07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Hongkong gilt seit jeher als das Tor zur Welt. Als einer der wichtigsten globalen Handels- und Finanzzentren hat sich die Metropole als zentrale Drehscheibe für internationale Geschäfte etabliert. Besonders durch seine Rolle als Brücke zwischen China und dem Rest der Welt bietet Hongkong Unternehmen einzigartige Chancen, Zugang zu asiatischen Märkten zu erhalten. Zudem ist Hongkong Teil der Greater Bay Area. Sie zählt mit 86,2 Millionen Einwohnern zu den größten Metropolregionen weltweit und umfasst neben den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau auch die Großstädte Shenzhen und Guangzhou.

Fokus auf AI & Sustainability

Für österreichische Startups, die in dieser wirtschaftlich pulsierenden Region Fuß fassen wollen, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) gemeinsam mit AußenwirtschaftsCenter Hongkong das Acceleration-Programm GO HONG KONG 2025, das speziell auf Unternehmen aus den Bereichen Artificial Intelligence (AI) & Sustainability abzielt. Im Zuge einer einwöchigen Reise vom 23. bis 28. März 2025 erhalten ausgewählte Startups die Möglichkeit, ihre Expansionsstrategie für den Eintritt in den Markt der Greater Bay Area zu schärfen.

+++ Jetzt für GO HONGKONG 2025 bewerben +++

(c) Global Incubator Network

Was GO HONGKONG 2025 bietet

Das Programm besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst ein Onboarding, damit die Reise vor Ort so effektiv wie möglich genutzt werden kann. Startups erhalten vorab erste Einblicke in den Markt. Dazu gehören ein dreistündiges IP-Coaching sowie unbegrenzter Zugang zu den GIN-Video-Masterclasses. Sie bieten Expertentipps für den Markteintritt. Zudem findet auch ein Kick-off-Event in Wien statt, um die anderen Teilnehmer:innen des Batches kennenzulernen.

Im zweiten Teil folgt die Expansionsreise, die vom 23. bis 28. März 2025 in Hongkong stattfindet. Während dieser einwöchigen Tour werden 1:1-Geschäftstreffen organisiert, um internationale Leads zu generieren, darunter Kontakte zu Unternehmen, potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Startups haben die Möglichkeit, an maßgeschneiderten Pitch- und Networking-Events, wie der Austrian Startup Pitch Night, teilzunehmen.

Zudem steht der Austausch mit führenden Akteuren im Bereich Künstliche Intelligenz, wie dem HK AI Lab von Alibaba, auf dem Programm. Besuche im Hong Kong Science & Technology Park und CyberPort runden die Reise ab. Weiters werden die Startups am Event Jumpstarter in Hongkong teilnehmen.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten, einschließlich Flug und Unterkunft, mit einem Maximalbetrag von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich im Bereich KI und Nachhaltigkeit positionieren, über ein erprobtes Geschäftsmodell verfügen und mindestens Seed-Investments erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für den Call endet am 3. November 2024. Interessierte Startups müssen bis dahin ihr Bewerbungsformular sowie ihr Pitchdeck über die Plattform aws Connect einreichen.


Über das Programm

GO HONG KONG 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen finden Startups hier: https://www.gin-austria.com/calls/gohongkong2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO HONG KONG oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Men Jia Qiu

Project Manager | GO ASIA

T +43 (1) 501 75 – 294

[email protected]  

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