05.02.2020

Grünes FMA-Licht für Bitcoin-Automaten in Österreich

Die Kurant GmbH, ein Betreiber von Bitcoin-Automaten in Österreich, hat die Regsitrierung der FMA erhalten und darf ihr Business nun weiter betreiben. Diese Registrierung ist seit 10.1.2020 verpflichtend.
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(c) Kurant - Die Anzahl der Bitcoin-Automaten steigt weltweit - Österreich Top 3 in Europa.

Der österreichische Bitcoin-Automatenbetreiber Kurant hat von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine offizielle Registrierung erhalten und darf daher seine Bitcoin-Automaten weiter in Österreich betreiben. Diese Registrierung ist ab 2020 nötig, das Unternehmen hatte den entsprechenden Antrag bereits im November vergangenen Jahres eingereicht.

FMA-Meldepflicht für Bitcoin-Unternehmen

Seit dem 10.1.2020 müssen sich Dienstleister mit Bezug zu virtuellen Währungen wie Bitcoin und Ether bei der FMA registrieren. Das betrifft alle Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf dem Erwerb, Tausch oder der Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln oder digitalen Assets basiert.

+++Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft+++

Die Meldepflicht fußt auf den neuen Regeln der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AML5) und dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz. Die Richtlinie soll das Vorgehen gegen Geldwäsche erleichtern: Die Registrierung macht es den zuständigen Behörden möglich, die Beaufsichtigung digitaler Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren.

Registrierung am Bitcoin-Automaten

Im Zuge der Registrierung musste die Kurant GmbH auch ihre Prozesse adaptieren, damit diese mit den Vorgaben der FMA konform sind. Nach wie vor müssen sich Kunden bei Transaktionen ab einer Höhe von 250 Euro mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Zudem ist die Kurant GmbH nun verpflichtet, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden.

Das Krypto-Unternehmen selbst betont in einer Presseaussendung, dass man mit der neu gewonnen Rechtssicherheit nun zufrieden sei. “Wir begrüßen diese neuen Richtlinien, weil es in der Vergangenheit unterschiedliche Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher”, sagt Stefan Grill, Geschäftsführer der Kurant GmbH: Man sei “an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen.”

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(c) Huawei

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Grünes FMA-Licht für Bitcoin-Automaten in Österreich

Der österreichische Bitcoin-Automatenbetreiber Kurant hat von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine offizielle Registrierung erhalten und darf daher seine Bitcoin-Automaten weiter in Österreich betreiben. Diese Registrierung ist ab 2020 nötig, das Unternehmen hatte den entsprechenden Antrag bereits im November vergangenen Jahres eingereicht. Die Registrierung soll das Vorgehen gegen Geldwäsche erleichtern: Sie macht es den zuständigen Behörden möglich, die Beaufsichtigung digitaler Transaktionen zu kontrollieren und im Fall eines potenziellen Missbrauchs entsprechend zu reagieren. Im Zuge der Registrierung musste die Kurant GmbH auch ihre Prozesse adaptieren, damit diese mit den Vorgaben der FMA konform sind. Nach wie vor müssen sich Kunden bei Transaktionen ab einer Höhe von 250 Euro mittels eines gültigen Lichtbildausweises registrieren. Zudem ist die Kurant GmbH nun verpflichtet, Kundenidentitäten zu prüfen und Verstöße den Behörden zu melden.

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