen
(c) ÖNK: Notarsubstitutin Maria Thierrichter
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Das im Frühjahr vorgestellte kostenlose Gründerpaket der österreichischen Notare umfasst drei Schritte, mit denen Startups sich schon ganz am Anfang auf rechtlich solide Beine stellen können, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Nach dem ersten Schritt – den zehn Geboten für die Gründung – fasst Notarsubstitutin Maria Thierrichter für den brutkasten nun den zweiten Schritt zusammen. Wie kann man ein Startup optimal für spätere Unternehmensphasen rüsten – sowohl für Wachstum als auch für mögliche Krisen? Diese sieben Punkte werden von Gründerinnen und Gründern gemeinsam mit ihrem Notar bei der Beratung im Rahmen des Gründerpakets erarbeitet:


1. Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen einer GmbH beschränkt deren Übertragbarkeit. Zum Beispiel kann im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag vorgesehen werden, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nur mit Zustimmung (i) der Gesellschaft (zB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit) oder (ii) aller Gesellschafter oder (iii) eines Gesellschaftsorgans übertragen werden darf.

2. Absicherung bei Abtretungen

Als Gründer kann ich mich beispielsweise durch die Vinkulierung der Geschäftsanteile, durch die Vereinbarung eines Drag-Along Rechtes oder durch die Gestaltung der erforderlichen Stimmen-Mehrheiten absichern.

3. Unternehmensverkauf/Geschäftsanteilsverkauf

Eine gute rechtliche Beratung ist beim Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen sehr wichtig. Dies beginnt bei Bestimmungen im Anteilskaufvertrag wie Kaufpreisberechnung, eventuelle Earn-Out-Klauseln (wenn gewisse wirtschaftliche Parameter erreicht werden, kann es z.B. noch Kaufpreisnachzahlungen geben), Kaufpreis-Anpassungsklausel, Gewährleistungsbestimmungen, Haftungshöhe (Cap, de minimis, Basket), Dauer der Gewährleistungsfristen und Themen wie Due Diligence im Verkaufsprozess.

4. Optionen

Eine Put-Option gibt dem Anteilsinhaber das Recht, den von ihm gehaltenen Anteil zu gewissen in der Option vereinbarten Bedingungen wie Ausübungszeitraum zu einem definierten Preis dem Optionsverpflichteten anzubieten. Im Falle des Anbotes hat der Put-Optionsverpflichtete diesen Anteil zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

Eine Call-Option berechtigt den Call-Optionsnehmer, einen gewissen Geschäftsanteil vom Eigentümer zu erwerben. Wenn der Call-Optionsberechtigte die Call-Option ausübt, hat der Anteilsinhaber den Anteil zu den definierten Bedingungen an den Optionsberechtigten abzutreten.

5. Investor

Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. So sind gewisse Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen gewisser Milestones üblich. Natürlich hat der Investor auch die gesellschaftsrechtlichen Rechte wie z.B. ein Informations- und Auskunftsrecht, das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und Stimmrechte. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann sich der Investor zusätzlich durch Optionsrechte oder Tag-Along oder Drag Along Rechte absichern, sich Geschäftsführer-Nominierungsrechte oder sonstige Sonderrechte ausbedingen.

6. Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen können z.B. als Substanzgenussrechte ausgestaltet werden oder auch als echte Beteiligung an der Gesellschaft durch die Gewährung von Anteilen, z.B. nach Erreichen gewisser Erfolgsziele. 

7. Insolvenzrecht

Es empfiehlt sich, für den Fall der Insolvenz Aufgriffsrechte zu vereinbaren. Ebenfalls gilt es während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst werden würde.

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„Walter“ kann Ziegel mit einem Gewicht von bis zu 52 kg heben © PORR/Jan Hrdý

Der Bauriese Porr testet auf einer Baustelle in Tschechien, wie weit sich das Mauern automatisieren lässt. Beim Wohnbauprojekt Kladno Living, rund 25 Kilometer westlich von Prag, setzt ein Roboter mit der Bezeichnung WLTR, intern „Walter“ genannt, tragende Wände und Wohnungstrennwände aus plangeschliffenen Akustikziegeln. Das Projekt umfasst fünf Gebäude mit 371 Wohnungen samt Garagenplätzen.

Im Testbetrieb hat das Unternehmen die Maschine bereits seit 2025. Sie hebt Ziegel mit einem Gewicht von bis zu 52 Kilogramm und positioniert sie laut Aussendung millimetergenau auf Basis des digitalen Projektmodells. Zwei Personen bedienen den 2,5 Tonnen schweren Roboter, der auf eine Reichweite von 3,5 Metern kommt und mit 1,5 kW auskommt. Die angegebene Produktivität liegt bei 7,5 Quadratmetern pro Stunde, maximal sind zehn möglich.

Planung ab Tag eins

Entscheidend war aus Sicht des Konzerns, dass „Walter“ schon zu Projektstart eingeplant wurde. Robotik auf der Baustelle verlange eine enge Abstimmung zwischen Planung, Statik, Auftraggeber und Baustellenteam, dazu eine eigene Logistik und ausreichend Bewegungsfläche. Die aktuelle Gerätegeneration schafft nach Angaben des Unternehmens nicht nur lange gerade Wände, sondern auch Ecken und Wandöffnungen.

Der Roboter mauert auf der Baustelle des Projekts Kladno Living in Tschechien © PORR/Jan Hrdý

„Bauen ist und bleibt ein People Business. Unser Ziel ist es nicht, Menschen zu ersetzen, sondern unseren Mitarbeitenden Werkzeuge an die Hand zu geben, die ihnen die besonders schweren Arbeiten erleichtern“, sagt Porr-CEO Karl-Heinz Strauss. Der Roboter arbeite unter Aufsicht geschulter Fachkräfte, der größte Nutzen liege im Übernehmen der körperlich anspruchsvollsten Tätigkeiten.

Zentrale Robotik-Einheit

Koordiniert werden Automatisierungsprojekte gruppenweit über das Team Construction Automation & Robotics (CAR), das robotergestütztes Mauern neben BIM, digitalem Baumanagement und datenbasierten Lösungen verantwortet. Jeder Anwendungsfall entstehe aus einem konkreten Bedarf der Baustelle. Die Erfahrungen aus Kladno sollen in weitere Projekte einfließen, kündigt Dušan Čížek, Geschäftsführer von Porr Tschechien & Slowakei, an. Neu ist die Stoßrichtung nicht: Im brutkasten-Interview „Irgendwann wird der Kranfahrer eine IT-Fachkraft sein“ argumentierte Strauss bereits, dass Robotik das Berufsbild am Bau verschiebt, statt es abzuschaffen.

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