05.02.2020

Grünes FMA-Licht für Bitcoin-Automaten in Österreich

Die Kurant GmbH, ein Betreiber von Bitcoin-Automaten in Österreich, hat die Regsitrierung der FMA erhalten und darf ihr Business nun weiter betreiben. Diese Registrierung ist seit 10.1.2020 verpflichtend.
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(c) Kurant - Die Anzahl der Bitcoin-Automaten steigt weltweit - Österreich Top 3 in Europa.

Der österreichische Bitcoin-Automatenbetreiber Kurant hat von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine offizielle Registrierung erhalten und darf daher seine Bitcoin-Automaten weiter in Österreich betreiben. Diese Registrierung ist ab 2020 nötig, das Unternehmen hatte den entsprechenden Antrag bereits im November vergangenen Jahres eingereicht.

FMA-Meldepflicht für Bitcoin-Unternehmen

Seit dem 10.1.2020 müssen sich Dienstleister mit Bezug zu virtuellen Währungen wie Bitcoin und Ether bei der FMA registrieren. Das betrifft alle Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Erwerb, Tausch oder der Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln oder digitalen Assets basiert.

+++Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft+++

Die Meldepflicht fußt auf den neuen Regeln der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AML5) und dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz. Die Richtlinie soll das Vorgehen gegen Geldwäsche erleichtern: Die Registrierung macht es den zuständigen Behörden möglich, die Beaufsichtigung digitaler Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren.

Registrierung am Bitcoin-Automaten

Im Zuge der Registrierung musste die Kurant GmbH auch ihre Prozesse adaptieren, damit diese mit den Vorgaben der FMA konform sind. Nach wie vor müssen sich Kunden bei Transaktionen ab einer Höhe von 250 Euro mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Zudem ist die Kurant GmbH nun verpflichtet, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden.

Das Krypto-Unternehmen selbst betont in einer Presseaussendung, dass man mit der neu gewonnen Rechtssicherheit nun zufrieden sei. “Wir begrüßen diese neuen Richtlinien, weil es in der Vergangenheit unterschiedliche Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher”, sagt Stefan Grill, Geschäftsführer der Kurant GmbH: Man sei “an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen.”

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Grünes FMA-Licht für Bitcoin-Automaten in Österreich

Der österreichische Bitcoin-Automatenbetreiber Kurant hat von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine offizielle Registrierung erhalten und darf daher seine Bitcoin-Automaten weiter in Österreich betreiben. Diese Registrierung ist ab 2020 nötig, das Unternehmen hatte den entsprechenden Antrag bereits im November vergangenen Jahres eingereicht. Die Registrierung soll das Vorgehen gegen Geldwäsche erleichtern: Sie macht es den zuständigen Behörden möglich, die Beaufsichtigung digitaler Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren. Im Zuge der Registrierung musste die Kurant GmbH auch ihre Prozesse adaptieren, damit diese mit den Vorgaben der FMA konform sind. Nach wie vor müssen sich Kunden bei Transaktionen ab einer Höhe von 250 Euro mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Zudem ist die Kurant GmbH nun verpflichtet, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden.

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