08.09.2021

Checkliste: 7 Punkte mit denen Startups für Wachstum und Krisen gerüstet sind

Wie können Startups für die Wachstumsphase und mögliche Krisen am Weg vorsorgen? Notarsubstitutin Maria Thierrichter fasst die entscheidenden Punkte zusammen.
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Notarsubstitutin Maria Thierrichter: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen
(c) ÖNK: Notarsubstitutin Maria Thierrichter
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Das im Frühjahr vorgestellte kostenlose Gründerpaket der österreichischen Notare umfasst drei Schritte, mit denen Startups sich schon ganz am Anfang auf rechtlich solide Beine stellen können, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Nach dem ersten Schritt – den zehn Geboten für die Gründung – fasst Notarsubstitutin Maria Thierrichter für den brutkasten nun den zweiten Schritt zusammen. Wie kann man ein Startup optimal für spätere Unternehmensphasen rüsten – sowohl für Wachstum als auch für mögliche Krisen? Diese sieben Punkte werden von Gründerinnen und Gründern gemeinsam mit ihrem Notar bei der Beratung im Rahmen des Gründerpakets erarbeitet:


1. Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen einer GmbH beschränkt deren Übertragbarkeit. Zum Beispiel kann im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag vorgesehen werden, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nur mit Zustimmung (i) der Gesellschaft (zB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit) oder (ii) aller Gesellschafter oder (iii) eines Gesellschaftsorgans übertragen werden darf.

2. Absicherung bei Abtretungen

Als Gründer kann ich mich beispielsweise durch die Vinkulierung der Geschäftsanteile, durch die Vereinbarung eines Drag-Along Rechtes oder durch die Gestaltung der erforderlichen Stimmen-Mehrheiten absichern.

3. Unternehmensverkauf/Geschäftsanteilsverkauf

Eine gute rechtliche Beratung ist beim Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen sehr wichtig. Dies beginnt bei Bestimmungen im Anteilskaufvertrag wie Kaufpreisberechnung, eventuelle Earn-Out-Klauseln (wenn gewisse wirtschaftliche Parameter erreicht werden, kann es z.B. noch Kaufpreisnachzahlungen geben), Kaufpreis-Anpassungsklausel, Gewährleistungsbestimmungen, Haftungshöhe (Cap, de minimis, Basket), Dauer der Gewährleistungsfristen und Themen wie Due Diligence im Verkaufsprozess.

4. Optionen

Eine Put-Option gibt dem Anteilsinhaber das Recht, den von ihm gehaltenen Anteil zu gewissen in der Option vereinbarten Bedingungen wie Ausübungszeitraum zu einem definierten Preis dem Optionsverpflichteten anzubieten. Im Falle des Anbotes hat der Put-Optionsverpflichtete diesen Anteil zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

Eine Call-Option berechtigt den Call-Optionsnehmer, einen gewissen Geschäftsanteil vom Eigentümer zu erwerben. Wenn der Call-Optionsberechtigte die Call-Option ausübt, hat der Anteilsinhaber den Anteil zu den definierten Bedingungen an den Optionsberechtigten abzutreten.

5. Investor

Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. So sind gewisse Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen gewisser Milestones üblich. Natürlich hat der Investor auch die gesellschaftsrechtlichen Rechte wie z.B. ein Informations- und Auskunftsrecht, das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und Stimmrechte. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann sich der Investor zusätzlich durch Optionsrechte oder Tag-Along oder Drag Along Rechte absichern, sich Geschäftsführer-Nominierungsrechte oder sonstige Sonderrechte ausbedingen.

6. Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen können z.B. als Substanzgenussrechte ausgestaltet werden oder auch als echte Beteiligung an der Gesellschaft durch die Gewährung von Anteilen, z.B. nach Erreichen gewisser Erfolgsziele. 

7. Insolvenzrecht

Es empfiehlt sich, für den Fall der Insolvenz Aufgriffsrechte zu vereinbaren. Ebenfalls gilt es während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst werden würde.

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Der Roboter von Iono Robotics im Einsatz bei der SAG Group | (c) Martin Engler / iono FlexCo
Der Roboter von Iono Robotics im Einsatz bei der SAG Group | (c) Martin Engler / iono FlexCo

Robotik gilt mittlerweile als technologische Revolution von ähnlicher Tragweite wie Künstliche Intelligenz. Und im Teilbereich humanoide Roboter gilt wie bei KI: Die aktuell großen globalen Player sind in den USA und China zu finden. Doch es gibt auch ein österreichisches Startup, das einen humanoiden Roboter baut und diesen auch bereits öffentlich präsentiert hat. Iono Robotics aus Linz stellte „Workmate“ im Mai in der Linzer Tabakfabrik erstmals vor, wie brutkasten berichtete.

Gedacht ist „Workmate“, wie der Name nahelegt, als Unterstützung in Arbeitsumgebungen, konkret in Branchen wie Industrie, Logistik, Handel und Service. Punkten soll er dabei unter anderem mit einer im Kopf integrierten Drohne, die aus der Luft die Umgebung noch besser erfassen kann.

„Humanoide Robotik wird sich nicht im Labor entscheiden, sondern in der Produktion“

Nun soll sich das System im Praxistest beweisen. Dazu startet Iono Robotics gemeinsam mit der Salzburger SAG Group einen Testlauf in einer der Produktionsstätten des Unternehmens. Die Gruppe zählt mit rund 950 Mitarbeiter:innen an neun Standorten in sechs Ländern zu den führenden Herstellern von Aluminiumtanks für Lkw und anderer Aluminium-Produkte für die Fahrzeug-Industrie.

Im Test soll ein konkreter Anwendungsfall in der Produktion direkt mit „Workmate“ erprobt werden. „Humanoide Robotik wird sich nicht im Labor entscheiden, sondern in der Produktion. Mit der SAG Group haben wir einen starken Industriepartner, mit dem wir unsere Systeme unter realen Bedingungen testen und konkrete Anwendungen gemeinsam weiterentwickeln können“, kommentiert Iono-Robotics-Gründer und -CEO Ümit Bas.

„Ich erwarte mir echte Ergebnisse, echte Erfahrungen“

Durch die Erfahrungen aus dem Testlauf sollen Einsatzmöglichkeiten für die Technologie evaluiert werden. „Ich erwarte mir echte Ergebnisse, echte Erfahrungen – nicht nur aus den sozialen Netzwerken, sondern wirklich zu sehen, wie der Stand der Technologie eines humanoiden Roboters im industriellen Umfeld ist“, sagt Maximilian Sirek, Managing Director bei SAG New Technologies GmbH.

Und Dulijana Licinar, ebenfalls Managing Director bei SAG New Technologies GmbH, kommentiert: „Vor allem das Zusammenspiel mit einem erfahrenen Industrieunternehmen und einem jungen Technologieunternehmen ist extrem wichtig für die Zukunft, für den österreichischen Standort und dafür, dass wir gemeinsam nach vorne kommen.“

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