07.05.2024
NEW WORK

Telearbeitsgesetz: Home-Office bald auch abseits der eigenen vier Wände möglich

Ein neues Telearbeitsgesetz (Home-Office) soll den Geltungsbereich ausweiten. Demnach soll es für Beschäftigte bald möglich sein, auch abseits vom eigenen Wohnort zu arbeiten.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das „Home-Office-Maßnahmenpaket 2021“ die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): „Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.“ Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Rendering der Anlage in Bruck an der Leitha | (c) OMV Aktiengesellschaft
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Während man sich im Individualverkehr in den vergangenen Jahren tendenziell von der Idee verabschiedet hat, bleibt Wasserstoff vor allem für Schwerverkehr, Flugverkehr und Industrie eine zentrale Wette in der Energiewende. Konkret grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit einer 140-Megawatt-Anlage im niederösterreichischen Bruck an der Leitha will der heimische Energieriese OMV im Joint Venture mit Masdar aus Abu Dhabi eine der größten Anlagen Europas bauen (brutkasten berichtete zuletzt über eine Förderzusage durch die aws über 123 Mio. Euro).

Direkte Pipeline zur Raffinerie Schwechat

Ab Ende 2027 soll die Anlage bis zu 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren und diesen direkt über eine 22 Kilometer lange Pipeline in die OMV-Raffinerie Schwechat liefern. Dort wird dieser dann in der Produktion von Kraftstoffen und chemischen Produkten eingesetzt und soll die direkten Emissionen um zehn Prozent bzw. 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. „Die Produktion von grünem Wasserstoff in Österreich ermöglicht es uns, den Einsatz nachhaltigerer Energie in unserer Produktion sowie für unsere innovativen Produkte zu erhöhen. Der Bau einer der größten Anlagen für grünen Wasserstoff in Europa ist ein wichtiger Meilenstein bei der Dekarbonisierung unserer industriellen Prozesse“, meint dazu Reinhard Florey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und CFO von OMV.

EIB-Darlehen: Nehammer betont Bedeutung für Souveränität

Die Kosten für den Bau der Anlage in Bruck an der Leitha sind mit insgesamt 600 Millionen Euro veranschlagt. Nach der genannten Förderung durch die aws holt sich die OMV nun den größten Brocken des notwendigen Budgets – 450 Millionen Euro – in Form eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB). „Die Darlehenszusage der Europäischen Investitionsbank ist ein starkes Signal für das Vertrauen in die Transformationsstrategie von OMV und unsere Fähigkeit, Großprojekte umzusetzen, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen“, kommentiert Florey.

Reinhard Florey und Karl Nehammer beim Signing | (c) OMV Aktiengesellschaft

EIB-Vizepräsident und Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer betont in einem Statement die Relevanz für die europäische Souveränität. „Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein des Übergangs zu einem wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und sicheren Energiesystem für Europa“, so Nehammer. „Diese Investition legt zudem den Grundstein für die künftige Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen und unterstützt damit die Klima- und Energiesicherheitsziele der EU.“

OMV: „Netto-Null-Emissionen“-Ziel für 2050

Im Rahmen ihrer „Strategie 2030“ strebt die OMV bis Ende des Jahrzehnts eine Wasserstoff-Produktionskapazität von rund 900.000 Tonnen an. Dazu sind bereits kleinere Anlagen an verschiedenen europäischen Standorten in Betrieb. Anlagen für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel) und hydriertes Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil) befinden sich in Umsetzung. Bis 2050 hat sich der Konzern das Ziel „Netto-Null-Emissionen“ gesetzt.

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